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Fundschau 1949—1951: Verschiedenes

eigentümer des jetzigen Rathausgeländes waren. In der Höhle befinden sich zwei mit
18° C warmem Wasser gefüllte Grotten. In den Schuttmassen am Höhleneingang
wenige römische und eine größere Menge mittelalterlicher Scherben, sowie zwei
Knochenstutzen von Kuhhörnern.
Mtbl. 67/7215 Baden-Baden. — Verbleib: Stadtgeschichtl. Slg. Baden-Baden.
(Braun, Ruf)
Bilfingen (Pforzheim) „Hinter der Kirch rechts“.
Südlich des Orts wurde auf den Grundstücken Lgb. Nr. 4413 und 4441 1950 vom
Schätzungsausschuß Pforzheim der Staatlichen Bodenschätzung in sonst steinfreiem
Boden Mauerreste angebohrt und mit der Sonde ertastet. Im Sommer waren zwei
senkrecht aufeinanderstoßende Mauerzüge im zurückgebliebenen Wachstum des Ge-
treides deutlich zu unterscheiden. Funde wurden nicht gemacht. Auch das Absuchen der
Stelle im Herbst und Winter brachte keine datierbaren Funde (5022).
Mtbl. 58/7017 Königsbach. (Dauber)
Buchheim (Stockach) „Rogenbusch“.
Von O. Vogelgesang wurde von einer Höhle am Westabhang des Geländes der Ruine
Rogenbusch berichtet. Funde liegen noch nicht vor.
Mtbl. 112/7919 Buchheim/Nendingen. (A. Eckerle)
Eppingen (Sinsheim) „Brunnenhäuschen“.
2,8 km südwestlich, nahe der Gemarkungsgrenze gegen Sulzfeld, wurde vom Schät-
zungsausschuß Sinsheim der Staatlichen Bodenschätzung auf einem Streifen von 120 m
Länge auf den Grundstücken Lgb. Nr. 5552—5556 schwarze Kulturschicht erbohrt.
Funde wurden nicht gemacht (5029).
Mtbl. 48/6819 Eppingen. (Teichert)
Erzingen (Waldshut).
1. „Breitmatten“.
Aus Baugruben auf dem Grundstück Lgb. Nr. 549 wurden 1950 undatierbare Scherben
entnommen.
2. „Schiitenbach".
In einer dunklen Schicht befanden sich neben Feuersteinabsplissen nicht näher bestimm-
bare Scherben. Sie stammen aus einer Tiefe von 0,4 m und wurden 1950 beim Bau einer
Wasserleitung gefunden.
Mtbl. 157/8316 Grießen. — Verbleib: Heimatmuseum Waldshut. (Wißler, Schneider)
Fahrenbach (Mosbach).
Beim Ausheben einer Dunggrube im Hof des Anwesens Bahnhofstr. 128 stieß der Land-
wirt Karl Kirschenlohr II in 0,9 m Tiefe unter aufgeschüttetem Boden auf die Füllung
einer Grube von 1,2 m Dm., die noch 0,35 m tief in den gewachsenen Boden hinunter-
 
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