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Eggers, Friedrich [Hrsg.]
Deutsches Kunstblatt <Stuttgart>: Zeitschrift für bildende Kunst, Baukunst und Kunsthandwerk ; Organ der deutschen Kunstvereine &. &. — 3.1852

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https://doi.org/10.11588/diglit.1196#0432
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412

Richtige, seiner Individualität entsprechende, gefunden zu na-
hen, dann ergänze er das zum Bewusstsein gewordene durch
unausgesetzte Uebung im Gelingen. H. Weiss.

Zeitung.

j3tftlitt< Wir machen die Kunstfreunde darauf aufmerksam, dass
das in No. 31 des Holbein-Jahrgangs ausführlich besprochene
Künstler-Album, bestehend aus eigenhändigen Radirungen, Lithogra-
phieen u. s. w. hiesiger Künstler, in den Commissionsverlag yon Ru-
dolf Yiolet (Mittelstrasse 48) übergegangen und daselbst das 1. Heft,
welches 6 Blätter von: Haun, Steffeck, Werner, Löffler, Herwig und
Wisniewski enthält, für den Preis von 2 Thlr. zu haben ist.

. Seit einer Woche ist im Lokale des Preussischen Kunstvereins das
Bild von Paul Delaroche: „Marie Antoinelle vor ihren Richtern"
ausgestellt. Wir gaben bereits II. No. 27 eine ausführlichere Be-
sprechung dieses merkwürdigen und ausgezeichneten Kunstwerks, wel-
ches auch hier der allgemeinsten Bewunderung und Anerkennung be-

Kaum sind die Säle der Akademie der Künste von den Bildern
der. grossen Ausstellung geräumt, so beginnen schon die Maler darin
die, Ausführung der Transparentbilder zur Weihnachts- Ausstellung,
welche diesmal wiederum in eignen Composilionen bestehen werden.

Kunstvereine«

Ausstellungen der Kunstvereine westlich der Elbe
im Jahre 1853.

Die unterzeichneten Kunstvereine westlich der Elbe werden auch
im Jahre 1853 regelmässig auf einanderfolgende Kunstausstellungen
veranstalten.

1. Für diejenigen Kunstwerke, welche bis zu den unten bemerk-
ten Terminen am Orte der Bestimmung eintreffen, übernehmen die Ver-
eine die Kosten der Hin- und Rücksendung innerhalb der Grenzen
Deutschlands unter folgenden Bedingungen und Beschränkungen:

a. Nachnahme für Verpackung und sonstige Spesen werden nicht

vergütet.

b. Bei allen Sendungen aus nicht zum deutschen Zollvereine gehö-

renden Staaten ist auf den Deklarationen und Frachtbriefen die

Bitte auszusprechen:

dass die Steuerbehörden die Collis uneröffnet an den Bestim-
mungsort gelangen und hier erst die Revision und Abfertigung
bewirken lassen.

c. Alle in den Cyclus gegebenen Kunstwerke gelten als auch für

die noch folgenden Ausstellungen des westlichen Cyclus bestimmt.

d. Postsendungen werden nur franco angenommen, imgleichen

Sendungen von andern Kunstausstellungen.

e. Die Kosten der Rücksendung oder Weitersendung von Kunst-

werken vor dem Schlüsse unseres Ausstelhmgscyclus, oder an
andere Kunstvereine oder Privatpersonen, werden ausnahms-
weise nur dann getragen, wenn auf vorherige Anfrage vorher
dazu eine Verpflichtung übernommen ist.

f. Die Transportkosten für verkäufliche Gemälde, welche sich nicht

mehr in erster Hand befinden, fallen, unter gleicher Voraus-
setzung und Bedingung, in der Regel den Besitzern und Dis-
ponenten zur Last.

g. Wegen Annahme von sehr schweren Sendungen, insbesondere

von plastischen Kunstgegenständen, bedarf es nach geschehener
Anfrage, mit Angabe des Gewichts, gleichfalls in jedem Falle
der Zustimmung des betreffenden Vereins,
h. Die Kunstvereine zu Cassel, Gotha und Halberstadt wün-
schen, dass wegen directer Sendungen von Collis über zwei

Centner Gewicht, oder zu einer Fracht von mehr als zwei
Thalern für den Centner, zuvor deren Zustimmung eingeholt wird.
i. Für jede Angabe, insbesondere für die Originalität der Kunst-
werke hat der Einsender zu haften, Copien sind ausgeschlossen;
zu geringe und ungeeignete, so wie bei uns schon ausgestellt
gewesene Sachen werden zurückgewiesen, unter Umständen
selbst auf Kosten der Absender zurückgeschickt.

