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Kaiserlich-Königliches Versatz-, Verwahrungs- und Versteigerungsamt <Wien> [Hrsg.]
Ostasiatisches Kunstgewerbe und ägyptische Ausgrabungen: Versteigerung: Montag, den 7. bis Mittwoch, den 9. Oktober 1918 (Katalog Nr. 288) — Wien, 1918

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https://doi.org/10.11588/diglit.35265#0005
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Auktionsbedingungen

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Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahiung in Kronen-
währung.
Vom Ersteher wird zum Zuschiage ein Aufgeld von !0 Prozent eingehoben. Ge-
steigert wird mindestens um 1 Krone, über 100 Kronen um 5 Kronen, über 500 Kronen
um 20 Kronen, über 1000 Kronen um 50 Kronen, über 5000 Kronen um 100 Kronen.
Das Meistbot ist vom Ersteher bei der Auktion selbst zu erlegen. Zahlungs-
stundungen können vom Auktionsleiter nur dann zugebilligt werden, wenn der Ersteher
dem ambulanten Kassier einen Gutschein übergibt, der die Zahlungspflicht des Erstehers
gegenüber dem in diesem Schein namentlich benannten Kataloggegenstand anerkennt.
Ratenzahlungen können nicht zugestanden werden. Zahlungen sind ausnahmslos dem
ambulanten Kassier oder an der Versteigerungskassa zu leisten.
Vor Bezahlung desMeistbotes findet eineAusfolgung des erstandenen Gegenstandes
nicht statt.
Die Zahlungsstundung bezieht sich nur auf acht Tage, vom Tage, an dem der
Kauf betätigt wurde, an gerechnet.
Das Amt behält sich vor, Posten zu trennen oder zu vereinigen und die Reihen-
folge der Katalognummern ausnahmsweise zu unterbrechen. Das Tagesprogramm wird
jedoch genau eingehalten.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sich zur Zeit der
Auktion befinden. Reklamationen nach erfolgtem Zuschlage können nicht berücksichtigt
werden, da sämtliche Objekte zur Besichtigung ausgestellt waren. Die im Kataloge ent-
haltenen Angaben und Beschreibungen der zum Verkaufe gebrachten Gegenstände werden
nicht gewährleistet.
Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der Übernahme der Gegenstände,
eventuell der Zustellung, gelten die Normen des Versteigerungsamtes. Die Aufbewahrung
erstandener Posten geschieht lediglich auf Gefahr des Erstehers.
Auskünfte erteilen und Kaufaufträge übernehmen die Zentral direktion, die
Kunstabteilung (Telephon Nr. 1 1.089) und die vom Amte bestellten beeideten Sensale:
M. Decsey, Er. Spanrafft, E. Hanak und J. Eodor.
Dem Amte nicht bekannte Personen wollen jedem Aufträge mindestens die Hälfte
des beabsichtigten Meistbotes beifügen.
Der Eintritt Zurschaustellung und Auktion ist ausschließlich den mit dem Kataloge
versehenen Besuchern Vorbehalten.
 
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