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Eggers, Friedrich [Hrsg.]
Deutsches Kunstblatt <Stuttgart>: Zeitschrift für bildende Kunst, Baukunst und Kunsthandwerk ; Organ der deutschen Kunstvereine &. &. — 9.1858

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https://doi.org/10.11588/diglit.1202#0326
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299

bigem Papier ausgeklebten Kisten werden wir gern mit
denselben ausstellen.
L) Ein jedes Gemälde ist sowohl auf der Rückseite des Rah-
mens, als innen am Deckel des Kastens, auf deutlich in
die Augen fallende Weise mit einem Zettel zu versehen,
welcher Namen und Wohnort des Künstlers, genaue
Beschreibung des Gegenstandes, insbesondere bei Land-
schaften und Genrebildern den äußersten Verkaufspreis
oder Geldwerth, und die Adresse der Rücksendung, nach
beendetem Cyclus, enthält. Wo diese Notizen unterlassen
oder nicht ausreichend gegeben sind, trägt der Absender
jeden daraus entstehenden Schaden, insbesondere den der
Verwechslung und unrichtigen Weitersendung.
I) Für die Solidität der Goldrahmen bitten wir vor-
weg die Vergolder verantwortlich zu Machen, weil die Ge-
mälde während des Transportes am häufigsten durch ab-
fallende Nahmstücke verletzt werden. Künstlich gegliederte
Nahmen müssen mit Schutzrahmen bekleidet sein,
m) Die Preise der Kunstwerke sind in preuß. Eourant anzu-
geben. Bei andern Preisangaben gilt stets die in der
betr. Ausstellungsstadt ortsübliche Coursberechnung.
v) Die Vereine können nur für den Schaden auskommen, der
erweislich durch deren Schuld geschieht, also auch nicht
für die Gefahren des Transportes oder für diejenigen
garantiren, welche durch Tumult, Krieg oder Unglücksfälle
entstehen.
III. o) Dagegen versichern die Kunstvereine den ohngefähren Werth
der Kunstgegenstände gegen Feuersgefahr, und im Fall eines
Unglücks partizipiren die betreff. Künstler, resp. Eigenthü-
mer, pro rata des Werthes ihrer Gemälde rc., an der zu
gewährenden Gefammtversicherungssumme.
x) Die Kunstvereine werden ferner für günstige Aufstellung
und für möglichste Erhaltung der Gemälde und Nahmen
Serge tragen, sich für den Verkauf bereitwilligst und ohne
irgendwelchen Anspruch auf Vergütung interessiren, auch sofort
melden, wenn erhebliche Verletzungen an Gemälden oder
Nahmen sich vorfinden sollten.
y) Jeder Einsender erkennt die Protokolle in dem betr. Lager-
buche der Anssiellungscommission als gültige Urkunden,
und sich gegenüber als vollgültige Beweise au.
r) Die Rücksendung der Kunstwerke und die Anzeige davon
wird zuverlässig, von Cassel aus, Anfang November (1859)
bewirkt werden. Nöthig scheinende Nachfragen werden bis
zum 25. December a. c. erbeten, weil die Vereine für Ver-
wechslung oder irrthümliche Versendung nur bis zum 31.
December des betr. Jahres (1859) hasten.
IV. Jeder Einsender ist den hier ausgesprochenen Bedingungen
unterworfen, sobald nicht für den einzelnen Fall Ausnahmen
vertragsmäßig bewilligt sind.
Halb er st adt am 1. October 1858.
Im Aufträge der westlich der Elbe verbundenen Kunstvereine.
Der Hauptgeschäftsführer: vr. Fr. Lucanus.

