Stuck, Firnisse usw.), gewonnen. Unter Umständen kann
auch die Untersuchung eines Bauforschers zu diesen Vor-
arbeiten gehören oder eine Bauaufnahme notwendig sein.
Die Abfolge der historischen Fassungen, sowie deren Be-
schaffenheit, wird im Rahmen einer Befunduntersuchung,
eines wichtigen Teils der Voruntersuchung, festgestellt.
Die Oberfläche bzw. Außenschicht eines Denkmals be-
stimmt sein Erscheinungsbild und ist damit wesentliches
Element seiner Wirkung. Eine Befunduntersuchung ist da-
her unabdingbarer Teil jeder Maßnahme, durch welche das
Erscheinungsbild eines Denkmals verändert wird. Zu einer
sachgerechten Befunduntersuchung gehören folgende
Maßnahmen:
□ Anfertigung von Zustandsfotos des Objektes, gegebe-
nenfalls auch seines Standortes, vor Beginn der Arbeiten
(vgl. die Hinweise zur Fotodokumentation Seite 22). Solche
Zustandsfotos dienen außer der Dokumentation desjenigen
Zustands, der durch die Instandsetzung verändert wird, bei
Ausstattungsgegenständen gegebenenfalls auch der Kon-
trolle für die richtige Wiederaufstellung oder Zusammen-
setzung nach Abschluß der Arbeiten, wenn eine Demonta-
ge der Objekte notwendig war.
□ Durchführung von Einzelsondagen bzw. Freilegungs-
treppen, aus denen die Abfolge aller historischer Putz- und
Fassungsschichten deutlich ablesbar ist.
Bei der Befunduntersuchung am Außenbau ist es notwen-
dig Aufschlüsse über die oft verschiedenartige Farbigkeit
von Architekturgliederungen (Lisenen, Gesimse, Bänder,
Fensterfaschen usw.), sowie über die Oberflächenstruktur
und gegebenenfalls Zusammensetzung des Putzes zu er-
halten, Elemente, die bei der Entscheidung über die Art der
Ausführung berücksichtigt werden müssen.
Bei der Befunduntersuchung an der Raumschale (Innen-
wände, Decke) trifft dies entsprechend auf Pilaster, Kapitel-
le, Gewölberippen und alle Stuckdekorationen zu.
Ausstattungsgegenstände, deren Oberfläche wegen beson-
ders starker Abnutzung relativ häufig erneuert wird, wie
zum Beispiel Türen, Gestühle usw., müssen ebenfalls un-
tersucht werden, wenn eine neuerliche Bearbeitung not-
wendig erscheint, weil sich unter den verschiedenen Anstri-
chen gelegentlich noch alte Fassungen befinden (Abb. 1,
2, 3).
Gefaßte Altäre, Beichtstühle, Chorschranken, Wandschrän-
ke, Treppenbaluster usw. sind im allgemeinen nur konser-
vatorisch zu behandeln. Solche Ausstattungsgegenstände
bedürfen nur dann einer Befunduntersuchung, wenn nach
Absprache mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmal-
pflege die Freilegung einer älteren Fassung ratsam er-
scheint. Die notwendigen Freilegungstreppen sind dann so
klein als möglich an einer nicht ins Auge fallenden Stelle
Abb. 1 Barockes Türblatt mit Sondagen. Die Untersuchung
führte zur Feststellung einer reichen Grisaillemalerei des 18.
Jahrhunderts.
Abb. 2 Barockes Türblatt mit freigelegter Grisaillemalerei des
18. Jahrhunderts. Zustand nach der Freilegung vor der Restaurie-
rung.
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auch die Untersuchung eines Bauforschers zu diesen Vor-
arbeiten gehören oder eine Bauaufnahme notwendig sein.
Die Abfolge der historischen Fassungen, sowie deren Be-
schaffenheit, wird im Rahmen einer Befunduntersuchung,
eines wichtigen Teils der Voruntersuchung, festgestellt.
Die Oberfläche bzw. Außenschicht eines Denkmals be-
stimmt sein Erscheinungsbild und ist damit wesentliches
Element seiner Wirkung. Eine Befunduntersuchung ist da-
her unabdingbarer Teil jeder Maßnahme, durch welche das
Erscheinungsbild eines Denkmals verändert wird. Zu einer
sachgerechten Befunduntersuchung gehören folgende
Maßnahmen:
□ Anfertigung von Zustandsfotos des Objektes, gegebe-
nenfalls auch seines Standortes, vor Beginn der Arbeiten
(vgl. die Hinweise zur Fotodokumentation Seite 22). Solche
Zustandsfotos dienen außer der Dokumentation desjenigen
Zustands, der durch die Instandsetzung verändert wird, bei
Ausstattungsgegenständen gegebenenfalls auch der Kon-
trolle für die richtige Wiederaufstellung oder Zusammen-
setzung nach Abschluß der Arbeiten, wenn eine Demonta-
ge der Objekte notwendig war.
□ Durchführung von Einzelsondagen bzw. Freilegungs-
treppen, aus denen die Abfolge aller historischer Putz- und
Fassungsschichten deutlich ablesbar ist.
Bei der Befunduntersuchung am Außenbau ist es notwen-
dig Aufschlüsse über die oft verschiedenartige Farbigkeit
von Architekturgliederungen (Lisenen, Gesimse, Bänder,
Fensterfaschen usw.), sowie über die Oberflächenstruktur
und gegebenenfalls Zusammensetzung des Putzes zu er-
halten, Elemente, die bei der Entscheidung über die Art der
Ausführung berücksichtigt werden müssen.
Bei der Befunduntersuchung an der Raumschale (Innen-
wände, Decke) trifft dies entsprechend auf Pilaster, Kapitel-
le, Gewölberippen und alle Stuckdekorationen zu.
Ausstattungsgegenstände, deren Oberfläche wegen beson-
ders starker Abnutzung relativ häufig erneuert wird, wie
zum Beispiel Türen, Gestühle usw., müssen ebenfalls un-
tersucht werden, wenn eine neuerliche Bearbeitung not-
wendig erscheint, weil sich unter den verschiedenen Anstri-
chen gelegentlich noch alte Fassungen befinden (Abb. 1,
2, 3).
Gefaßte Altäre, Beichtstühle, Chorschranken, Wandschrän-
ke, Treppenbaluster usw. sind im allgemeinen nur konser-
vatorisch zu behandeln. Solche Ausstattungsgegenstände
bedürfen nur dann einer Befunduntersuchung, wenn nach
Absprache mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmal-
pflege die Freilegung einer älteren Fassung ratsam er-
scheint. Die notwendigen Freilegungstreppen sind dann so
klein als möglich an einer nicht ins Auge fallenden Stelle
Abb. 1 Barockes Türblatt mit Sondagen. Die Untersuchung
führte zur Feststellung einer reichen Grisaillemalerei des 18.
Jahrhunderts.
Abb. 2 Barockes Türblatt mit freigelegter Grisaillemalerei des
18. Jahrhunderts. Zustand nach der Freilegung vor der Restaurie-
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