Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

C. G. Boerner, Auktions-Institut, Kunst- und Buchantiquariat <Leipzig> [Editor]
Handzeichnungen der Brüder Olivier, Deutsche Zeichnungen des XIX. Jahrhunderts, Handzeichnungen alter Meister des XV.-XVIII. Jahrhunderts, Deutsche Graphik des frühen XIX. Jahrhunderts ...: Versteigerung 28. April 1939 (Katalog Nr. 201) — Leipzig, 1939

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.5177#0006
Overview
loading ...
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN

Die Versteigerung geschieht in deutscher Reichswährung gegen sofortige bare
Zahlung.

Ersteigertes Auktionsgut wird nur nach Bezahlung ausgehändigt. Bei
Verzögerung der Zahlung hat der Käufer für alle durch die Verzögerung für die Ver-
steigerungsfirma und ihre Auftraggeber sich ergebenden Schäden, insbesondere
etwaige Zins- und Kursverluste, aufzukommen.

Auslandszahlungen haben in Devisen, in Markschecks oder Überweisungen zu erfolgen.
Die Annahme von Reichsmarknoten aus dem In- oder Auslande als Bezahlung eines
Ausländers ist ohne Genehmigung verboten.



Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von i5°/0 zu entrichten.

Von den der Versteigerungsfirma unbekannten Käufern können Gebote oder schriftliche Auf-
träge nur dann angenommen werden, wenn bis zu Beginn der Auktion entsprechende Deckung
hinterlegt wurde. Persönlich anwesende unbekannte Bieter haben sich bereits vor
der Sitzung bei der Auktionsleitung zu legitimieren.

*

Das Eigentum geht erst mit der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits
mit dem Zuschlag auf den Käufer über.

Die Käufer sind gehalten, ihre Erwerbungen sofort nach erfolgter Zahlung in Empfang zu
nehmen. Eine Haftung für die Auf bewahrung verkaufter Nummern können wir in keiner Weise
übernehmen. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Er wird
gebeten, die Versendungsart anzugeben. Die Transportversicherung geht zu
Lasten des Käufers. ^

Der Auktionator behält sich vor, Nummern außerhalb der Reihenfolge des Kataloges zu
versteigern, zusammenzunehmen oder zu teilen. Gesteigert wird um mindestens eine Mark,
von hundert Mark aufwärts um mindestens fünf Mark, von fünfhundert Mark aufwärts um
mindestens zehn Mark, von tausend Mark aufwärts um mindestens fünfzig Mark.

Das höchste Gebot erhält den Zuschlag. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Kann eine
entstandene Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag nicht sofort zwischen den Beteiligten
beglichen werden, so wird die fragliche Nummer nochmals ausgeboten. Wenn zwei oder meh-
rere Personen zu gleicher Zeit dasselbe Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines
höheren Gebotes erfolglos bleibt, entscheidet das Los.

Durch die öffentliche Besichtigung ist Gelegenheit geboten, sich von dem Zustand der Stücke
und der Zuverlässigkeit der Künstlerzuschreibungen zu überzeugen, auch erteilen wir gern
vorher schriftliche Auskunft darüber. Reklamationen anwesender Käufer können nach erfolg-
tem Zuschlag keine Berücksichtigung finden. Reklamationen auswärtiger Auftraggeber müssen
innerhalb acht Tagen nach Erhalt der Stücke erfolgen.

Anfragen über Auktionsresultate beantworten wir nur unseren Auftraggebern.

Vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer und ausschließlicher Gerichts-

stand ist Leipzig.

Dr. Hans Boerner. Dr. Wolfgang Boerner.
 
Annotationen