Der Schlesische Kunstverein.
(Aus dem „dreizehnten Bericht des Schlesischen Kunst-Vereins Über die
Etatszeit 1856 und 1857".)
Die vor vier Jahren im Breslauer Ständehaus eingerichtete
Bildergalerie ist in der früheren Weise, mit Ausnahme einer
zweckmäßigen kleinen Abänderung in der Besuchszeit, geöffnet ge-

wesen, und in steigender Zunahme von Künstlern und Publikum
besucht und benützt worden. In den letzten zwei Jahren hat sie
sich um etwa 40 Nummern vermehrt. Eine Anzahl Willmann-
fche Gemälde, die dem Königl. Museum für Kunst und Alterthum
entlehnt sind, und mehrere von der Stadt Breslau dem Vereine
überwiesene ältere und neuere werthvolle Bilder, worunter das
Geschenk des H. Kaufmann Rahner, ein Original-Portrait Fried-
richs d. Gr. v. Pesne, hervorzuheden ist, haben einen Nach-
trag zum Haupt-Katalog nothwendig gemacht.
Zum Vereinsblatt war diesmal ein Gemälde religiösen In-
halts bestimmt, und zwar das Bild: „Christus und die Jünger
nach Emaus" von Adolph Zimmermann, lithographirt von
Rohrbach in Berlin.— Der nach Wenzels Bilde: „Friedrich
der Große bei der Huldigung der schlesischen Stände 1741" zu
liefernde Kupferstich konnte den Vereinsmitgliedern noch nicht
überliefert werden, da behnfs des Stichs eine (inzwischen voll-
endete) ausgeführte Sepiazeichnung angefertigt werden mußte.
Die im Jahr 1857 veranstaltete Ausstellung wurde am 10.
Mai eröffnet und dauerte bis Mitte Juli. Sie hat sich durch
Reichthum an trefflichen Werken vor den meisten früheren ausge-
zeichnet. Für das lebhafte Interesse des Publikums legt der
starke Besuch Zeugniß ab; in den 40 Jahren, binnen welchen
in Breslau periodisch wiederkehrendeKunstansstellungen stattgefunden
haben, war die Höhe der Besucherzahl diesmal am ansehnlichsten.
Auch war die Anzahl der geschlossenen Ankäufe beträchtlich.
Es wurden von Privatpersonen 47 Gemälde zum Gesammtpreise
von 5292 Thlr. 10 Sgr. angekauft; außerdem von Seiten des
Kunstvereins eine Anzahl von Gemälden und Kupferstichen für
die Verloosung.
Auch hat der Verein ein größeres Gemälde von Konstantin
Cretius, „Ein Quartett aus der Zeit Van Dyk's", angekauft;
das Bild ist bestimmt, den Umlauf auf den deutschen Ausstellungen
zu machen, um daun der Galerie des Kunstvereins dauernd zu
verbleiben. Dem in Breslau lebenden Künstler Adolph Zimmer-
mann ist der Auftrag ertheilt worden, seinen beifällig aufgenom-
meneu Entwurf zu einem Bilde „Christus vor Pilatus" für den
Verein auszuführen.
Derselbe zählt gegenwärtig 1070 Mitglieder mit 1114 Aktien.

Der Kunstverein zu Rostock.
D^e diesjährige Ausstellung blieb weder der Zahl noch dem
Kunstwerthe der ausgestellten Bilder nach hinter den früheren zu-
rück. Die Kauflust des Publikums war, den Zeitverhältnissen
gemäß, nicht sehr erheblich; von Privaten wurden nur 8 Bilder,
zusammen für 467 Nthlr. angekanft, der Kunstvereiu zahlte für die
zur Verloosung bestimmten 25 Bilder 1738 Nthlr.; außerdem wur-
den für die städtische Galerie 2 Bilder für 700 Rthlr. er-
worben.
Die Theilnahme am Kunstverein ist in erfreulicher Weise
gestiegen, wodurch auch die größeren Aufwendungen desselben er-
möglicht wurden. Einen wesentlichen Einfluß, hierauf hat die Bil-
dung des Zweigvereins in Güstrow gehabt. Nach einem bereits
vor Jahren gefaßten Beschlüsse der General-Versammlung sollen
nämlich, ähnlich wie es schon bei andern, namentlich beim Han-
noverschen Kunstvereiu der Fall ist, solchen Städten des Landes,
in welchen sich ein Zweigverein von mindestens 40 Mitgliedern bil-
det, die vom Verein augekauften Bilder vor der Verloosung auf
kürzere Zeit zur Ausstellung zugesandt werden. Güstrow ist
die erste Stadt, welche von dieser Befugniß Gebrauch ge-
macht hat.
 
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