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Architekten- und Ingenieur-Verein <Frankfurt, Main> [Editor]; Wolff, Carl [Oth.]
Die Baudenkmäler in Frankfurt am Main (Band 3): Privatbauten — Frankfurt a. M., 1914

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https://doi.org/10.11588/diglit.25633#0355
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es kein Lehen sei. Die Stadt verpachtete den Hof an verschiedene Bürger
zur Bewirthschaftung, bis sie ihn 1413 an Rudolf zum Humbrecht für
850 Gulden verkaufte. Von diesem erwarb etwa 1421 der Münzmeister
Voys von der Winterbach das Gut.
Im Jahre 1424 erklärte aber König Sigmund den Knoblauchs-Hof
für ein Reichslehen und forderte Vois auf, den Hof zu räumen und seinem
Protonotar Michel von Priest, Probst zu Boleslaw, sowie seinem Notar
Kaspar Schlick, denen er das Lehen übertragen habe, abzutreten. Voys
weigerte sich, die Stadt verwandte sich bei dem König und den von ihm
ernannten Lehensträgern zu seinen Gunsten und führte den urkundlichen
Beweis, dass der Hof kein Lehen sei. Der König übertrug nun die Ent-
scheidung, ob der Hof Reichslehen sei oder nicht, dem Erzbischof Konrad
von Mainz. Der Spruch desselben muss zu Gunsten des Voys von der
Winterbach ausgefallen sein; der Knoblauchs-Hof wurde hinfort nicht
mehr als Reichslehen angesprochen.
1487 stellen Jorge Blume, 1509 Heinrich Silberborn er als Besitzer
des Knoblauch-Hofes, wie er auch weiter genannt wurde, dem Rathe die
übliche Verpflichtung aus. Um die Mitte des XVI. Jahrhunderts befindet
sich der Hof im Besitze Friedrich Rorbachs; dessen Wittwe verkaufte ihn
an Bernhard Kuhorn und dieser übernahm 1561 die gleiche Verpflichtung;
von hier ab wird das Gut bald Knoblauchs-Hof, bald Kuhorns-Hof genannt,
während er in den Chroniken der Belagerung von 1552 Rorbachs-Hof
heisst. Bernhard Kuhorn hinterliess 15S6 den Hof an Johann Ogier Bromm;
dieser verkaufte ihn 1607 an den kurmainzischen Rath Johann Peter
Ebersheim, doch genehmigte der Rath den Kauf erst, als der Käufer in
das Frankfurtische Bürgerrecht eintrat. 1639 wurde der Hof von dem
Insatzgläubiger Johann Campoing, dem er in der Ausklage zugefallen war,
an Maximilian Faust von Aschaffenburg verkauft; dessen Wittwe verkaufte
ihn 1660 wieder an Heinrich von Bertram, von dem und dessen Nach-
folgern das Gut nunmehr den Namen Bertrams-Hof führte. Als die Familie
Bertram 1742 mit dem Schöffen Johann Jakob von Bertram ausgestorben
war, kam der Hof an dessen Schwiegersohn, den Syndicus Johann Simon
Franc von Lichtenstein. Im Besitze dieser Familie ist er geblieben, bis
er um 1840 an die Familie Rothschild verkauft wurde. Im Anfänge des
Jahres 1911 ging der Hof (westlich von der Eckenheimer Landstrasse
zwischen Knoblauch-Strasse und Kühornshof-Weg gelegen) mit seinen
umfangreichen benachbarten Aeckern und Wiesen durch Verkauf in den
Besitz einer Terraingesellschaft über, welche das ganze Gelände als Bau-
land verwerthen wird.
Der genaunördlich von der Holzhausenschen Oede im Abstande von etwas
mehr als einem Kilometer, westlich von den Neubauten des Frankfurter
Friedhofes gelegene Kuhorns-Hof besass nicht bloss, wie die erstgenannte
und die Stalburger Oede, sowie die Günthersburg, ein alleinstehendes
Weiherhaus, sondern bestand in einer von dem Schutzweiher umgebenen
 
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