Verkaufs-Ordnung,
Die Versteigerung geschieht nach der unten angegebenen Reihenfolge
der Nummern, doch behält sich der Unterzeichnete ausdrücklich das Recht
vor, auch außer der Reihe zu versteigern.
Mittwoch: Hf. 1-118 und ZOO—364
Donnerstag: „ 365—665
Freitag: „ 666—Schlufe und Hf. 119—199.
Bedingungen der Auktion.
Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt zur
Ausstellung und die Beiwohnung der Auktion gestattet.
Die Versteigerung findet gegen Barzahlung statt. Der Steigerer hat
ein Aufgeld von 10% des Steigpreises zu entrichten.
Gebote bis zu M. 100.— können mit M. 1.—, über M. 100.— mit
M. 5.— mindestens abgegeben werden.
Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot
abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebots erfolglos
bleibt, entscheidet das Los. .(Verordnung vom 10. 7. 02.)
Sofern nicht ein anderes Übereinkommen getroffen ist, steht dem Auktio-
nator das Recht zu, Gegenstände, welche innerhalb 24 Stunden nach Ab-
lauf der Auktion nicht bezahlt sind, für Rechnung des Steigerers, auf
die ihm am geeignetsten erscheinende Art weiter zu verkaufen, ohne den
Schuldner davon zu benachrichtigen. Für einen etwaigen Mindererlös ist
dieser haftbar, während er auf Mehrerlös keinen Anspruch hat.
Die Gegenstände gehen beim Zuschlag in Rechnung und Gefahr des
Steigerers über. Die Aufbewahrung bis zur Zahlung und Abnahme ge-
schieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Steigerers. —
Während der Dauer der Auktion ist der Auktionator nicht verpflichtet, Rech-
nung zu erteilen, oder Ersteigertes, sollte es gleich bezahlt sein, abzugeben.
Die Kunstwerke werden in dem Zustande verkauft, in welchem sie
sich befinden. Reklamationen nach erfolgtem Zuschlag in dieser Hinsicht
können nicht berücksichtigt werden, da die Ausstellung Gelegenheit zur
Prüfung bietet. Die Angaben im Katalog sind nach bestem Wissen gemacht,
sie werden aber nicht gewährleistet. Mit Ausnahme der Gemälde ver-
storbener Meister, werden alle in diesem Katalog aufgeführten Gegenstände
uoIef Aef GaFantiE für Echt und alt versteigert. Begründete Reklamationen
werden innerhalb 8 Tagen nach Ablauf der Auktion berücksichtigt und
der bezahlte Betrag für das betreffende Stück zurück gezahlt.
Die Maße sind in Zentimeter angegeben. Die erste Zahl bedeutet die
Höhe, die zweite Zahl die Breite.
fluftFÖgE und ßEhntE werden angenommen und durch zuverlässige Kom-
missionäre gegen die übliche Provision auf das Gewissenhafteste ausgeführt.
Als vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer
gilt Frankfurt a. M.
pEFnspr. Amt I, 547. Rudolf Bangel.
Für etwaigen, bei unsachgemäßem Anfassen der Gegenstände entstandenen Schaden
ist der Besucher haftbar.
1*
Die Versteigerung geschieht nach der unten angegebenen Reihenfolge
der Nummern, doch behält sich der Unterzeichnete ausdrücklich das Recht
vor, auch außer der Reihe zu versteigern.
Mittwoch: Hf. 1-118 und ZOO—364
Donnerstag: „ 365—665
Freitag: „ 666—Schlufe und Hf. 119—199.
Bedingungen der Auktion.
Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt zur
Ausstellung und die Beiwohnung der Auktion gestattet.
Die Versteigerung findet gegen Barzahlung statt. Der Steigerer hat
ein Aufgeld von 10% des Steigpreises zu entrichten.
Gebote bis zu M. 100.— können mit M. 1.—, über M. 100.— mit
M. 5.— mindestens abgegeben werden.
Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot
abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebots erfolglos
bleibt, entscheidet das Los. .(Verordnung vom 10. 7. 02.)
Sofern nicht ein anderes Übereinkommen getroffen ist, steht dem Auktio-
nator das Recht zu, Gegenstände, welche innerhalb 24 Stunden nach Ab-
lauf der Auktion nicht bezahlt sind, für Rechnung des Steigerers, auf
die ihm am geeignetsten erscheinende Art weiter zu verkaufen, ohne den
Schuldner davon zu benachrichtigen. Für einen etwaigen Mindererlös ist
dieser haftbar, während er auf Mehrerlös keinen Anspruch hat.
Die Gegenstände gehen beim Zuschlag in Rechnung und Gefahr des
Steigerers über. Die Aufbewahrung bis zur Zahlung und Abnahme ge-
schieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Steigerers. —
Während der Dauer der Auktion ist der Auktionator nicht verpflichtet, Rech-
nung zu erteilen, oder Ersteigertes, sollte es gleich bezahlt sein, abzugeben.
Die Kunstwerke werden in dem Zustande verkauft, in welchem sie
sich befinden. Reklamationen nach erfolgtem Zuschlag in dieser Hinsicht
können nicht berücksichtigt werden, da die Ausstellung Gelegenheit zur
Prüfung bietet. Die Angaben im Katalog sind nach bestem Wissen gemacht,
sie werden aber nicht gewährleistet. Mit Ausnahme der Gemälde ver-
storbener Meister, werden alle in diesem Katalog aufgeführten Gegenstände
uoIef Aef GaFantiE für Echt und alt versteigert. Begründete Reklamationen
werden innerhalb 8 Tagen nach Ablauf der Auktion berücksichtigt und
der bezahlte Betrag für das betreffende Stück zurück gezahlt.
Die Maße sind in Zentimeter angegeben. Die erste Zahl bedeutet die
Höhe, die zweite Zahl die Breite.
fluftFÖgE und ßEhntE werden angenommen und durch zuverlässige Kom-
missionäre gegen die übliche Provision auf das Gewissenhafteste ausgeführt.
Als vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer
gilt Frankfurt a. M.
pEFnspr. Amt I, 547. Rudolf Bangel.
Für etwaigen, bei unsachgemäßem Anfassen der Gegenstände entstandenen Schaden
ist der Besucher haftbar.
1*