202
L. Conrady
diren können und zwar dabey noch in unbeglaubter Form beizubringen ver-
mogte“. Und nun folgt unmittelbar die schon weiter oben angezogene Stelle,
in der, wie wir nachwiesen, sich seine barste Unkenntnis der Reifenberger
Familiengeschichte offenbart, zugleich aber auch der Grund, weshalb er alles
bisher hingehen gelassen, „nämlich, dass wir in exercirung meines dem Hauss
Reiffenberg zukommenden juris patronatus in der pfarr Steinfischbach eben-
mässig keine weitere Hinderung geleget werden möge“ ; das bekannte do ut
des, das in geistlichen Dingen einen noch bedenklicheren Nachgeschmack hat,
als in weltlichen. Darauf aber fährt der Graf fort: „Übrigens ist zwar nit
ohne, das die dermahlige dem Evangelisch lutherischen Pfarrer einkommende
Competenz sehr gering falle, allein wer die Friedensschluss wiedrige ein-
setzung eines besonderen lutherischen pfarrs auf Arnoltzhayn und also not-
wendig erfolgter reparirung der pfarr Reiffenberg anfänglich von denen von
Hattstein als violenten Invasoren nit vorgegangen und darauff von seifen des
Hochfürstl. Hausses Nassau bei dem durchlauchtigsten Churhauss Pfaltz in
feudum erhaltenen juri patronatus continuirt worden, so würde ich dieses ge-
brechen nit hervorgethan, ich auch nicht nöthig gehabt haben dem Catholischen
Pfarrer zu Reiffenberg aus meinem privat beudel alljährlich zu einem standes-
mäsigen unterhalt annales 130 fl. hey zu legen, welchen nachtheil ich gleich-
wohlen auss bis zum nachbarschaftlichen guten Verneinen und aufrichtigst
sorgender Devotion zu dem durchlauchtigsten Hausse Nassau gern übertrage“.
Wir glaubten dem Grafen voll das Wort lassen zu müssen, um auch hier seine
ganze geschichtswidrige Auffassung der Sachlage zur Anschauung zu bringen
und damit die Aussichtslosigkeit der Verhandlung mit ihm zu kennzeichnen.
Er ist offenbar der gelehrige Schüler des Paters Franz, der schon am
18. Juli 1729188) dem Mainzer Vikariat diese Auffassung vorgetragen hatte.
Was aber speziell die jährliche Spende von 130 fl. an diesen seinen Reifen-
berger Pfarrer angeht, so hat sie ein ganz anderes Gesicht, wenn man
sie mit den Augen eines unverwerflichen katholischen Zeugen, des späteren
Pfarrers Hannappel von Reifenberg, ansieht, der in seiner „Geschichte der
Herrschaft und Burg Reiffenberg“ schreibt: „Da aber die Herren von Reiffen-
berg den Altaristen auch in der Burg zur Erziehung ihrer adeligen Jugend
gebrauchten, so gaben sie ihm Kost und Kleidung nebst 100 Reichsthalern an
baarem Gelde, das Altargut hingegen verpachteten sie entweder für den Fonds
oder benutzten es selbst“.189) Wir werden die Wahrheit dieser Aussage später
urkundlich erhärten. Kürzere Zeit beansprucht der zweite Brief dieses, wie er
sich in der Unterschrift nennt, „Casimir Adolf g. von Waltpott zu Bassenheim“
an Usingen vom 25. Februar 1730190); da er neben der Ablehnung einer Unter-
suchung über den „status religionis pro tempore badensi, alss lang eine genüg-
same materi sich hierbei ergeben“, nur darum bittet, „dem Beneficiato zu
Reiffenberg zu seinem in Erbenheim propria fundatione jährlich fallende
188) Königl. Staatsarchiv.
1891 Annalen 4, 1, 42.
19°) Königl Staatsarchiv.
L. Conrady
diren können und zwar dabey noch in unbeglaubter Form beizubringen ver-
mogte“. Und nun folgt unmittelbar die schon weiter oben angezogene Stelle,
in der, wie wir nachwiesen, sich seine barste Unkenntnis der Reifenberger
Familiengeschichte offenbart, zugleich aber auch der Grund, weshalb er alles
bisher hingehen gelassen, „nämlich, dass wir in exercirung meines dem Hauss
Reiffenberg zukommenden juris patronatus in der pfarr Steinfischbach eben-
mässig keine weitere Hinderung geleget werden möge“ ; das bekannte do ut
des, das in geistlichen Dingen einen noch bedenklicheren Nachgeschmack hat,
als in weltlichen. Darauf aber fährt der Graf fort: „Übrigens ist zwar nit
ohne, das die dermahlige dem Evangelisch lutherischen Pfarrer einkommende
Competenz sehr gering falle, allein wer die Friedensschluss wiedrige ein-
setzung eines besonderen lutherischen pfarrs auf Arnoltzhayn und also not-
wendig erfolgter reparirung der pfarr Reiffenberg anfänglich von denen von
Hattstein als violenten Invasoren nit vorgegangen und darauff von seifen des
Hochfürstl. Hausses Nassau bei dem durchlauchtigsten Churhauss Pfaltz in
feudum erhaltenen juri patronatus continuirt worden, so würde ich dieses ge-
brechen nit hervorgethan, ich auch nicht nöthig gehabt haben dem Catholischen
Pfarrer zu Reiffenberg aus meinem privat beudel alljährlich zu einem standes-
mäsigen unterhalt annales 130 fl. hey zu legen, welchen nachtheil ich gleich-
wohlen auss bis zum nachbarschaftlichen guten Verneinen und aufrichtigst
sorgender Devotion zu dem durchlauchtigsten Hausse Nassau gern übertrage“.
Wir glaubten dem Grafen voll das Wort lassen zu müssen, um auch hier seine
ganze geschichtswidrige Auffassung der Sachlage zur Anschauung zu bringen
und damit die Aussichtslosigkeit der Verhandlung mit ihm zu kennzeichnen.
Er ist offenbar der gelehrige Schüler des Paters Franz, der schon am
18. Juli 1729188) dem Mainzer Vikariat diese Auffassung vorgetragen hatte.
Was aber speziell die jährliche Spende von 130 fl. an diesen seinen Reifen-
berger Pfarrer angeht, so hat sie ein ganz anderes Gesicht, wenn man
sie mit den Augen eines unverwerflichen katholischen Zeugen, des späteren
Pfarrers Hannappel von Reifenberg, ansieht, der in seiner „Geschichte der
Herrschaft und Burg Reiffenberg“ schreibt: „Da aber die Herren von Reiffen-
berg den Altaristen auch in der Burg zur Erziehung ihrer adeligen Jugend
gebrauchten, so gaben sie ihm Kost und Kleidung nebst 100 Reichsthalern an
baarem Gelde, das Altargut hingegen verpachteten sie entweder für den Fonds
oder benutzten es selbst“.189) Wir werden die Wahrheit dieser Aussage später
urkundlich erhärten. Kürzere Zeit beansprucht der zweite Brief dieses, wie er
sich in der Unterschrift nennt, „Casimir Adolf g. von Waltpott zu Bassenheim“
an Usingen vom 25. Februar 1730190); da er neben der Ablehnung einer Unter-
suchung über den „status religionis pro tempore badensi, alss lang eine genüg-
same materi sich hierbei ergeben“, nur darum bittet, „dem Beneficiato zu
Reiffenberg zu seinem in Erbenheim propria fundatione jährlich fallende
188) Königl. Staatsarchiv.
1891 Annalen 4, 1, 42.
19°) Königl Staatsarchiv.