Die deutsche Bewegung. (Der Aufstand in Baden.) 741
Verfügung auf diese Anzeige.
9740. Nr. 67. 1) ad. acta.
2) zu erwiedern, dass die Leute des 1. Dragoner-Regiments
nach Karlsruhe zu ihrem Regimentsstabe zu instradiren.
Mannheim, den 20. Mai 1849. Das Truppenkommando,
gez. Pfeiffer.
Verfügung des Kriegsministeriums.
9741. ,,Hauptquartier Heidelberg. An den Landesausschuss für Baden zu
Karlsruhe. — Adolph Gerber von Karlsruhe wird dem Landesaus-
schuss zum Bataillonscommandanten hiermit empfehlend in Vorschlag
gebracht. Heidelberg, den 21. Mai 1849. Der Kriegs - Minister,
gez. Eichfeld, Oberst.
9742. Antwort unter dieser Verfügung.
„Genehmigt. Der Landesausschuss, Kriegsabtheilung. (L. S.)
gez. G. Struve. Karlsruhe, 23. Mai 1849. Vdt. A. Wolf. An das
Kriegsministerium in Karlsruhe.
V erfügung:
9743. „Der L an d e s - Au ss chu s s für Baden. Die Vollziehungs-
behörde. Der Befehlshaber der im Felde stehenden Truppen wird
hierdurch angewiesen, über die Lage der Dinge jeden Tag wenigstens
zweimal eine kurzgefasste Meldung durch Estaffette anher zu er-
statten. Dieses gilt auch für den Fall, dass etwas Neues von Er-
heblichkeit nicht vorgefallen sei. Die Vollziehungsbehörde. Für
dieselbe Goegg. Karlsruhe, den 31. Mai 1849. (L. S) Peter.
An den Oberbefehlshaber der Neckararmee Bürger Oberst Sigel zu
Weinheim. Dringendste Dienstsache 1“
Anweisung:
9744. „Der Bürger Oberlieutenant Schroot wird hiermit angewiesen, dem
Bürger Lieutenant Spengler ein Pferd zu übergeben. Heidelberg,
Hauptquartier, den 7. Juni 1849. Das Obercommando des badischen
Truppencorps. (L. S.) gez. Sigel.
Lieut. Schrot soll nur ein Pferd halten. (L. S.) Sigel.“
Verfügung:
9745. „Heidelberg, den 16. Juni 1849. Das Kr i e gs c o mm i ss ar ia t bei
der Volkswehr der Neckararmee. An den Bürger Wipper-
mann. Derselbe wird angewiesen, dem Bürger Major Henni sein
früheres Pferd gegen das jetzige auszutauschen. (L. S.) Der Kriegs-
commissär p. p. Hexamer.“
9746. Darunter: „Das Pferd vom Stallmeister erhalten zu haben, be-
scheinigt der Commandant Henni, Major.“
9747. Darunter: „Gesehen. Heidelberg, den 20. Juni 1849. Der Ober-
kriegscommissarius. F. W. Schloeffel senior, ad acta. Die Zah-
lung zur Feldkriegskasse angewiesen am 20. Juni 1849.“
Anzeige:
9748. „An das General-Commahdo der Neckar-Armee hier. Von einem
meiner Freunde in Appenweyer wurde mir heute als Ertrag einer
Sammlung 1 Kiste mit Kleidungsstücken und Eilf Gulden baarem
Geld mit dem Auftrage zugesandt, an Letzterem für auf der Kiste
ruhende Fracht und Porto-Auslagen mit Fl. 1. 46 Xr. zu kürzen und
den Rest zur Unterstützung der Wehrmannschaft der Neckar-
Armee zu verwenden.
Ich überreiche daher dem Auftrag der Geber entsprechend Fl. 9.
14 Xr. haar nebst nebenverzeichneten Gegenständen, und bitte um
gefällige Bescheinigung. Heidelberg, den 14. Juni 1849.
gez. G. L. Ritzhaupt.
