a, eine möglichst gedrängte Beschreibung des einzelnen
genau zu bezeichnenden Bauwerkes in Bezug auf deßen
ursprüngliche und jetzige Bestimmung, seinen Baustil,
auf die Veränderungen und Zuthaten die dasselbe im
Laufe seines Bestehens etwa erfahren hat, dann in Be-
zug auf seinen gegenwärtigen baulichen Zustand im All-
gemeinen und wo nöthig im Besonderen. —
b, Eine möglichst gedrängt zu haltende Geschichte des
Bauwerkes unter Angabe der Gründungszeit, der Zeit ei-
ner Erweiterung oder Umbaus desselben u.a. wichtige
historische Momente.
c, Eine Aufzählung hervorragender Kunstwerke welche als
integrierende Bestandtheile des Bauwerkes zu betrach-
ten sind (z.B. bei Kirchen: Altäre, Taufsteine, gemalte
Fenster pp, nicht aber eine Aufzählung des Kirchen-
schatzes, der nur in ganz ausnahmsweisen Fällen zu be-
achten sein wird.
d, Ein möglichst vollständiges Verzeichniß der Literatur,
welche über das einzelne Bauwerk vorhanden ist. —
e, Graphische Darstellung der das Bauwerk in seiner Allge-
meinheit charakterisierenden Bestandtheile, — und in
solcher Genauigkeit daß sie als Urkunden über den da-
maligen Stand des Denkmales gelten können. — Hier-
bei kann es sich jedoch nicht um Aufnahme aller Monu-
mente handeln vgl. unsere frühere Denkschrift (Nach-
trag)
f, Den Abschluß müßte eine sistematische historische Ue-
bersicht bilden, welche nach Stilperioden geordnet die
vorhandenen Bauwerke aufführt.
Eine Arbeit in der angegebenen Hauptanlage, ausgedehnt
auf das ganze Königreich Bayern, bedarf eine lange Reihe
von Jahren und bedeutender Mittel zur würdigen Durchfüh-
rung.
Die beiden ehrerbietigst Unterzeichneten sind während ih-
rer Vorstudien zu dieser Inventarisation zur Ueberzeugung
gekommen, daß es ihnen unmöglich ist, mit ihren Privatmit-
teln den oben dargelegten Plan in einer dem jetzigen Stan-
de der Kunstgeschichte entsprechenden Umfange durchzu-
führen, da erst langjährige Arbeit, verbunden mit zahlrei-
chen Reisen und Auslagen für Aufnahmen, es möglich ma-
chen kann an die Veröffentlichung zu schreiten, welche bei
der Größe des Königreiches Bayern ein sehr umfangreiches
Werk ergeben muß. — Für ein Privatunternehmen ist die Ar-
beit von der vorbeschriebenen Ausdehnung so weitausse-
hend und kostspielig daß jeder Unternehmer voraussicht-
lich vor dem kaum halbvollendeten Werk stehen bleiben
muß ohne den Abschluß durchführen zu können.
Soll das Werk in würdiger Weise in’s Leben gerufen werden
und mit demjenigen Anspruch auftreten, daß es sich ähnli-
chen Publikationen anderer Länder entsprechend anreicht,
so ist die Hilfe des Staates unerläßlich, wie sie ja auch bei-
spielsweise der geognostischen Erforschung des Königrei-
ches nicht vorenthalten worden ist. —
Was die Art der Durchführung betrifft so erscheint es am
zweckmäßigsten und übersichtlichsten, wenn die Inventari-
sierung nach Regierungsbezirken geordnet, und innerhalb
dieses Rahmens in alphabetischer Ordnung publicirt wird.
Da die Arbeit der Verzeichnung und Aufnahme selbstver-
ständlich nicht in derselben Reihenfolge vor sich gehen
kann, sondern um Zeit und unnöthige Reisen zu sparen, die
zunächst beisamen liegenden Orte miteinander inventari-
siert werden müßen, so wird es erst dann möglich sein, an
eine theilweise Publikation zu gehen, wenn etwa ein Regie-
rungsbezirk vollständig aufgenommen ist. Hieraus ergibt
sich von selbt daß die nöthigen Mittel nicht mit einem Male
zur Disposition gestellt werden, sondern daß durch eine all-
jährlich auszusetzende Summe, deren Bestimmung wir der
Kgl. Staatsregierung selbstverständlich überlassen müs-
sen, das Werk in der geeigneten Weise gefördert werden
kann.
