Die seltene Anwesenheit des Königs hatte den Palast im Laufe der
Jahrhunderte zerfallen lassen, das zugehörige Besitzthum war ihm zum
Theil entfremdet und dadurch die Mittel zur baulichen Instandhaltung
verringert worden. Als er 1817 endlich wieder als „aula regia" urkundlich
erscheint, befindet er sich als Reichslehen im Besitze Eberhards von Breu-
berg, des Landvogtes der Wetterau. Im Jahre 1380 verlieh Kaiser Ludwig
der Bayer den Töchtern und Schwiegersöhnen Eberhards, Elisabeth, ver-
mählt mit Graf Rudolf von Wertheim, und Luckard, vermählt mit Graf
Gottfried von Eppstein, die väterlichen Lehen in und bei Frankfurt und
darunter auch „das huss, das da heysset Sah" 1332 theilten die beiden
Schwestern und ihre Ehemänner „den Sal, der da lieget zu Frankenvord
an dem Moun", und alle dazu gehörigen Häuser und Güter; Rudolf und
Elisabeth von Wertheim erhalten „daz niederteil des Sales nidene an der
porten an zu messin snur siecht glich uz biz uff den Moun" und alle
Häuser und Güter, sowie Dorf und Gericht Bergen; Gottfried und Luckard
von Eppstein übernahmen „gein dem obirn teil des Sales und des buwes"
nebst Dorf und Gericht Oberrad, den grösseren Theil des eigentlichen
Palastes mit Thurm und Kapelle, da zum Wertheimer Theil alle Güter
kamen. Wenige Wochen später am 12. März 1333 verkauften beide Ehe-
paare mit Zustimmung des Kaisers den Saal und das ganze dazu gehörige
Besitzthum für 1800 Pfund Heller an den Frankfurter Bürger Jakob
Knoblauch und dessen Ehefrau Drude; nach der Verkaufsurkunde gehörten
zur Reichspfandschaft des Saales ausser nicht einzeln aufgeführten Häusern
und Gütern in der Stadt: das Fach im Main und die Fronschiffe, Ländereien
in der Gemarkung, das Dorf und Gericht Oberrad; Dorf und Gericht
Bergen — im Besitze der Wertheimer —' war also inzwischen vom Reichs-
lehen getrennt worden. Oberrad, auf 260 Pfund Heller angeschlagen,
wurde von Jakob Knoblauch im Einverständnisse mit den Verkäufern an
Hermann von Ovenbach genannt Knoblauch überlassen.
Die Veräusserung dieses stattlichen Reichslehens in die Hände eines
angesehenen und begüterten Frankfurter Bürgers lag ebenso im Interesse
des Kaisers wie in dem der Stadt. Für die letztere war es von hoher
Wichtigkeit, dass das umfangreiche Anwesen innerhalb ihrer Mauer aus
dem Besitze benachbarter Dynasten in den eines ihrer hervorragendsten
Bürger gerieth; die kaiserliche Erlaubniss zu diesem Wechsel im Besitze
des Saallehens ist daher nicht die geringste der Gunstbezeugungen, mit
denen Ludwig der Bayer die Stadt Frankfurt so freigebig bedacht hat.
Dem Kaiser bot der neue Besitzer die Gewähr, dass die dem Verfalle
nahen Gebäude des Reichslehens wieder in guten baulichen Zustand ge-
bracht und darin unterhalten wurden und dass ihm bei seiner häufigen
Anwesenheit in Frankfurt ein angemessenes Absteigequartier gesichert
i) Luckard war in erster Ehe mit Konrad von Weinsberg verheirathet und hatte
von ihm einen noch minderjährigen Sohn Konrad.
Jahrhunderte zerfallen lassen, das zugehörige Besitzthum war ihm zum
Theil entfremdet und dadurch die Mittel zur baulichen Instandhaltung
verringert worden. Als er 1817 endlich wieder als „aula regia" urkundlich
erscheint, befindet er sich als Reichslehen im Besitze Eberhards von Breu-
berg, des Landvogtes der Wetterau. Im Jahre 1380 verlieh Kaiser Ludwig
der Bayer den Töchtern und Schwiegersöhnen Eberhards, Elisabeth, ver-
mählt mit Graf Rudolf von Wertheim, und Luckard, vermählt mit Graf
Gottfried von Eppstein, die väterlichen Lehen in und bei Frankfurt und
darunter auch „das huss, das da heysset Sah" 1332 theilten die beiden
Schwestern und ihre Ehemänner „den Sal, der da lieget zu Frankenvord
an dem Moun", und alle dazu gehörigen Häuser und Güter; Rudolf und
Elisabeth von Wertheim erhalten „daz niederteil des Sales nidene an der
porten an zu messin snur siecht glich uz biz uff den Moun" und alle
Häuser und Güter, sowie Dorf und Gericht Bergen; Gottfried und Luckard
von Eppstein übernahmen „gein dem obirn teil des Sales und des buwes"
nebst Dorf und Gericht Oberrad, den grösseren Theil des eigentlichen
Palastes mit Thurm und Kapelle, da zum Wertheimer Theil alle Güter
kamen. Wenige Wochen später am 12. März 1333 verkauften beide Ehe-
paare mit Zustimmung des Kaisers den Saal und das ganze dazu gehörige
Besitzthum für 1800 Pfund Heller an den Frankfurter Bürger Jakob
Knoblauch und dessen Ehefrau Drude; nach der Verkaufsurkunde gehörten
zur Reichspfandschaft des Saales ausser nicht einzeln aufgeführten Häusern
und Gütern in der Stadt: das Fach im Main und die Fronschiffe, Ländereien
in der Gemarkung, das Dorf und Gericht Oberrad; Dorf und Gericht
Bergen — im Besitze der Wertheimer —' war also inzwischen vom Reichs-
lehen getrennt worden. Oberrad, auf 260 Pfund Heller angeschlagen,
wurde von Jakob Knoblauch im Einverständnisse mit den Verkäufern an
Hermann von Ovenbach genannt Knoblauch überlassen.
Die Veräusserung dieses stattlichen Reichslehens in die Hände eines
angesehenen und begüterten Frankfurter Bürgers lag ebenso im Interesse
des Kaisers wie in dem der Stadt. Für die letztere war es von hoher
Wichtigkeit, dass das umfangreiche Anwesen innerhalb ihrer Mauer aus
dem Besitze benachbarter Dynasten in den eines ihrer hervorragendsten
Bürger gerieth; die kaiserliche Erlaubniss zu diesem Wechsel im Besitze
des Saallehens ist daher nicht die geringste der Gunstbezeugungen, mit
denen Ludwig der Bayer die Stadt Frankfurt so freigebig bedacht hat.
Dem Kaiser bot der neue Besitzer die Gewähr, dass die dem Verfalle
nahen Gebäude des Reichslehens wieder in guten baulichen Zustand ge-
bracht und darin unterhalten wurden und dass ihm bei seiner häufigen
Anwesenheit in Frankfurt ein angemessenes Absteigequartier gesichert
i) Luckard war in erster Ehe mit Konrad von Weinsberg verheirathet und hatte
von ihm einen noch minderjährigen Sohn Konrad.