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lieh speyerisch (zu Neu-Windstein). Es wird ferner erwähnt, eine
"Schloßmühlmatte, unden an der Fließ, ist jetzt Waldt, stoßt oben
an den Sulzbacher Weg, unden uff des alt Dürckheimisehen Hofs
Mühlmatt." Die Wiese ist von Wald überwachsen, also lange nicht
genutzt worden. Wahrscheinlich ist die Mühle im 30jährigen Krieg
eingegangen. Sie lag zweifellos am Schwarzbach, am Eingang des
Windsteiner Tals, westlich unterhalb des Mühlberges von 1729 (vgl.
dort, sowieoben 1574).

1729/nach 1786

LA Speyer WW 1 Nr. 1952 und C 59 N° 108/1

Akten eines Prozesses (nach 1786) zwischen den Eckbrecht von Dürckheim
und Hanau-Lichtenberg, in dem es um die Grenzen der Hohenfelser,
Schönecker und Winsteiner Waldungen geht. Darin eine Planskizze
von 1729 (vgl. hier Abb. 9 ). Die beiden dort dargestellten Burg-
bezirke sind wie folgt wiedergegeben:

"Der etwas braun chatirte, zwischen Nrn 15.16.17.18.19.20.21.22.23. 24.
bis wieder n 15. gelegene district begreift den neuen Windstein
und Zugehörung, davon auch 137 Acker, in Erbbestand verlehnt sind.
Das zwischen diesen Districten gelegene Gelände, berge und Wal-
dungen, etwas grün chatirt, macht den Altwindsteiner Burgbezirk
aus, in welchem auch 95 1/4 Acker Erbbestandweis begeben worden.
Der übrige auf dem Plan mit gelben Grund schattierte äußere District,
welcher den Canton Döreschecker die Grummekecht, das Gundelsloch,
den kleinen Diebskopf, das Schecherbruch und den Langenberg ganz,
die Winterseite des Lindenkopfes und des Mittelkopfes, sodann
die Sommerseite des großen Diebskopf einschließlich" umfaßt, ist
das im Prozeß strittige Gebiet.

Die Bedeutung des Planes liegt darin, daß er die schon in Burg-
friedensverträgen von 1362 und 1389 dargestellten Grenzen karto-
graphisch fassbar macht. Die beiden Burganlagen sind symbolhaft
als Ruinen dargestellt.

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