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dieses an einen Gütern und Nahrung einen sehr grossen und unerfttzlichenSchaden/
sowol mit Wnahm als Verkauffung derselben / Anwalts Principale» befilissend--
und verletzlich zugefügt.
Ja es rft jcht-bmchrter Juncker an diesem allen noch nicht crsättigt gewesen / sow
deru er hat/wie beykommender libelws außweilkt/noch über dieses Anwalts
Principal '» einen w unförmlich als unerhörten in^uiücions-Proceßangesteclt/und
als er lang mW Vie! und biß in die ri. Wochen Lang sich damit auff- und hierzwischen
Anwalts Prmckpalen iu gesanglicher Verhasst gehalten / ha: er endlich den i9. vec.
16 z;. die 5ub Iit.6. vermeintliche Urkheii puL)!icirc,nnd Anwalts Prmclpaln ehe und
zuvor nicht auß der Gefangnüß kommen lassen/ biß das er die Wb lir.S beykonnnen-
de ungckvohnliche und widerrechtliche ihm vorgeschriebene und angenohtigteUrphe-
de mik Landtr u und leiblichem Zydchwur betheuret / welcher abgenohtigte» Ur-
phede/ dau neben andern beschwerlichen ftltzamen QäuWWn sonderlich auch diese
lnit Lnlceirc ist / daß nemlich Anwalts Principal sollte ihm zugkfügte Schmag mW
Gefängnüß beyVerlkrung seiner Seelen Heyl und Seligkeit weder jetzt noch ins
künsskig/weder vor sich sechsten noch durch andere/zu keinerley Weise noch Wege we-«
der ahnden oder rächen W8e und wotle/und bey dieser Anwalts Principale» zugefüg-
ter Verschimpff-und Verhafftung lasst es Beklagter von L. noch nicht bewenden /
sondern trachtet demselben alles erfmgen Fteisses nach / wie er Anwalts Principale»
wiederumd cle novo in seine Macht und Verhasst bringen und ferner» Gewalt an
ihm verüben möge / gestalt am er sich nicht allein lehr hchig und mit gefährlichen Be-
drohurigen derentwegen vernehme!) laßen / und wwol in Mo proprio als alieno Ler-
rirorio Anwalts Prmckpalen auff den Dienst warten lasset / -onoern es ist auch wo!
vermutlich/ daß er solche greulich e und erschreckliche Bedrohungen zumal den 0 gut-
habender Gclegeuhcrt/ und da Anwalts Principal seiner Nahrung halber sich deß
Landes täglich gcbrauv en muß / in das werck setzen dürffte.
Wie aber Astiwalts Principale» äusserste unumbgangliche Nohtdursst erfordert/
jetzverzchlte greuliche und vtelfaltige ihm von mehr bemeldtem vonL.auffgedruns
gene ur-verschuldete Schwach und unwiederbringlichen Schaden rechtlicher Gebühr
zu v rftsu n / als Wil ihm die vorbesagte ihm abgenohtigte Verpflicht - und Verey-
dung ob» clauchjr-m eiclem intercam consnekL illi: Milt oder ohne^echlt :
Lciuipolleucem hieran nicht wenig abhalten und verhittderlich seh».
Dieweil aber nicht allein in den gemeine» Rechten / sondern auch in deß Heil.
Meichs Abschieden und Kays. Camnwrgmchts-Ordnung heilsamlich ttärmi-rund
verg hen / daß solche und dergleichen widerrechtlich abgenohtigte Urphede und Ver-
pfim-lung/ mit Verzeihung ordentlichen Weg Rechtens und ungewöhnlichen be---
schwerliche» Oanlulcn gegen die Recht und Reichs-Ordnung vorgenommeu / nicht
krafftig noch bündig/sondern auf Anruffen deß im^lorirenden Theils durch E.Fürst.
Dnrast. und diese höchste ssuliir zu caNicen, austheben / und jE Zmvaca ä pr^Kico
Iummenco ach cchse-ckum agencli ^uocl ciecer, ZU äblolvicen UNd ZU erledigt» ist -, da»
mät weniger obangezoget-e scharffc Bedrohungen/ deren sich B-klagter von L. ohne
Scheu vernehmen lasset/ sowol dem tus Reich anssgekündlgte» Landfriedui als auch
dieses an einen Gütern und Nahrung einen sehr grossen und unerfttzlichenSchaden/
sowol mit Wnahm als Verkauffung derselben / Anwalts Principale» befilissend--
und verletzlich zugefügt.
