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IM 18S8.

vierzigster Jahrgang.

llr. 7.


für Nirche, schule und Haus.
Herausgegeben von
vr. Johannes Mer),
Oberkonsistorinlrot in Stuttgart.
Erscheint monatlich in einem Bogen. Preis des Jahrgangs 4 Mark. — Zn beziehen durch alle Postämter

Die deutsche evangelische Lirchenkonserenz )u Eisenach
hat in der Sitzung vom t3. Juni 1898 „Ratschläge für den Bau evangelischer
Kirchen" in nachstehender Fassung angenommen. Sie werden von der Konferenz
den Kirchengemeinden, Baumeistern und Beamten der Aufsichtsbehörden zur Be-
achtung empfohlen.
1. Die Kirche gehört auf einen offenen Platz und soll sich nicht au andere
Gebäude anlehuen. Die Würde des für den Gemeindegottesdienst bestimmten
Bauwerks erfordert eine ausgezeichnete und freie Stellung mit reichlichen: Licht
und bequemen Zugängen von mehreren Seiten.
Soweit Lage und Beschaffenheit des Bauplatzes nicht auf eine andere Rich-
tung weifen, empfiehlt sich die Berücksichtigung der alten Sitte, nach welcher
der Altarraum (Chor) der Kirche gegen Sonnenaufgang liegt.
2. Für den Grundriß wird nicht allein der erforderliche Umfang maßgebend
 
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