Zwölfter Abschnitt.
Die Administration der Yacoination.
Die Schutzpockenimpfung ist nicht blos ein merkwürdiger wissen-
schaftlicher Fund, geeignet die Fachmänner anzuziehen, sondern sie
schliesst, wie die früheren Abschnitte gelehrt haben, die grösste
praktische Bestimmung in sich. Und da letztere weit über die rein
persönlichen Interessen hinausgeht, kann die Vaccination nicht dem
Belieben des Einzelnen anheimgegeben werden, vielmehr hat die
Gesellschaft ein Anrecht auf dieselbe, wie auf ihr Eigenthum, und
darf sich desselben nicht begeben.
Die Kegierungen in den meisten cultivirten Staaten haben das
frühe begriffen, und fast überall ist der erste Anstoss zur Aufnahme
der verheissungsvollen Entdeckung von hoher oder höchster Stelle
aus 'erfolgt. Aber man ist lange Jahre über das Nothdürftigste nicht
hinausgegangen; wenige Staaten abgerechnet, haben die meisten Ke-
gierungen sich begnügt, die Einsicht und den guten Willen der
Bevölkerungen wiederholt, wohl auch dringend anzurufen, und den
Erwerb des Schutzmittels zu erleichtern. Das konnte so lange vor-
sichtig heissen, als eine geringe Erfahrung über die Vaccination zu
Gebote stand; das musste gebilligt werden, als die Regierungen, in
den 20er und 30er Jahren mit Bestürzung erfuhren, wie vergänglich
der anfangs so sicher gepriesene Schutz der Vaccine geworden sei.
Aber seit geraumer Zeit schon ist diese Verlegenheit überwunden,
und jene Vorsicht Uberflüssig geworden, und schädlich zugleich, weil
das Publikum, von meist unlauterer Seite her fortwährend über die
Vaccination beunruhigt, hinter den halben Massregeln der Regierung
Die Administration der Yacoination.
Die Schutzpockenimpfung ist nicht blos ein merkwürdiger wissen-
schaftlicher Fund, geeignet die Fachmänner anzuziehen, sondern sie
schliesst, wie die früheren Abschnitte gelehrt haben, die grösste
praktische Bestimmung in sich. Und da letztere weit über die rein
persönlichen Interessen hinausgeht, kann die Vaccination nicht dem
Belieben des Einzelnen anheimgegeben werden, vielmehr hat die
Gesellschaft ein Anrecht auf dieselbe, wie auf ihr Eigenthum, und
darf sich desselben nicht begeben.
Die Kegierungen in den meisten cultivirten Staaten haben das
frühe begriffen, und fast überall ist der erste Anstoss zur Aufnahme
der verheissungsvollen Entdeckung von hoher oder höchster Stelle
aus 'erfolgt. Aber man ist lange Jahre über das Nothdürftigste nicht
hinausgegangen; wenige Staaten abgerechnet, haben die meisten Ke-
gierungen sich begnügt, die Einsicht und den guten Willen der
Bevölkerungen wiederholt, wohl auch dringend anzurufen, und den
Erwerb des Schutzmittels zu erleichtern. Das konnte so lange vor-
sichtig heissen, als eine geringe Erfahrung über die Vaccination zu
Gebote stand; das musste gebilligt werden, als die Regierungen, in
den 20er und 30er Jahren mit Bestürzung erfuhren, wie vergänglich
der anfangs so sicher gepriesene Schutz der Vaccine geworden sei.
Aber seit geraumer Zeit schon ist diese Verlegenheit überwunden,
und jene Vorsicht Uberflüssig geworden, und schädlich zugleich, weil
das Publikum, von meist unlauterer Seite her fortwährend über die
Vaccination beunruhigt, hinter den halben Massregeln der Regierung