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zu wählen sein möchte. Bei der Innigkeit, mit welcher die evangelische Kirche den
Erlöser auffaßt, konnten wir uns nicht dafür erklären, dessen Gestalt am Aeußern
eines Kirchbaues gewissermaßen als Ornament angebracht zu sehen, und entschieden
nns deßhalb für die Fignr des Reformators. Für diese wurden uns sodann zur
Begutachtung zwei Gypsstatuetten übersandt, Entwürfe zweier Künstler für diesen
besonderen Zweck. Wir gaben unser Urtheil zu Gunsten der Einen ab, welche, sehr
zu ihrem Vortheil, an die Rietschel'sche Luther-Statue erinnerte, und wie wir hören
wird diese, eomponirt von dem Bildhauer Herrn Högl jrna. in Oldenburg, dort
auch zur Ausführung gelangen.
In zweiter Linie weifen die Statuten unsere Thätigkeit aus Hinwirkung zu
eiuer würdigen künstlerischen Ausstattung namentlich der zum Gottesdienste gehörigen
Utensilien und Gerüthe. Vorzugsweise in dieser Richtung ist noch Vieles zu thun,
Vieles zu verbessern, man möchte fast sagen weniger um Würdigkeit herzustellen,
als vielmehr um Unwürdigkeit zu beseitigen. Hier lediglich von Abendmahlsgefüßen
zu reden, so ist es mit denselben in einer Menge von Kirchen unseres Landes noch
auf das Traurigste bestellt. Es ist noch nicht der schlimmste Zustand, wenn neben
einem Kelch aus unedelem Metall statt einer Altarkanne die Weinflaschen stehen und
an Stelle des Ciboriums eine Pappschachtel die Hostien birgt. Sollte es da nicht
Pflicht der betreffenden Geistlichen, der Gemeinde-Kirchenrüthe und beziehungsweise
der Patrone sein, solchen Mißständen abzuhelfcn? Wenn dergleichen fort und fort
bestehen, so ist es häufig sicherlich nur Lässigkeit, welche sich auf die Meinung stützt,
die Gemeinde sei daran seit Langem gewöhnt. Dem gegenüber jedoch können wir
mehrere Fülle bezeichnen, in denen einer Gemeinde, welche an solchen Mißständen
bis dahin allerdings keinen Anstoß genommen hatte, dadurch, daß der Geistliche die
Anschaffung z. B. einer schönen Altarkanne ermöglichte, plötzlich der Sinn für eine
würdige Ausstattung des Altars geweckt wurde und sie zu diesem Zwecke Beiträge
zu leisten sich bereit fand.
Wenn wir nun hinsichtlich der im abgelaufenen Geschäftsjahre unsererseits
vermittelten Anschaffungen von Gerüthen u. s. w. nachstehend lediglich nackte
Zahlen geben, so dürfen wir doch hoffen, daß dieselben zugleich mannigfache För-
derungen des inneren Aufbaues vieler Gemeinden bedeuten. Wir haben besorgt:
12 Altarkannen, 4 Kelche, 8 Patenen, 7 Ciborien, 4 Kranken-Kommunion-Ge-
räthe, 6 Taufsteine, 6 Taufbecken, 3 Taufkannen, 6 Crueifire, 1 Altarkreuz mit
den: Monogramm Christi, 14 Paar Altarleuchter, 25 Kronleuchter, 20 Paar Wand-
und 1 Paar Kanzel-Leuchter, 1 Bibelpult, 4 Altarbibeln und 8 Altar-Bekleidungen.
Außerdem haben wir in 82 Füllen erbetene Auskunft oder gewünschten Rath er-
theilt, und in 5 Füllen baulicher Veränderungen und Einrichtungen hat noch der
verstorbene Herr Baurath Er bk am Gutachten abgegeben und Zeichnungen geliefert.
So u. A. für Wittstock in der Priegnitz zum Abschluß des Altarraumes in der
St. Marienkirche, für Jhlo im Kreise Jüterbogk zu einem Thnrmbau, für Callies
in Pommern zu einer Renovation und veränderten Einrichtung des Altarraumes.
Unter den voraufgeführten, von nns besorgten Gegenständen waren einzelne
von besonders schöner Ausstattung, z. B. ein Crueifix von Ebenholz mit stlberncm
eorpu8 zu 325 Mark und eine Bibel mit silbernen Beschlägen zn 120 Mark,
 
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