Ja es rft jcht-bmchrter Juncker an diesem allen noch nicht crsättigt gewesen / sow
deru er hat/wie beykommender libelws außweilkt/noch über dieses Anwalts
Principal '» einen w unförmlich als unerhörten in^uiücions-Proceßangesteclt/und
als er lang mW Vie! und biß in die ri. Wochen Lang sich damit auff- und hierzwischen
Anwalts Prmckpalen iu gesanglicher Verhasst gehalten / ha: er endlich den i9. vec.
16 z;. die 5ub Iit.6. vermeintliche Urkheii puL)!icirc,nnd Anwalts Prmclpaln ehe und
zuvor nicht auß der Gefangnüß kommen lassen/ biß das er die Wb lir.S beykonnnen-
de ungckvohnliche und widerrechtliche ihm vorgeschriebene und angenohtigteUrphe-
de mik Landtr u und leiblichem Zydchwur betheuret / welcher abgenohtigte» Ur-
phede/ dau neben andern beschwerlichen ftltzamen QäuWWn sonderlich auch diese
lnit Lnlceirc ist / daß nemlich Anwalts Principal sollte ihm zugkfügte Schmag mW
Gefängnüß beyVerlkrung seiner Seelen Heyl und Seligkeit weder jetzt noch ins
künsskig/weder vor sich sechsten noch durch andere/zu keinerley Weise noch Wege we-«
der ahnden oder rächen W8e und wotle/und bey dieser Anwalts Principale» zugefüg-
ter Verschimpff-und Verhafftung lasst es Beklagter von L. noch nicht bewenden /
sondern trachtet demselben alles erfmgen Fteisses nach / wie er Anwalts Principale»
wiederumd cle novo in seine Macht und Verhasst bringen und ferner» Gewalt an
ihm verüben möge / gestalt am er sich nicht allein lehr hchig und mit gefährlichen Be-
drohurigen derentwegen vernehme!) laßen / und wwol in Mo proprio als alieno Ler-
rirorio Anwalts Prmckpalen auff den Dienst warten lasset / -onoern es ist auch wo!
vermutlich/ daß er solche greulich e und erschreckliche Bedrohungen zumal den 0 gut-
habender Gclegeuhcrt/ und da Anwalts Principal seiner Nahrung halber sich deß
Landes täglich gcbrauv en muß / in das werck setzen dürffte.
Wie aber Astiwalts Principale» äusserste unumbgangliche Nohtdursst erfordert/
jetzverzchlte greuliche und vtelfaltige ihm von mehr bemeldtem vonL.auffgedruns
gene ur-verschuldete Schwach und unwiederbringlichen Schaden rechtlicher Gebühr
zu v rftsu n / als Wil ihm die vorbesagte ihm abgenohtigte Verpflicht - und Verey-
dung ob» clauchjr-m eiclem intercam consnekL illi: Milt oder ohne^echlt :
Lciuipolleucem hieran nicht wenig abhalten und verhittderlich seh».
Dieweil aber nicht allein in den gemeine» Rechten / sondern auch in deß Heil.
Meichs Abschieden und Kays. Camnwrgmchts-Ordnung heilsamlich ttärmi-rund
verg hen / daß solche und dergleichen widerrechtlich abgenohtigte Urphede und Ver-
pfim-lung/ mit Verzeihung ordentlichen Weg Rechtens und ungewöhnlichen be---
schwerliche» Oanlulcn gegen die Recht und Reichs-Ordnung vorgenommeu / nicht
krafftig noch bündig/sondern auf Anruffen deß im^lorirenden Theils durch E.Fürst.
Dnrast. und diese höchste ssuliir zu caNicen, austheben / und jE Zmvaca ä pr^Kico
Iummenco ach cchse-ckum agencli ^uocl ciecer, ZU äblolvicen UNd ZU erledigt» ist -, da»
mät weniger obangezoget-e scharffc Bedrohungen/ deren sich B-klagter von L. ohne
Scheu vernehmen lasset/ sowol dem tus Reich anssgekündlgte» Landfriedui als auch