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Doerner, Max
Malmaterial und seine Verwendung im Bilde: nach den Vorträgen an der Akademie der Bildenden Künste in München — München, 1922

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https://doi.org/10.11588/diglit.42160#0097
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9. Alizarinkrapp.
10. Die roten Ocker und die Eisenoxyde, wie gebrannter
Lichtocker, Englischrot, Caput mortuum u. dergh, Terra
di Siena gebrannt.
11. Die grünen Erden, natur und gebrannt.
12. Die Chromoxyde matt und feurig, Permanentgrün dunkel.
13. Ultramarinblau (rot, violett).
14. Pariserblau und Pariserblau gebrannt (Preußischbraun).
15. Die Kobaltfarben: Kobaltblau, Cölinblau, Kobaltviolett
dunkel, Kobaltgrün.
16. Umbra, natur und gebrannt.
17. Elfenbeinschwarz, Rebenschwarz.
Als Hilfsfarben:
Permanentgrün hell. — Zinnobergrün (Kadmiumgelb*
grün). — Königsblau. — Brillantgelb (Jaune brillant).
Die Kommission verlangte ferner eine genaue Bezeichnung des
Inhaltes auf jeder Tube, die Weglassung aller Phantasienamen
und bei Verschnitt des Farbstoffes die Angabe in Prozenten.
Bei künftiger gesetzlicher Regelung des Künstlerfarbmaterials
soll die Frage des Verwendungszweckes in den Vordergrund ge*
stellt werden. Es gibt nämlich Kremserweißsorten, die wohl che*
misch einwandfrei, aber für uns zu wenig deckkräftig sind, und
ähnlich verhält es sich bei andern Farben und auch bei Ölen.
Es sollen alle für unsere Zwecke nicht brauchbares Material
liefernde Herstellungsmethoden künftig ausgeschaltet werden.

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