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Eggers, Friedrich [Hrsg.]
Deutsches Kunstblatt <Stuttgart>: Zeitschrift für bildende Kunst, Baukunst und Kunsthandwerk ; Organ der deutschen Kunstvereine &. &. — 9.1858

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https://doi.org/10.11588/diglit.1202#0325
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Photographien als Gewinne, und für jeden Actionär eine An-
zahl von Kupferstichen, Galvanographien und Lithographien als
NietenLlätter, weil solche im Jahre 1857 nicht gegeben waren.
Die vom Vereine angekauften Oelgemälde sind: Bernhard Peters
in Anclam, Aussicht vom Brunig. — I. Duntze in Düsseldorf,
norwegische Landschaft. — L. Hermann in Berlin, der große
Kanal in Venedig. — I. Mali in München, Landschaft aus
Altbaiern. — CH. van der Eycken in Löwen., Winterlandschaft.
— I. Jansen in Düsseldorf, Sommerlandschaft. — L. von Hagn
in München, die Lauscherin. — F. Weiß in Berlin, Marine.
— Jrmer in Dessau, Landschaft. — B. Goos in Hamburg, vor
der Schmiede. — Außerdem wurden in der Ausstellung noch von
Sr. Hoheit dem ältestregierenden Herzoge zu Anhalt vier große
und schöne Bilder und von mehreren Privaten acht Bilder ge-
kauft. Die Namen der betreffenden Künstler sind: Heugsbach,
Klein, L. Becker, I. Duntze, H. Plathner, L. Scheins und
P. Schotel in Düsseldorf, Minna Japha in Hamburg, H. Schwad
in Berlin, F. Krause in Berlin, L. Most in Stettin und
F. Schadow in Berlin. Zusammen wurden in der Ausstellung
22 Oelgemälde im Preise von 3235 Thlr. 20 Sgr. verkauft.
Schließlich muß noch dankend erwähnt werden, daß das
Direktorium der Magdeburg-Köthen-Halle-Leipziger Eisenbahn-
gesellschaft und die Direktion der Berlin-Anhaltischen Eisenbahn-
gesellschast sebr liberal für den schnellen und sichern Transport
der Bilder gesorgt hatten. Ein vom Geschäftsführer des Vereins
beim Kgl. preuß. Generalpostamt in Berlin angebrachtes Gesuch
um Gewährung der Portofreiheit, wie sich deren andere, ältere
Kunstvereine im Königreiche Preußen erfreuen, hat den jetzt in
dieser Beziehung angenommenen Grundsätzen gegenüber leider
nicht «berücksichtigt werden können. Dem jungen Verein würde
durch solche Vergünstigung ein nicht unwichtiger Vortheil erwach-
sen sein.

Der Kunstvereinskreis westlich der Elbe.
Die westlich der Elbe verbundenen Kunstvereine werden auch
im Jahre 1859 regelmäßig auf einander folgende Kunstausstellun-
gen veranstalten. Die Resultate unserer Kunstausstellungen sind
stets sehr günstig und erfreulich gewesen. Zum Ankauf von
Kunstwerken sind in der letzteren Zeit durchschnittlich jährlich über
30,000 Thaler verwendet und den Künstlern zugeflossen. Auch
für 1859 sind die besten Aussichten vorhanden.
Die Künstler werden ersucht, diese Ausstellungen mit geeig-
neten Werken ihrer Hand zu beschicken, dabei aber nachfolgende
Bedingungen überall zu beachten.
Die betreffenden Anmeldungen, mit genauer Angabe des
Gegenstandes, des äußersten Verkaufspreises, wie des Besitzers,
erbitten wir stets vierzehn Tage vor dem Schlußtermin
der Ablieferung; dieser ist:
für Hannover der 16. Februar 1859, unter Adresse des
Herrn Hosbaumeister Vogell;
„ Magdeburg der 16. März, u. A. des Herrn Nedac-
teur Gust. Faber;
2, „ Halberstadt der 16. April, u. A. des vr. Lucanus;
Halle der 16. Mai, u. A. des Herrn vr. Weber;
„ Gotha der 20. Juni, u. A. des Herrn Archivrath
vr. A. Bube;
„ Cassel der 1. September, u. A. des Herrn Hofsecretair
- »'Portofrei gehen nur allein di- Brief-, welche unter Kren,-
band)-,»iir'-drr'B-z-ichnung: Angeleg. des Kunst-Vereins

