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C. G. Boerner, Auktions-Institut, Kunst- und Buchantiquariat <Leipzig> [Editor]; C. G. Boerner, Auktions-Institut, Kunst- und Buchantiquariat [Editor]
Versteigerungskatalog / C. G. Boerner, Leipzig: Wertvolle Sammlung von Kupferstichen und Handzeichnungen des 16. - 19. Jahrhunderts auf die Jagd: bezüglich I. Originalhandzeichnungen des 16. - 19. Jahrhunderts, II. Persische Miniaturen des 16. - 18. Jahrhunderts ... ; a large collection of English coloured sporting prints by and after H. Alken ... ; Versteigerung: 11. und 12. November 1921 — Leipzig, Nr. 137.1921

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.22345#0007
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AUKTIONSBEDINGUNGEN

Die Versteigerung geschieht gegen bare Zahlung in deutscher
Reichs Währung.

Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 10 °/0 zu
entrichten. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kauf-
preises, die Gefahr bereits mit dem Zuschlag an den Käufer über.
Das geringste zulässige Gebot ist 1 Mark. Über 100 Mark wird
um wenigstens 5 Mark gesteigert.

Der Auktionator behält sich das Recht vor, Nummern außerhalb
der Reihenfolge des Kataloges zu versteigern, Nummern zusammen-
zunehmen und Nummern zu teilen.

Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag
nicht sofort zwischen den Beteiligten beglichen werden, so wird
die fragliche Nummer nochmals ausgeboten.

Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit ein und das-
selbe Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines
höheren Gebotes erfolglos bleibt, entscheidet das Los.
Die Käufer sind gehalten, ihre Erwerbungen sofort nach dem Zu-
schlag in Empfang zu nehmen. Eine Haftung über die Aufbewahrung
verkaufter Nummern kann in keiner Weise übernommen werden.
Aufträge übernehme ich gegen übliche Berechnung zu gewissen-
hafter Ausführung.

Da Gelegenheit geboten ist, sich an den Besichtigungstagen von dem
Zustande der Stücke und der Richtigkeit der Katalogangaben zu
überzeugen, können Reklamationen keinerlei Berücksichtigung finden.
Bei Versendungen in das Ausland muß vom Käufer auf den Rech-
nungsbetrag 4°|0 Aufschlag entrichtet werden, falls die betreffenden
Bestimmungen nicht inzwischen geändert werden.

C. G. BOERNER
 
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