2. Zu eigener Sicherheit der Absender ist nothwendig, dass die
Gemälde in angemessenen starken Kisten, höchstens zu zweien ver-
packt, mit Schrauben befestigt, und die Fugen mit Papier verklebt
werden. Gemälde in gut eingerichteten, mit gefärbtem Papier aus-
geklebten Kisten werden wir gern mit denselben ausstellen.

k. Ein jedes Gemälde ist auf der Rückseite des Rahmen und innen
am Deckel auf deutlich in die Augen fallende Weise mit einem
Zettel zu versehen, welcher Namen und Wohnort des Künstlers,
genaue Bezeichnung des Gegenstandes, den äussersten Verkaufs-
preis und die Adresse der Rücksendung (nach beendetem Cyclus)
enthält. Wo diese unterlassen oder nicht ausreichend ist, trägt
der Absender die Gefahr jeder Verwechselung oder unrichtigen
Weitersendung.

1. Die Vereine können nur für den Schaden aufkommen, der er-
weislich durch ihre Schuld geschieht, daher auch nicht für die
Gefahren des Transportes oder für die garantiren, welche durch
Krieg, Tumult oder Unglücksfälle entstehen. Für die Solidität,
insbesondere der künstlich gegliederten Goldrahmen bitten wir
die Vergolder vorweg verantwortlich zu machen, weil die mei-
sten Verletzungen der Gemälde durch auf dem Transporte ab-
fallende Rahmstücke bewirkt werden,
m. Dagegen werden die Kunstvereine ihrerseits die beste Fürsorge
für die Erhaltung der Gemälde und Rahmen treffen, den ohn-
gefähren Werth derselben gegen Feuersgefahr versichern, auf
möglichst günstige Aufstellung bedacht sein, und sich für denVer-
kauf ohne Anspruch auf Vergütigung bereitwilligst interessiren.
n. Die Rücksendung aller Kunstwerke und die Anzeige davon
wird von Cassel Ende Oktober zuverlässig bewirkt werden.
Nöthig scheinende Nachfragen werden bis zum 24. December c.
erbeten, indem die Vereine für unterbliebene Rücklieferung und
Verwechselung durch ihre Schuld nur bis Ende d. J. 1853 haften.

3. Alle an die Kunstvereine und deren Geschäftsführer zu rich-
tende Schreiben erwarten wir frankirt oder unter Kreuzband mit
der Bezeichnung:

„Angelegenheit des Kunstvereins zu.........."

Für den Kunstverein zu Hannover an Hrn. Hofbaumeister Vogell,
„ „ „ » Halberstadt „ den Dr. Lucauus,

n „ „ „ Leipzig y. Hrn. Stadtrath C JLniiipe.

„ „ „ ,. Gotha „ „ Direetor JboofT,

H n n „Cassel „„ von ScHmerfeld.

Die betreffenden Anmeldungen, mit genauer Angabe des Gegen-
standes, insbesondere ausführlich bei Landschaften und Genrebildern,
der Grösse im Lichten und des äussersten Verkaufspreises, erbitten wir
vierzehn Tage vor dem Schlusstermin der Ablieferung,

welcher ist: für Hannover der 15. Februar 1853,
„ Halberstadt „ 5. April c.
„ Leipzig „ 15. Mai c.

„Gotha „ 5. Juni c.

„Cassel «10. August c.

Unsere Kunstausstellungen haben sich stets, namentlich durch den
Verkauf von Gemälden u. s. w. höchst günstiger Resultate zu erfreuen
gehabt. Im Jahre 1852 hat die Ankanfsumme für Gemälde u. s. w.
betragen: in Hannover 13,250 Thlr., in Halberstadt 3500 Thlr., in
Magdeburg 4336 Thlr., in Halle 1860 Thlr., in Gotha 2335 Thlr., in
Braunschweig 2150 Thlr., in Cassel 2337 Th!r. Durch den Zutritt des
Kunstvereins zu Leipzig dürften sich auch die Chancen für 1853 sehr
günstig stellen.

Im Auftrage der genannten westlich der Elbe verbundenen Kunstvereine

Der Hauptgeschäftsführer

Dr. liUcmiBis.

Verlag von Rudolph und Theodor Oswald Weigel in Leipzig. — Druck von Gebr. ünger in Berlin.
 
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