Overview
Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Überblick
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Sechster Abschnitt,
Hygieine und Technik der Impfung.

Die Vaccination ist an den Kindern, und weil die ersten Lebens-
jahre durch die Blattern vornehmlich gefährdet sind, im frühen Kindes-
alter zu vollziehen. Die Findelhäuser, wo eine Anhäufung Ungeimpfter,
namentlich hei drohender Pockengefahr, nicht lange geduldet werden
kann, haben im Grossen den Beweis geliefert, dass gesunde Neu-
geborene, zwei- und dreiwöchentliche Säuglinge, ohne Nachtheil und
mit entsprechendem Erfolge, zur Impfung herangezogen werden können.
Die Neugeborenen müssen auf der Stelle, wenn auch meist ohne
Aussicht auf Kettung vaccinirt werden, sobald die Mütter pocken-
krank sind, oder die Blattern in unmittelbarer Nähe epidemisiren.
Drängen solche Umstände nicht, so wird die Vaccination bis zum 5.
oder 6. Lebensmonat verschoben, und erscheint dieser Termin aus
Rücksichten, welche bei der Syphilis vaccinata zur Sprache kommen,
sogar wissenschaftlich wohl begründet. Die Mitte des ersten Jahres
ist ferner dasjenige Alter, wo die Impfung am seltensten mit den
verbreitetsten Constitutionenen Leiden der Kinder, mit der Rachitis
und Scrophulose, in Collision gerathen wird, wo sie also dem Vor-
wurf, die häufige Erzeugerin derselben zu sein, am ehesten entgeht.

Die Einwendungen gegen diese Früh-Vaccination stützen sich
theils auf unrichtige Beobachtungen, theils gehen sie von unerwiesenen
Theorien aus. So soll bei früher Impfung ein Theil der Impfstiche
nicht aufgehen; das könnte aber nur vom ersten Lebensmonate gel-
ten, wo Fehlimpfungen allerdings leicht vorkommen; vom dritten
Monat ab sind dieselben bei den Kindern nicht häufiger, als in
späteren Jahren. Alle Impfgesetze lassen daher mit diesem Alter die
Inipfpflichtigkeit beginnen.

Dass eine grössere Nachhaltigkeit der Vaccine-Wirkung zu er-
 
Annotationen