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Architekten- und Ingenieur-Verein <Frankfurt, Main> [Editor]; Wolff, Carl [Oth.]
Die Baudenkmäler in Frankfurt am Main (Band 3): Privatbauten — Frankfurt a. M., 1914

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https://doi.org/10.11588/diglit.25633#0308
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^ 255 .

seinem Nachbarn einen Raum in dessen Hause ab, gleichviel wo dieser
lag. So erwarb z. B. ein Hausbesitzer das Vorderzimmer im ersten Stoche
des Nachbarhauses, während der Besitzer des zweiten Nachbarhauses
das Hinterzimmer desselben
Stockwerkes an sich brachte.
Dabei stand sämmtlichen
Hausbesitzern der Juden-
Gasse nur ein Eigenthums-
recht an ihren auf städti-
schem Areale errichteten
Gebäuden, nicht aber an
dem nach wie vor im Eigen-
thum der Stadt verbleiben-
den Grund und Boden zu.
Wie sich denken lässt, gab
diese Ineinanderschachte-
lung des Besitzstandes zu
den grössten Verwicke-
lungen bei nöthig werden-
den Auseinandersetzungen
Anlass. Die innere Ein-
richtung der Häuser zeigte
nicht selten einen für die
damalige Zeit verhältniss-
mässig grossen Luxus. So waren die Treppenanfänger meistens reich
geschnitzt, die Treppengeländer bestanden aus gewundenen oder vier-
eckigen Balustern, die Wände entlang zogen sich hübsch profilierte Holz-
bekleidungen und Schränke hin, oft mit Schnitzwerk versehen, und ebenso
wiesen die Thüren reiche
Kehlungen auf. Neben ge-
malten Tapeten kamen in
den Zimmern Seiden- und
Ledertapeten vor, während
mehrfach Gemälde und
Darstellungen aus der bib-
lischen Geschichte auf den
Holztäfelungen angebracht
waren. Die Decken waren
vielfach in Stuck ausgeführt
und, wie die nachstehenden
Abbildungen zeigen (Fig.
Diese Pracht verschwand


Juden-Oasse; Steinernes Haus, Ansicht.


Fh

159. Juden-Oasse; Treppenhaus im Steinernen Hause.
Nach Otto Lindheimer.

165, 166, 167), zuweilen reich ornamentiert
freilich, als vom Jahre 1811 an den Juden gestattet wurde, auch ausser-
halb ihrer Gasse zu wohnen. Nach und nach zogen geringe Leute und
 
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