Die Größe der für die Durchführung der ganzen Arbeit erfor-
derlichen Gesammtsumme im Voraus zu bestimmen dürfte
kaum möglich sein: denn der Umfang der Arbeit an den ein-
zelnen Objekten und in den verschiedenen Gegenden ist
ein außerordentlich verschiedener, der raschere oder lang-
samere Fortgang derselben hängt unmittelbar von den ver-
wendbaren Mitteln ab. Auch über die buchhändlerische
Verwerthung des gesammten Materials und über die Bedin-
gungen unter welchen ein Verleger das Werk etwa zu über-
nehmen im Stande sein könnte fehlt uns jeder Anhalts-
punkt, da es nicht möglich ist, vor Herstellung wenigstens
eines Theils der Arbeit in dieser Richtung mit einem Verle-
ger Verhandlungen anzuknüpfen.
Wir glauben indeßen daß einschlüßig der nöthigen Vorbe-
reitungen und speciellen Vorarbeiten etwa 2 Jahre nach Be-
ginn der Arbeit zu einer Publikation geschritten, d.h. daß in
diesem Zeitraum etwa 1 Regierungsbezirk vollendet werden
kann; über die Specialitäten dieser Publikation jetzt schon
nähere Bestimmung zu treffen, dürfte kaum nothwendig
sein: wir möchten uns vorbehalten seinerzeit an höchstes
kgl. Staatsministerium unsere Anträge zu stellen, wenn
es uns möglich sein wird, druckfertiges Material vorzule-
gen, und Eingehenderes über die Art und Kosten der Publi-
kation zu unterbreiten.
München, den 17. Juni 1885
Georg Friedrich Seidel Bezold
k. Oberingenieur Ingenieur Assistent
(Mit Begleitschreiben vom 17. Juni 1885 an das Königliche
Staatsministerium für Kirchen- und Schulangelegenheiten
gesandt, MK 14459)
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genau zu bezeichnenden Bauwerkes in Bezug auf deßen
ursprüngliche und jetzige Bestimmung, seinen Baustil,
auf die Veränderungen und Zuthaten die dasselbe im
Laufe seines Bestehens etwa erfahren hat, dann in Be-
zug auf seinen gegenwärtigen baulichen Zustand im All-
gemeinen und wo nöthig im Besonderen. —
b, Eine möglichst gedrängt zu haltende Geschichte des
Bauwerkes unter Angabe der Gründungszeit, der Zeit ei-
ner Erweiterung oder Umbaus desselben u.a. wichtige
historische Momente.
c, Eine Aufzählung hervorragender Kunstwerke welche als
integrierende Bestandtheile des Bauwerkes zu betrach-
ten sind (z.B. bei Kirchen: Altäre, Taufsteine, gemalte
Fenster pp, nicht aber eine Aufzählung des Kirchen-
schatzes, der nur in ganz ausnahmsweisen Fällen zu be-
achten sein wird.
d, Ein möglichst vollständiges Verzeichniß der Literatur,
welche über das einzelne Bauwerk vorhanden ist. —
e, Graphische Darstellung der das Bauwerk in seiner Allge-
meinheit charakterisierenden Bestandtheile, — und in
solcher Genauigkeit daß sie als Urkunden über den da-
maligen Stand des Denkmales gelten können. — Hier-
bei kann es sich jedoch nicht um Aufnahme aller Monu-
mente handeln vgl. unsere frühere Denkschrift (Nach-
trag)
f, Den Abschluß müßte eine sistematische historische Ue-
bersicht bilden, welche nach Stilperioden geordnet die
vorhandenen Bauwerke aufführt.
Eine Arbeit in der angegebenen Hauptanlage, ausgedehnt
auf das ganze Königreich Bayern, bedarf eine lange Reihe
von Jahren und bedeutender Mittel zur würdigen Durchfüh-
rung.
