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Kaiserlich-Königliches Versatz-, Verwahrungs- und Versteigerungsamt <Wien> [Hrsg.]
Antiquitäten, Ölgemälde, Aquarelle, Miniaturen aus verschiedenem Wiener Privatbesitz: Versteigerung: 22. April 1918, 23. bis 25. April 1918 (Katalog Nr. 284) — Wien, 1918

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https://doi.org/10.11588/diglit.35264#0005
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Auktionsbedingungen

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Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in Kronen-
währung.
Vom Erstehet* wird zum Zuschläge ein Aufgeld von 10 Prozent eingehoben.
Gesteigert wird mindestens um 1 Krone, über 100 Kronen um 5 Kronen, über
500 Kronen um 20 Kronen, über 1000 Kronen um 50 Kronen, über 5000 Kronen
um 100 Kronen.
Das Meistbot ist vom Erstehet* bei der Auktion selbst zu erlegen. Zahlungs-
stundungen können vom Auktionsleiter nur dann zugebilligt werden, wenn der
Ersteher dem ambulanten Kassier einen Gutschein übergibt, der die Zahlungsptlicht
des Erstehers gegenüber dem in diesem Schein namentlich benannten Katalog-
gegenstand anerkennt. Ratenzahlungen können nicht zugestanden werden. Zahlungen
sind ausnahmslos dem ambulanten Kassier oder an der Versteigerungskassa zu leisten.
Vor Bezahlung des Meistbotes Andet eine Ausfolgung des erstandenen Gegen-
standes nicht statt.
Die Zahlungsstundung bezieht sich nur auf acht Tage, vom Tage, an dem
der Kauf betätigt wurde, an gerechnet.
Das Amt behält sich vor, Posten zu trennen oder zu vereinigen und die
Reihenfolge der Katalognummern ausnahmsweise zu unterbrechen. Das Tages-
programm wird jedoch genau eingehalten.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sich zur Zeit
der Auktion behnden. Reklamationen nach erfolgtem Zuschläge können nicht be-
rücksichtigt werden, da sämtliche Objekte zur Besichtigung ausgestellt waren. Die
im Kataloge enthaltenen Angaben und Beschreibungen der zum Verkaufe ge-
brachten Gegenstände werden nicht gewährleistet.
Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der Übernahme der Gegen-
stände, eventuell der Zustellung gelten die Normen des Versteigerungsamtes. Die
Aufbewahrung erstandener Posten geschieht lediglich auf Gefahr des Erstehers.
Auskünfte erteilen und Kaufaufträge übernehmen die Zentraldirektion, die
Kunstabteilung (Telephon Nr. 11.089) und die vom Amte bestellten beeideten
Sensale: M. Decsey, Fr. Span rafft, F. Hanak und J. Fodor.
Dem Amte nicht bekannte Personen wollen jedem Aufträge mindestens die
Hälfte des beabsichtigten Meistbotes beifügen.
Der Eintritt zur Schaustellung und Auktion ist ausschließlich den mit dem
Katalog versehenen Besuchern Vorbehalten.
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