Verfügung auf diese Anzeige.
9740. Nr. 67. 1) ad. acta.
2) zu erwiedern, dass die Leute des 1. Dragoner-Regiments
nach Karlsruhe zu ihrem Regimentsstabe zu instradiren.
Mannheim, den 20. Mai 1849. Das Truppenkommando,
gez. Pfeiffer.
Verfügung des Kriegsministeriums.
9741. ,,Hauptquartier Heidelberg. An den Landesausschuss für Baden zu
Karlsruhe. — Adolph Gerber von Karlsruhe wird dem Landesaus-
schuss zum Bataillonscommandanten hiermit empfehlend in Vorschlag
gebracht. Heidelberg, den 21. Mai 1849. Der Kriegs - Minister,
gez. Eichfeld, Oberst.
9742. Antwort unter dieser Verfügung.
„Genehmigt. Der Landesausschuss, Kriegsabtheilung. (L. S.)
gez. G. Struve. Karlsruhe, 23. Mai 1849. Vdt. A. Wolf. An das
Kriegsministerium in Karlsruhe.
V erfügung:
9743. „Der L an d e s - Au ss chu s s für Baden. Die Vollziehungs-
behörde. Der Befehlshaber der im Felde stehenden Truppen wird
hierdurch angewiesen, über die Lage der Dinge jeden Tag wenigstens
zweimal eine kurzgefasste Meldung durch Estaffette anher zu er-
statten. Dieses gilt auch für den Fall, dass etwas Neues von Er-
heblichkeit nicht vorgefallen sei. Die Vollziehungsbehörde. Für
dieselbe Goegg. Karlsruhe, den 31. Mai 1849. (L. S) Peter.
An den Oberbefehlshaber der Neckararmee Bürger Oberst Sigel zu
Weinheim. Dringendste Dienstsache 1“
Anweisung:
9744. „Der Bürger Oberlieutenant Schroot wird hiermit angewiesen, dem
Bürger Lieutenant Spengler ein Pferd zu übergeben. Heidelberg,
Hauptquartier, den 7. Juni 1849. Das Obercommando des badischen
Truppencorps. (L. S.) gez. Sigel.
Lieut. Schrot soll nur ein Pferd halten. (L. S.) Sigel.“
Verfügung:
9745. „Heidelberg, den 16. Juni 1849. Das Kr i e gs c o mm i ss ar ia t bei
der Volkswehr der Neckararmee. An den Bürger Wipper-
mann. Derselbe wird angewiesen, dem Bürger Major Henni sein
früheres Pferd gegen das jetzige auszutauschen. (L. S.) Der Kriegs-
commissär p. p. Hexamer.“
9746. Darunter: „Das Pferd vom Stallmeister erhalten zu haben, be-
scheinigt der Commandant Henni, Major.“
9747. Darunter: „Gesehen. Heidelberg, den 20. Juni 1849. Der Ober-
kriegscommissarius. F. W. Schloeffel senior, ad acta. Die Zah-
lung zur Feldkriegskasse angewiesen am 20. Juni 1849.“
Anzeige:
9748. „An das General-Commahdo der Neckar-Armee hier. Von einem
meiner Freunde in Appenweyer wurde mir heute als Ertrag einer
Sammlung 1 Kiste mit Kleidungsstücken und Eilf Gulden baarem
Geld mit dem Auftrage zugesandt, an Letzterem für auf der Kiste
ruhende Fracht und Porto-Auslagen mit Fl. 1. 46 Xr. zu kürzen und
den Rest zur Unterstützung der Wehrmannschaft der Neckar-
Armee zu verwenden.
Ich überreiche daher dem Auftrag der Geber entsprechend Fl. 9.
14 Xr. haar nebst nebenverzeichneten Gegenständen, und bitte um
gefällige Bescheinigung. Heidelberg, den 14. Juni 1849.
gez. G. L. Ritzhaupt.