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Verein für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung [Hrsg.]
Annalen des Vereins für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung — 35.1905(1906)

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Hillebrand, Joseph Anton: Zur Genealogie der Herren von Bolanden-Falkenstein-Hohenfels: insbesondere Philipp II. von Bolanden und seinem Sohn Philipp v. Hohenfels, deren Frauen und einigen durch diese herbeigeführte Verwandschaften
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https://doi.org/10.11588/diglit.70482#0165
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Zur Genealogie der Herren von Bolanden-Falkenstein-Hohenfels.

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seiner ersten, Elisabeth, so könnte letztere wohl die Tochter auch von einem
der Geschwister des Gemahls der Agnes Friedrich gewesen sein. Aber dass
Philipp bei seinem Verzicht auf die von der Herzogin Agnes verschenkten
Güter zu Gensingen vom 22. Sept. 1239 hinzusetzt, ohne Friedrichs zu ge-
denken, dass diese Agnes die Tante seiner Gemahlin sei, scheint eher darauf
hinzudeuten, dass Elisabeth von einem Bruder der Agnes163) oder von
einer uns sonst unbekannten Schwester stamme. Da wir oben zu
dem Resultat gekommen sind, dass Beatrix, die Mutter Philipps I. von Hohen-
fels, nach Isabella als dritten Ehemann Walram den Langen gehabt zu haben
scheine, so könnte man freilich bei Philipps Gemahlin Elisabeth der Vermutung,
dass sie eine Bruders- oder Schwestertochter der Herzogin Agnes gewesen sei,
zu nahe Verwandtschaft entgegenstehend finden. Indessen zeigt die unten
folgende Übersicht, dass, wenn bei unserer Annahme beide auch als Enkel-
kinder Ermesindens II. von Luxemburg wohl bezeichnet werden könnten, sie
doch mit dieser nicht blutsverwandt wären, und dass von den Stiefeltern Phi-
lipps, Walram dem Langen von Falkenberg und Isabella Gräfin von Bar, kein
Teil mit Philipp selbst und nur Isabella durch ihren Vater Theobald I., zu-
gleich Grossvater von Philipps Gemahlin Elisabeth, mit dieser Elisabeth in
Blutsverwandtschaft stände.
Blutsverwandtschaft zwischen Philipp und seiner Gemahlin Elisabeth be-
stände auch dann nicht, wenn diese eine Tochter Walrams des Langen und
seiner Gemahlin Isabella gewesen wräre, die ja eine Halbschwester der Herzogin
Agnes war. Agnes konnte dann als ihre Tante bezeichnet werden, ja Erz-
bischof Engelbert II. von Falkenberg selbst hätte in diesem Falle als Bruder
von Philipps Gemahlin den Schwager Philipp wohl auch vertraulich Bruder
nennen können, wie es in der Urkunde vom 27. Aug. 1262164) geschieht, und
wie das und Ähnliches öfter vorkommt. Könnte nun so überhaupt der Aus-
druck Bruder, wo er von Engelberts Verhältnis zu Philipp von Hohenfels ge-
braucht ist, für gleichgeltend mit Schwager genommen werden, so wäre unsere
Annahme einer dritten Verheiratung der Wildgräfin Beatrix unangebracht. Wenn
aber 1262 zeitgenössische Prioren und Kapitulare Philipp von Hohenfels, einen
der ernannten Schiedsrichter im Streit der Stadt Köln mit Engelbert II., in einer

163) Kremer, Gesch. des Ard. Geschl. nennt I S. 113 (auch Grote S. 334) als einen
solchen und Stiefsohn der Ermesinde Heinrich II. v. Bar (1214—40), mit dessen Tochter
Margaretha jene ihren leiblichen Sohn zweiter Ehe Heinrich I. v. Luxemburg 1240 vermählt
habe (was auch beweist, dass nicht wohl auch der Vater Margarethens ein leiblicher Sohn von
Ermesinde gewesen sein kann, wie er es nach Grote gewesen wäre). Schwester der Marga-
retha könnte also etwa die Elisabeth gewesen sein. Schon der Grossvater von Philipps Mutter
Beatrix, Wildgraf Konrad I., hatte übrigens eine Gräfin v. Bar zur Frau. Siehe S c hneid er,
Wildgräfl. Gesch. S. 35 nach Crollius, Acta acad. Pal. IV 264. Nach Herchenbach u.
Reuland, Gesch. des Limburger Erbfolgestreits, 1883, S. 6 A. 2 war Theobald I. v. Bar
bei seiner Vermählung mit Ermesinde sogar Witwer nicht mit einem, sondern mit zwei
Söhnen, deren Schwester eben die spätere Herzogin Agnes war, uud dazu kam aus der Ehe
mit Ermesinde Elisabeth oder Isabella, die nachher Gemahlin ihres Stiefbruders Walram des
Langen von Falkenberg wurde (Kremer I 102 und 111 f.).
1M) S. oben Anm. 7.
 
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