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Bötticher, Carl
Der Zophorus am Parthenon: hinsichtlich der Streitfrage über seinen Inhalt und dessen Beziehung auf dieses Gebäude — Berlin, 1875

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https://doi.org/10.11588/diglit.4096#0051
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48 V1J1. Pompengerfith. Sessel und Teppich.

zu etwas Anderem als zum Zwekke der olympischen Agonen hier gestiftet
war, die man den clischen nachgeahmt hatte? Sicher könnte man geneigt
sein eine Nike als siegandeutenden Dämon bei einer Demeter, für eine
ganz unglaubliche Combination zu halten, wäre nicht eine Nike auf der rech-
ten Hand der Demeter zu Enna in Sicilien bekundet [Cicer. Verr. II. 4, 49].
Man wird auch nicht irren diese Nike als einen Aehrenkranz darreichend
anzunehmen: denn das Bild der Demeter nebst dem Bilde ihres Triptolemos
hier, im grossen freien Baume vor ihrem Tempel, kann ebenfalls nur ge-
dient haben um unter seinem Auge die Aehrenkränze und Getreidepreise an
die Sieger in den Demetreischen Agonen zu verleihen, welche den eleusini-
schem nachgebildet sein mochten. Neben der Verwendung einer Nike, bietet
dieses Bild zugleich einen interessanten Beleg für eine Krünzungsstätte die
nicht in einem agonalen Fcsttempel, sondern unter freiem Himmel lag.

VIII. Pompengeräth. Sessel und Teppich.

Schon früher sind die metallenen Geräthc und Stühle nebst dem Tep-
pich an der Ostfronte des Zophorus, als dem Staatsschatze im Parthenon
entlehnt bezeichnet [Philol. XVIII. 1. S. 42. XIX. 1. S. 28—60J, es wird
dies auch (S. 256) zugegeben: sollen jedoch alle Gegenstände ohne Aus-
nahme, sogar die Amphoren undSchaffc im Theorenznge auf der nördlichen
Langseite Pompeia sein, dann ist das ein Irrthum, obwohl ich dies früher
selbst geglaubt habe. Schatzgegenstände sind gewiss die beiden mit Polster-
kissen belegten Stühle der zwei Mädchen nebst dem Teppich des jungen Men-
schen, nicht aber Pompcia, sondern für einen von diesen völlig abweichen-
den Gebrauch bestimmt: deswegen erscheinen im Bildwerke ihre Träger von
dem Pompeia tragenden Mädchenzuge mit Absicht ganz entschieden getrennt,
auch wird man den Grund dieser Absonderung nur in der angegebenen Verschie-
denheit des Gebrauches suchen dürfen [§. XI]. Die Schaffe und Amphoren
können schon deshalb nicht dem Schatze entlehnt sein, weil sie von den
Dienern der Theoren geführt werden.

Ferner standen jene Gcräthe der Mädchen als Inventargut unter Obhut der
Schatzmeister, nicht aber priesterlicher Personen: dieseu wider Aristoteles
(Pol. 3, 14. 4,15. 6, 7) priesterliche Functionen beilegen zu wollen, würde eine
gleiche Fiction sein als sie die Erfindung einer Priesterin der Athena-Par-
thenos und eines Priesters der Athena-Polias ist, mit welcher neuere Ge-
lehrte die alten Athener beschenkt haben. Die Schatzmeister sind haft-
pflichtig für den Bestand des ihnen übergebenen Inventares, sie haben dem
folgerecht die Schlüssel und Siegel der Thüren zu Proneion und Hckatom-
pedos in den Händen: nur von ihnen werden die Invcntarstükke zum Staats-
gebrauchc ausgegeben, nach dessen Erledigung auch wieder eingezogen.
Eine so exaete Geschäftsführung wie sie zu Athen bestand, setzt voraus
 
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