zu — und mit Beifügung des Namens des Absenders,
im Preußischen auf die Post gegeben werden.
Halberstadt am 20. October 1858.
Der Hauptgeschäftsführer der westlich der
Elbe verbundenen Kunst-Vereine:
vr. Fr. Lucanus.
Bedingungen:
I. Nur für diejenigen Kunstwerke, welche von den ausdrück-
lich ein geladenen Künstlern bis zu den vorn bemerk-
ten Terminen am Orte der Bestimmung eintreffen, über-
nehmen die Vereine die Kosten der Hin- und Rücksendung,
innerhalb der Grenzen Deutschlands, unter folgen-
den Bedingungen und Beschränkungen:
a) Nachnahmen für Kisten, Verpackung und sonstige Spe-
sen werden nicht vergütet, ebensowenig die Kosten
für Localtransport. Kunstwerke, welche mit solchen Nach-
nahmen belastet ankommen, werden nicht eher zur Aus-
stellung zugelafsen, bis diese Auslagen dem betr. Verein
vergütet sind. Erfolgt die Erstattung dieser Kosten nicht
umgehend, so werden die Sendungen, unter Nachnahme
aller Kosten, zurückgesendet.
b) Bei allen Sendungen aus nicht zum deutschen Zoll-Verein
gehörenden Staaten ist auf den Declarationen und Fracht-
briefen die Bitte auszusprechen: daß die Steuerbehörden
die Collis unerösfnet an den Bestimmungsor't gelangen,
und hier erst die Revision und Abfertigung bewirken lassen.
o) Postsendungen und Sendungen als Eilgut werden
nur franko angenommen.
ck) Alle in den Cyclus gegebenen Kunstwerke gelten als auch
für die folgenden Ausstellungen des westlichen Cyclus be-
stimmt. Rücksendung oder Weitersendung von
Kunstwerken vor dem Schlüsse unseres Ausstellungscyclus
kann nur bei sehr dringender Veranlassung gestattet wer-
den, aber niemals vor dem Schlüsse der betr. Ausstellung
erfolgen. In solchen Fällen, sowie bei allen Sendungen
an andere Kunstinstitute und Private, werden die Kosten
nur in den Fällen von den Vereinen getragen, wo aus
vorher geschehene Anfrage eine Verpflichtung dazu aus-
drücklich übernommen und diese schriftlich ausgesertigt sein
wird.
o) Die Transportkosten für verkäufliche Gemälde rc., welche
sich nicht mehr in erster Hand befinden, fallen, unter gleicher
Voraussetzung und Bedingung, den Besitzern und Dispo-
nenten zur Last.
L) Wegen Annahme von sehr schweren und voluminösen Sen-
dungen, insbesondere von plastischen Kunstwerken, bedarf
es, nach geschehener Angabe des Volumens und des Ge-
wichtes, gleichfalls in jedem Falle der schriftlichen Zustim-
mung des betr. Vereins.
8) Die Kunstvereine zu Halberstadt, Halle und Cassel (dem-
nächst auch die zu Braunschweig, Dessau und Merseburg)
erwarten selbst in den Fällen vorher Anfrage, wenn die
Frachtkosten mehr als 1 Thlr. für den Zollcentner betragen.
k) Für jede Angabe, insbesondere für die Originalität der
Kunstwerke, hat der Einsender zu hasten. Copien sind
ausgeschlossen, zu geringe, sowie ungeeignete, ungleichen bei
uns schon ansgestellt gewesene Sachen werden zurückge-
wiesen und auf Kosten der Absender zurllckgesch'ckt.
II. 1) Zu eigner Sicherheit der Absender ist es notwendig, daß
die Gemälde in angemessen starken Kisten, höchstens zu
zweien verpackt, mit Schrauben befestigt, und die Fugen
mit Papier verklebt werden. Gemälde in glatten mit sar-
 
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