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Architekten- und Ingenieur-Verein <Frankfurt, Main> [Hrsg.]; Wolff, Carl [Bearb.]
Die Baudenkmäler in Frankfurt am Main (Band 3): Privatbauten — Frankfurt a. M., 1914

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https://doi.org/10.11588/diglit.25633#0033
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blieb. Und in derThat hat Kaiser Ludwig öfter davon Gebrauch gemacht;
Jakob Knoblauch, sein „lieber Wirth", hat stets bei ihm in hohem An-
sehen gestanden, er hat ihn als Hofdiener, als Hofgesind aufgenommen,
welcher "Würde etwm die des heutigen Kammerherrn entspricht. Der neue
Besitzer übernahm nicht nur die Verpflichtung, für die bauliche Her-
stellung der Palastgebäude zu sorgen; er erhielt kurz nach dem Antritt
des Besitzes von Seiten des Kaisers den ausdrücklichen Auftrag, die von
Alters her zum Reichslehen des Saales gehörenden, inzwischen ihm aber
entfremdeten Güter wieder herbeizuschaffen; die Stadt Frankfurt wurde
angewiesen, ihn bei den dazu nöthigen Schritten zu unterstützen. Welche
Erfolge Knoblauch in dieser Hinsicht erzielt hat, ist uns nicht bekannt.
Dass er seiner baulichen Verpflichtung in einer den Kaiser zufrieden-
stellenden Weise nachgekommen ist, beweist, dass ihm Ludwig 1833 und
1334 je 1200 Pfund, 1338 nochmals 180 Pfund auf die Pfandsumme schlug, die
Knoblauch in den Saal und die dazu gehörigen Gebäude verbaut hatte; 1338
wurde die Pfandsumme für die in weiter Ferne gedachte Wiedereinlösung
durch das Reich auf 4200, 1346 aber auf 5000 Pfund Heller festgesetzt.
Diese Summe setzt sich zusammen aus 1540 Pfund Kaufpreis, 80 Pfund
für ein einem kaiserlichen Diener gegebenes Pferd und 8380 Pfund auf-
gewendete Baukosten. Ueber den baulichen Zustand der Palastgebäude
zur Zeit der Uebernahme durch Knoblauch sind wir eben so wenig unter-
richtet wie über die baulichen Umgestaltungen, die er im Laufe der Zeit
vorgenommen hat; der Belagerungsplan von 1552 zeigt wohl den Saalhof
in der Gestalt, welche ihm Knoblauch und seine Erben im XIV. Jahr-
hundert gegeben haben (Fig. 1). Sie bezweckten nicht nur die Herstebung
von Wohnräumen, sondern hauptsächlich die Errichtung von Kaufhallen
zur Vermiethung an einheimische Geschäftsleute und Messfremde.
Nach Jakob Knoblauchs im Jahre 1357 erfolgtem Tode ging das Saal-
lehen auf seine Wittwe Drude über. Ihr wurde der Besitz des Lehens
bald nach dem Ableben des Ehemannes von Heinrich Beyer von Boppard
heftig bestritten. Beyer hatte noch zu Knoblauchs Lebzeiten von Kaiser
Karl IV. die Genehmigung zur Einlösung des Lehens erworben, der Kaiser
aber hat sie später widerrufen, seinen Landvogt in der Wetterau, Ulrich
von Hanau, und die Stadt Frankfurt angewiesen, Drude Knoblauch im
Besitze des Saales zu schützen und diese 1361 im Genüsse des Lehens
bestätigt. Beyer machte vergebens, anfänglich vom Landvogt unterstützt,
seine vermeintlichen Rechte auf den Saal, „der jetzt ein Kaufhaus ist und
heisset", geltend; er gerieth darüber in Fehde mit der Stadt, die erst sein
Sohn nach des Vaters Tode 1387 abthat; Drude Knoblauch blieb im Besitze
des Saales, in ihrem Schwiegersohn Sigfrid zum Paradies hatte sie einen
mächtigen Fürsprecher am Kaiserlichen Hofe. Auch nach einer anderen
Seite hin musste Drude ihr Besitzthum vertheidigen; Henlin in dem Saale,
der Angehörige einer Familie, die schon vor der Erwerbung durch Jakob
Knoblauch in irgend einer Beziehung zum alten Königspalaste gestanden
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