Die beiden ehrerbietigst Unterzeichneten sind während ih-
rer Vorstudien zu dieser Inventarisation zur Ueberzeugung
gekommen, daß es ihnen unmöglich ist, mit ihren Privatmit-
teln den oben dargelegten Plan in einer dem jetzigen Stan-
de der Kunstgeschichte entsprechenden Umfange durchzu-
führen, da erst langjährige Arbeit, verbunden mit zahlrei-
chen Reisen und Auslagen für Aufnahmen, es möglich ma-
chen kann an die Veröffentlichung zu schreiten, welche bei
der Größe des Königreiches Bayern ein sehr umfangreiches
Werk ergeben muß. — Für ein Privatunternehmen ist die Ar-
beit von der vorbeschriebenen Ausdehnung so weitausse-
hend und kostspielig daß jeder Unternehmer voraussicht-
lich vor dem kaum halbvollendeten Werk stehen bleiben
muß ohne den Abschluß durchführen zu können.
Soll das Werk in würdiger Weise in’s Leben gerufen werden
und mit demjenigen Anspruch auftreten, daß es sich ähnli-
chen Publikationen anderer Länder entsprechend anreicht,
so ist die Hilfe des Staates unerläßlich, wie sie ja auch bei-
spielsweise der geognostischen Erforschung des Königrei-
ches nicht vorenthalten worden ist. —
Was die Art der Durchführung betrifft so erscheint es am
zweckmäßigsten und übersichtlichsten, wenn die Inventari-
sierung nach Regierungsbezirken geordnet, und innerhalb
dieses Rahmens in alphabetischer Ordnung publicirt wird.
Da die Arbeit der Verzeichnung und Aufnahme selbstver-
ständlich nicht in derselben Reihenfolge vor sich gehen
kann, sondern um Zeit und unnöthige Reisen zu sparen, die
zunächst beisamen liegenden Orte miteinander inventari-
siert werden müßen, so wird es erst dann möglich sein, an
eine theilweise Publikation zu gehen, wenn etwa ein Regie-
rungsbezirk vollständig aufgenommen ist. Hieraus ergibt
sich von selbt daß die nöthigen Mittel nicht mit einem Male
zur Disposition gestellt werden, sondern daß durch eine all-
jährlich auszusetzende Summe, deren Bestimmung wir der
Kgl. Staatsregierung selbstverständlich überlassen müs-
sen, das Werk in der geeigneten Weise gefördert werden
kann.
Die Größe der für die Durchführung der ganzen Arbeit erfor-
derlichen Gesammtsumme im Voraus zu bestimmen dürfte
kaum möglich sein: denn der Umfang der Arbeit an den ein-
zelnen Objekten und in den verschiedenen Gegenden ist
ein außerordentlich verschiedener, der raschere oder lang-
samere Fortgang derselben hängt unmittelbar von den ver-
wendbaren Mitteln ab. Auch über die buchhändlerische
Verwerthung des gesammten Materials und über die Bedin-
gungen unter welchen ein Verleger das Werk etwa zu über-
nehmen im Stande sein könnte fehlt uns jeder Anhalts-
punkt, da es nicht möglich ist, vor Herstellung wenigstens
eines Theils der Arbeit in dieser Richtung mit einem Verle-
ger Verhandlungen anzuknüpfen.
Wir glauben indeßen daß einschlüßig der nöthigen Vorbe-
reitungen und speciellen Vorarbeiten etwa 2 Jahre nach Be-
ginn der Arbeit zu einer Publikation geschritten, d.h. daß in
diesem Zeitraum etwa 1 Regierungsbezirk vollendet werden
kann; über die Specialitäten dieser Publikation jetzt schon
nähere Bestimmung zu treffen, dürfte kaum nothwendig
sein: wir möchten uns vorbehalten seinerzeit an höchstes
kgl. Staatsministerium unsere Anträge zu stellen, wenn
es uns möglich sein wird, druckfertiges Material vorzule-
gen, und Eingehenderes über die Art und Kosten der Publi-
kation zu unterbreiten.
München, den 17. Juni 1885
Georg Friedrich Seidel Bezold
k. Oberingenieur Ingenieur Assistent
(Mit Begleitschreiben vom 17. Juni 1885 an das Königliche
Staatsministerium für Kirchen- und Schulangelegenheiten
gesandt, MK 14459)
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