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Blum, Jacob
Camerales Supplicationes, Oder Formular-Buch Auszerlesener zierlicher Supplicationen: welche die nächstabgelebten Jahre, absonderlich von 1660. biß 1664. am hochlöbl. Kays. Cammergericht um allerhand Proceß über die Reichs-Constitutiones außzubringen, extrajudicialiter übergeben, nebenst darauf jedesmahl erfolgten Decreten, und beygefügten Annotaten, sampt einem nöthigen Register. Allen denen, so an höchstbesagtem Cammergericht Proceß zu suchen haben ... — Köln, 1740 [VD18 14288141]

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https://doi.org/10.11588/diglit.28066#0166
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>54 cäklLkXl..
der r^onst genanten 3. Schuld angttegt werden wolte /gestatten solle / wie solches auß
hcygeheuder kub lir. 3. mehrers zu ersehen und abzunchmen.
Wann aber/gnadigster Fürst und Herr/ dieses alles einig und Mein dahin an-
gesehen / Anwalts Herrn principi zur unverantwortlichen Ungebühr ferner noch
viel Jahre mit leerer Hand abzuwei-en / wo nicht entlichen gantz und gar umb seine
so gerechtsame Schuld sordernng Z^rone pl-oceiHir inaniexitteme, zu bringen / zu-
matn man nicht wissen kan/wo der junge 3. von ö. zn finden oder anMreffen/untcr-
-essen gleicdwol den Kauff schilliug beiorglich von Ihr- Fürstt. Dnrchl- Herrn Pfaltz-
grafen zu e. 8. erheben könte / also daß Anwalts ermcipaln nicht mehrers/ dann das
blosse Nachsehen zu fernem äussersten prTjucktz und unwiederbringlichen Schaden übrig
gelassen würde / in welchen Fallen ob^rrelenriNimum mol-L periculum die Rechte
uicl t allein deß Hauptschuldners Güter / oudern auch vebiroris^ebitsattzugreifftn
und mit arrest zu d^leg^i/heilamlich vergönnen und zulassen / dahero an die'em höch-
sten Gericht dessen wolhergebrachter täglichen oklcvantz nach/in Ansehung die darzu
erfordert? juriLchAjon überflüssig gegründet /»fr-cepro wol augefaugen werden kan
und mag.
Gelanget diesem nach an E- Fürstl. Durchl. Anwalts im Namen Eingangs
berührten seines knncipaln unterthanigste und hochfleiffiqste Bitte / die geruhen ihme
wider den Durchleuchtigsten Fürsten und Herru/Herrn l^.tt.Pfaltzgrafen bey Rhein/
Hertzogen in Bayern/und Grafen zu Spanheim/ rc. ein ärrcltt 5.L.dar-
jüuen S. Fürstl. Durchl- bey einer namhafften ohunachkassigen Strasse alles Ernstes
aubefohleu w rde/ daß sie dem nechsten nach Uberantwort-oder Verkündigung dieses/
alles Eiuw endens lmgehindert/wegen Srkauffung aller zu 8und anderer Orten dort
herumb ligender 3. Güter den uoch in Händen habenden unbezahlten Kauffschillingsso
lang im Arrest und Verbot auffhalteu/dem Verkauffern mehr - erwehnrem jungen ö.
von 3. oder einem andern feinet wegen davon nichts reichen noch Morgen lassen «ollen/
biß Klägere seines außständigeu Capitals/und davon jährlichen aussgelauftenen ?cn-
ilonen, auch Kosten und Schaden allerdings befriediget worden/-mnexa ci^rrane 5o-
IilA,gnädigst forderlichst zuerkennen und mitzutheilcu.
Hierüber rc.

ii.

Unterthanigste Anzeige und abermalige Bitte
^la/rciaco 2rrcüi 8. annexa Orarione kolirä

-e^Urchl-Fürst/rc
Euer Fürstl. Durchs, bringt Anwalt peß Wolgeborueu Herrn O von
uub rhauigft für und an / wie daß er den rs. )unii unlängst eine rniterthä-
Nigste^up^ication pro man^ro ^rtelii Z. O. Mit Belage Irr.3. jn aussen bk-
nr. retten Sache üb' rg- bm erstgemcldte darin augezogene Beylagen aber um copi-M-
ret hinzugklegt / jedoch mit dem Ullterthänigsten Erbieten/ deren OriZMälia in primo
Icrmino herdey zu bringen.
Wann aber Mhero besagte OriZinM Anwälte» auff beschehenes erimurn
rüge-
 
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