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flussungen nach Deutschland Meckseper 1975 und Will 1978.

337. wie 336.

338. Eydoux 1982, 279f.

339. Find 1975, 188f.

340. Diese ursprüngliche Definition ist am greifbarsten in den
verschiedenen Pfalzenmonographien. Arens 1957 (Anm. 316),
definiert (S. 45) z.B. noch als "Wohnhaus mit dem Saal",
wobei er quellenmäßig belegt, daß im 13.-15. Jh. die
öffentliche Funktion des Saals noch sehr bewußt war. Die
Multifunktionalität betont (im Gegensatz zu jüngeren Fest-
sälen) auch H. Reuther, Stichwort "Festsaal, in: Reallexikon

z. dt. Kunstgesch., Lfg. 87, München 1983, Sp. 276-304. Für die
ärgerliche Begriffsverwirrung auch jüngerer Literatur, die
jeden Wohnbau auf Burgen, ob mit Saal oder ohne, groß oder klein,
hoch oder niedrig als "Pal(l)as" definiert, ist ein recht wir-
kungsvolles Beispiel K.H. Clasen, Stichwort "Burg" im Realle-
xikon der deutschen Kunstgeschichte, Bd. 3, Stuttgart 1954,
der Sp. 137-8 Palas einfach als "hausartiges Hauptgebäude"
definiert. Auch sonst ist sein Beitrag durch sein Festhalten
an rein formalen Ordnungen jenseits historischer Darstellung
wenig hilfreich (übrigens erwähnt er unter dem Abschnitt
"Haus- oder Palasburg" auch "das 1332 vom Bischof von Straß-
burg erbaute Neuwindstein", klassisches Beispiel für den allzu
lockeren Umgang mit Quellen und Literatur, denn selbst Lehmann
1878 sagt nun wirklich kein Wort über den Bischof von Straßburg
als Erbauer). Für eine schärfere Definition hat sich zuletzt
W. Bornheim gen. Schilling, Rheinische Höhenburgen, Bd. 1,
126f., eingesetzt, der auch eine Entwicklung darstellt.
341. Den besten überblick bietet die eindeutig am Baubestand orien-
tierte Arbeit von Hotz 1981, obwohl auch er keineswegs konse-
quent zwischen Saalbauten und Bauten mit überwiegender Wohn-
funktion scheidet. Zu Funktion und Entwicklung der Pfalzen,
überwiegend aus historischer Sicht, immer noch grundlegend
Deutsche Königspfalzen, Bd. 1 u. 2, Göttingen 1963 (Veröff.
des Max-Planck-Inst. für Gesch., 11/1).

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