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Braun, Joseph
Das christliche Altargerät in seinem Sein und in seiner Entwicklung — München, 1932

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https://doi.org/10.11588/diglit.2142#0515

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ERSTES KAPITEL. ALTER IRRER VERWENDUNG 493

keine der schriftlichen Quellen spricht auch nur andeutungsweise bis dahin von
einem derartigen Brauch. Aber auch kein dem ersten Jahrtausend entstammen-
des Bildwerk bezeugt diesen, so besonders auch nicht die neun, die Meßfeier in
ihren einzelnen Teilen wiedergebenden Reliefs auf einem der Deckel des Drogo-
sakramentars sowie die Miniaturen des letzteren, ganz im Einklang mit der
Bestimmung der Admonitio synodalis, derzufolge auf den Altar nur gestellt
werden durften Kelch, Patene, Evangeliar, Pyxis mit dem heiligsten Sakrament
für die Kommunion der Kranken und Reliquiare. (5) An Licht, Lampen und
Kerzen hat man es bei der Feier der Messe allerdings keineswegs fehlen lassen.
Die Sicherung des zum Gottesdienst nötigen Lichtes bildete sogar bei Neubauten
von Kirchen einen Hauptpunkt bei Feststellung der der neuen Kirche mitzuge-
benden Dos. (6) Allein noch der /|2. der kirchlichen Kanones König Edgars
(f 97^) begnügt sich damit, lediglich zu bestimmen, es müsse allzeit bei der
Feier der Messe in der Kirche ein Licht brennen; Et semper lumen ardeat in
ecclesia cum missa decantatur. (7) Wollte man den Altar durch Leuchter mit
brennender Kerze auszeichnen, so stellte man sie vor oder hinter demselben
auf, wie eine aus dem Ende des 9. Jahrhunderts stammende Elfenbeintafel
in der Frankfurter Stadtbibliothek zeigt, auf der ein Bischof die Messe feiernd
dargestellt ist (Tafel 6).

Bemerkenswert ist, daß noch im späten 11. Jahrhundert der Micrologus de ecclesiasticis
observationibus zwar betont, dem römischen Ordo zufolge dürfe man die Messe nie ohne
Lieht feiern, jedoch keine Andeutung darüber macht, wo und wie es anzubringen sei; daß
um dieselbe Zeil bei den Klumazensern, den Consti tut Jones Wilhelms von Hirsau zufolge,
man zur Privatmesse an den Seitenaltären zwar aus der Sakristei eine brennende Kerze mit-
nahm, daß diese aber während der Messe, wie es scheint, nicht auf dem Altare stand (8) und
daß in den Konventsmessen bei ihnen von den drei bzw. fünf Kerzen, die bei denselben je
nach dem Ritus des Tages angezündet wurden, zwei auf einem Leuchter vor dem Altar sicli
i:-■ J,i;;l1 i'h. die dritte h/.w. Mr drei übrigen hinter diesem aufgehängt waren, keine also ihren
Platz auf ihm hatte; daß zufolge den Usus Gisterciensis ordinis bei den Zisterziensern noch
m der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts die zwei Kerzen, die man bei der Konventsmesse
anzündete, beiderseits neben dem Altare, nicht auf diesem standen. (9)

Immerhin hat man schon in der zweiten Hälfte des 1 r. Jahrhunderts begon-
nen, die Leuchter auch auf die Mensa des Altares zu stellen. Die schriftlichen
Quellen bezeugen das freilich nicht, doch gibt es einige Bildwerke aus jener

(5) Sakeu meint allerdings (Symbolik des Kirchengebäudes, Nachträge [Freiburg 1924]
402), daß Leuchter schon früh auf Altären standen, zeige die Basilika ansieht eines Grab-
mosaiks von Thabarka. Allein hiergegen ist ein Doppeltes zu bemerken. Erstens handelt es
»ich bei der Sauer vorliegenden Wiedergabe des Mosaiks nicht um Leuchter auf dem Altar(
sondern um hinter dem Altar stehende Kerzen. Zweitens ist diese Wiedergabe durchaus
unzuverlässig, weil willkürlieh ergänzt Wie die nicht ergänzte Abbildung des Mosaiks bei
Grüneisen (Ste-Marie Antique [Rom 1911] 449) lehrt, war von dem Altar nichts mehr er-
halten. Drittens endlich ist es keinesweg sicher, ob der dargestellte, heute nicht mehr fest-
steifbare Gegenstand einen Altar oder nicht vielmehr eine Grabanlage wiedergab. Die drei
Kerzen dürften für das letztere sprechen. (6) Vgl. z. B. c. 3 der Synode von Worms des
Jahres 868 (H. V, 738) : Non levis est ista temeritas, si sine luminaribus . .. tamquam domus
Privata ecclesia consecretur, und Hincmari capitula n. 12 (ebd. 396) 1 Investigandum de
luminaribus ecclesia« aut quot cerarios habeat ipse titulus. (7) M. 138, 502. (8) L. 1,
c.88 (M.150, 1016). L 2 c.9 (ebd. 1080). Vgl. Udalrici, Consuetudines Cluniac. 1.2, c. 30
(M.149 724). (9) C. 22,' 53 (M. 166, 1401, 1421. Bedurfte man auf dem Altar des Lichtes,
so zündete man eine über demselben hängende Laterne an.
 
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