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Argos, oder der Mann mit hundert Augen — 3.1793

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Nro. XIV
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https://doi.org/10.11588/diglit.47741#0126
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IlL
angesehen, welche die nöthiastcn Lebensmittel
und Maaren äusser Umlauf s tzcn, ohne sie öf-
fentlich zum Verkauf auszubieten. ;) Werden
ebenfalls als Aufkauf-Wucherer angefthcn alle
diejenigen, welche die oben besagten Maaren und
Lebensmittel vorsctzlich verderben lassen. 4) Die
nöttzigften Lebensmittel und Maaren sind: das
Brod, der Wein, das Fleisch, das Getraide,
das Mehl, Gemässer, Früchte, Kohlen, Holz,
Butter, Unschlitt, Hanf, Flachs, Salz, Leder,
Getränke, Tücher, Wolle, und alle Stoffe,
äusser Seitenflossen. Jeder, der eine Nieder-
lage von angeführten Maaren hat, muß davon
die Anzeige bei der Municipalität machen in-
nerhalb acht Tagen nach Bekanntmachung des
Gesetzes, welche alsdenn den Verkauf besorgt.
6) Wer eine falsche Anzeige macht, oder auf
irgend eine Weise den Aufkauf-Wucher begün-
stigt, wird als Mitschuldiger angesehen, und nut
dem Tode gestraft. Nachrichten über die Re-
hellen in der Vendee. Die Ursache unsers Un-
glücks liegt in der Verrätherei der Generäle und
Officiere. Weflermann's Prozeß gewinnt für ihn
ein günstiges Aussetzern

Vermischte Nachrichten-
So eben erhalten wir einen Brief von Bür-
ger Günzroth aus der Vendee, den wir im näch-
sten Blatt liefern werden. — Professor Dorsch
jst gestern den zi. Juli zu Strasburg gesund
und wohlbehalten angckommen. —- In der letz-
ten Sitzung des Criminalgerichtes ist von fünf
Personen, die wegen des doppelten Preises an-
geklagt waren, nicht eine verdammt worden.
Warum? das mögen dieGeschwornen sagen.—
Doch nein; rch werd' es nächstens und laur
sagen.
 
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