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Braun, Joseph
Das christliche Altargerät in seinem Sein und in seiner Entwicklung — München, 1932

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https://doi.org/10.11588/diglit.2142#0464

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442 VASA KOK SACRA. ERSTER ABSCHNITT. KÄNNCHENSCHÜSSEL

dem Sinne, als ob vorher zum Auffangen des Wassers bei der Händewaschung
nach der Opferung noch nicht ein Becken verwendet worden sei und als ob
ein solches für diesen Zweck erst durch das Römische Missale angeordnet wor-
den sei. Auch früher hat man vielmehr schon das Wasser bei der Hände-
waschung in einem Becken aufgefangen, doch war das weder allgemein üblich,
noch war schon das fragliche Becken ein vorschriftsmäßiges Zubehör zu den
Meßkännchen. Ein solches, das ist eine Kännchenschüssel, ist es erst durch das
Missale Pius' V. geworden.

Mit der Übernahme des römischen Missales, wie sie Pius V. allgemein vor-
geschrieben hatte, soweit nicht bereits ein anderes seit zweihundert Jahren
irgendwo in Gebrauch war, wurde auch ohne weiteres die Einführung der
Kännchenschüssel allenthalben Pflicht. Es bedurfte darum auch zu ihr keiner
diesbezüglichen Statuten von Provinzial- und Diözesansynoden. In der Tat ist
es von allen Synoden des ausgehenden 16., 17. und 18. Jahrhunderts auch nur
die Prager des Jahres i6o5, die sich mit der Kännchenschüsssel beschäftigt. (6)
Ihre Bestimmungen wiederholen fast wörtlich, was der Regensburger General-
vikar Myller in seinem Ornatus ecclesiasticus (7) im Anschluß an die Instructio
fabricae ecclesiae des heiligen Karl (8) bezüglich der Kännchenschüssel vor-
schreibt. Wie die wirkliche Einführung des Römischen Missales, so erfolgte
übrigens auch, ja noch mehr, die der pelvicula keineswegs allenthalben mit
einem Male, sondern nur allmählich. Ist doch in den Ermländer Inventaren des
späten 16. noch nicht, in den Breslauer Visitationsberichten aus dem späten
16. und dem 17. Jahrhundert aber nur erst vereinzelt von einer zu den Ampul-
len gehörenden Schüssel die Rede. Sie heißt in ihnen scutella, wie in einem
Bericht von i58o, von 1687/88 sowie von 1677, (9) bacile, wie in einem Be-
richt von 1666/67, (10) patena, wie in dem gleichen Bericht, (11) »Schale,
Schalichen«, wie im Bericht von 1677 (12) und pelvicula, wie in dem gleichen
Bericht. (13)

ZWEITES KAPITEL

BESCHAFFENHEIT DER KÄNNCHENSCHÜSSEL

Nach dem heiligen Karl soll die Schüssel für gewöhnlich aus stannum brita-
nicum, das ist aus Hartzinn, gemacht sein, kostbare aber sollen aus Gold oder
Silber bestehen und mit Treibarbeit religiösen Charakters verziert sein, nicht
jedoch in der Vertiefung, die stets eben sein müsse, damit die Kännchen sicher
ständen. (1) Nach Myllers Ornatus ecclesiasticus kann sie auch aus Ton ange-
fertigt sein, soll dann aber weiß oder blau glasiert und mit Blumen verziert
sein. (2)

Als Material zur Hersteilung der Kännchenschüssel diente bis ins ig. Jahr-
hundert in der Tat vornehmlich Zinn. Aus Gold dürften nur wenige angefertigt

(6) C.13 (Hartzh.VIII, 692). (7) C. 70; S. 128. (8) AA. EccI. 628. (9) JusgnitzIL61;
III, 58, 589, 591; IV, 71. (10) Ebd. I, 306. (11) Ebd. I, 245, 254. (12) Ebd. IV, 85, 201.
(13) Ebd. IV, 186, (1) AA. EccI. Med. 629. (2) C.70 (München 1591, S. 128).
 
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