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zur einen und die Erben des Bernhard von Hell (f 1536) zur anderen
Hälfte die Eigentlrümer. 1548 kam diese Hälfte durch Heirath der Elisabeth
von Hell mit Ulrich Bauscher; er muss dann auch die andere Holzhausensche
Hälfte erworben haben. 1566 erheirathete Rauschers Schwiegersohn, der
Vizekanzler Hermann Lersner, die eine Hälfte und kaufte 1581 die andere
von seinem Schwager Justus Jonas Rauscher für 2600 Gulden. So wurde
der Rebstock das Frankfurter Stammhaus der Familie von Lersner. 1627
bildeten die Kinder Hermann Lersners eine Ganerbschaft zur Verwaltung
des Hofes als gemeinsamen Besitzes. Bis in den Anfang des XVIII. Jahr-
hunderts blieb die Familie in dieser Form Eigenthümerin des Hofes;
dann wurde er durch Verkauf der einzelnen Häuser aufgetheilt und die
gemeinschaftlichen Ausgaben für Unterhaltung des unbebauten Theiles des
Hofes, der drei Thore und Durchgänge nach dem Markt, der Krug-Gasse
und der Neu-Gasse, des Hofbrunnens von der Gesammtheit der Eigen-
thümer bestritten. Erst seit dieser Zeit wurde der Hof als offene Strasse
benutzt. *)
Nach der Rolle des Freithof-Brunnens, zu welchem die Rebstock-
Häuser gehörten, unterschied man schon um 1550 ein Haus zum Grossen
und ein Haus zum Kleinen Rebstock. Nach der gleichen Rolle gehörten
1727 zum Kleinen Rebstock 3, zum Grossen 9 Häuser; nach dem Ver-
zeichniss der Häuser von 1761 wurden damals 10 Häuser gezählt.
Schon 1632 war eines der Häuser ein Gasthaus. Von 1730 ab lässt
sich die Gastgerechtigkeit und der Wirthschaftsbetrieb im Hause Bit. L
Nr. 87 a nachweisen. Es ist das Geburtshaus Friedrich Stoltzes, das mit
mehreren anderen Häusern des Rebstockes dem Braubachstrassen-Durchbrucli
1904 zum Opfer hei.
Die Grundrissanlage des Hofes Rebstock (Fig. 266) hat grosse Aehn-
lichkeit mit derjenigen des Nürnberger Hofes. Ein grösserer Hofraum
liegt in der Mitte, der nach Norden und nach Süden je einen schmalen
Zugang besitzt; im Unterschiede zu jenem Hofe kommt jedoch hier noch
ein dritter Eingang hinzu, eine Thorfahrt an der nördlichen Seite des
Hauses Nr. 1 mit daran schliessendem Gässchen nach der Neu-Gasse. Alle
drei waren durch Thore gesichert. Das nördliche Thor lag an der Süd-
grenze der Häuser Krug-Gasse Nr. 8 und 9, die im Jahre 1904 bei dem
Durchbruch der neuen Braubach-Strasse helen. Zum Hofe gehörten die
Häuser Krng-Gasse Nr. 1 bis 7 (Lit. L Nr. 85 a bis 89), von denen zur
Zeit noch Nr. 1 und 3 erhalten sind, desgleichen der südliche Abschluss,
das Haus Alter Markt Nr. 8. Aus dem Belagerungsplane lässt sich baulich
nur wenig undUnwesentliches entnehmen; die ganze Stelle scheint unklar
und verzeichnet, immerhin ist ein grösserer innerer Hofraum erkennbar.
0 Vgl. Raths-Supplikationen vom 29. August 1737 über den Brunnen im Hof,
den die Nachbarschaft damals auf öffentliche Kosten wiederherstellen lassen wollte,
was der Rath ablehnte, da die Eigenthümer den Brunnen nicht als öffentlichen an-
erkennen und den Hof nicht beständig zum Durchgehen offen halten wollten.
zur einen und die Erben des Bernhard von Hell (f 1536) zur anderen
Hälfte die Eigentlrümer. 1548 kam diese Hälfte durch Heirath der Elisabeth
von Hell mit Ulrich Bauscher; er muss dann auch die andere Holzhausensche
Hälfte erworben haben. 1566 erheirathete Rauschers Schwiegersohn, der
Vizekanzler Hermann Lersner, die eine Hälfte und kaufte 1581 die andere
von seinem Schwager Justus Jonas Rauscher für 2600 Gulden. So wurde
der Rebstock das Frankfurter Stammhaus der Familie von Lersner. 1627
bildeten die Kinder Hermann Lersners eine Ganerbschaft zur Verwaltung
des Hofes als gemeinsamen Besitzes. Bis in den Anfang des XVIII. Jahr-
hunderts blieb die Familie in dieser Form Eigenthümerin des Hofes;
dann wurde er durch Verkauf der einzelnen Häuser aufgetheilt und die
gemeinschaftlichen Ausgaben für Unterhaltung des unbebauten Theiles des
Hofes, der drei Thore und Durchgänge nach dem Markt, der Krug-Gasse
und der Neu-Gasse, des Hofbrunnens von der Gesammtheit der Eigen-
thümer bestritten. Erst seit dieser Zeit wurde der Hof als offene Strasse
benutzt. *)
Nach der Rolle des Freithof-Brunnens, zu welchem die Rebstock-
Häuser gehörten, unterschied man schon um 1550 ein Haus zum Grossen
und ein Haus zum Kleinen Rebstock. Nach der gleichen Rolle gehörten
1727 zum Kleinen Rebstock 3, zum Grossen 9 Häuser; nach dem Ver-
zeichniss der Häuser von 1761 wurden damals 10 Häuser gezählt.
Schon 1632 war eines der Häuser ein Gasthaus. Von 1730 ab lässt
sich die Gastgerechtigkeit und der Wirthschaftsbetrieb im Hause Bit. L
Nr. 87 a nachweisen. Es ist das Geburtshaus Friedrich Stoltzes, das mit
mehreren anderen Häusern des Rebstockes dem Braubachstrassen-Durchbrucli
1904 zum Opfer hei.
Die Grundrissanlage des Hofes Rebstock (Fig. 266) hat grosse Aehn-
lichkeit mit derjenigen des Nürnberger Hofes. Ein grösserer Hofraum
liegt in der Mitte, der nach Norden und nach Süden je einen schmalen
Zugang besitzt; im Unterschiede zu jenem Hofe kommt jedoch hier noch
ein dritter Eingang hinzu, eine Thorfahrt an der nördlichen Seite des
Hauses Nr. 1 mit daran schliessendem Gässchen nach der Neu-Gasse. Alle
drei waren durch Thore gesichert. Das nördliche Thor lag an der Süd-
grenze der Häuser Krug-Gasse Nr. 8 und 9, die im Jahre 1904 bei dem
Durchbruch der neuen Braubach-Strasse helen. Zum Hofe gehörten die
Häuser Krng-Gasse Nr. 1 bis 7 (Lit. L Nr. 85 a bis 89), von denen zur
Zeit noch Nr. 1 und 3 erhalten sind, desgleichen der südliche Abschluss,
das Haus Alter Markt Nr. 8. Aus dem Belagerungsplane lässt sich baulich
nur wenig undUnwesentliches entnehmen; die ganze Stelle scheint unklar
und verzeichnet, immerhin ist ein grösserer innerer Hofraum erkennbar.
0 Vgl. Raths-Supplikationen vom 29. August 1737 über den Brunnen im Hof,
den die Nachbarschaft damals auf öffentliche Kosten wiederherstellen lassen wollte,
was der Rath ablehnte, da die Eigenthümer den Brunnen nicht als öffentlichen an-
erkennen und den Hof nicht beständig zum Durchgehen offen halten wollten.