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Dorotheum <Wien> / Kunstabteilung [Hrsg.]
Spezial-Auktion in der Kunstabteilung von Gemälden und Antiquitäten: Ingenieur Reitzner - Heidelberg ; 55 antike Möbel, 100 Gemälde, 15 Perserteppiche, 22 Silbergegenstände, 31 antike Uhren, Miniaturen, Glas, Hyalit, Keramik, Elfenbeinfiguren, insgesamt 450 Posten ; Versteigerung: von Montag, 24. April bis Mittwoch, 26. April 1922 — Wien, 1922

DOI Seite / Zitierlink:
https://doi.org/10.11588/diglit.25382#0002
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AUKTIONSBEDINGUNGEN

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Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in Kronenwährung.

Vom Ersteher wird zum Zuschläge ein Aufgeld von 20 Prozent (einschließlich
Luxussteuer) eingehoben. Gesteigert wird mindestens über 1000 Kronen um 100 Kro-
nen, über 5000 Kronen um 500 Kronen, über 10.000 Kronen um looo Kronen, über

50.000 Kronen um 2500 Kronen, über loo.ooo um 5000 Kronen, über 5oo.ooo um

10.000 Kronen.

Das Meistbot ist vom Ersteher bei der Auktion selbst zu erlegen. Zahlungs-
stundungen können vom Auktionsleiter nur dann zugebilligt werden, wenn der
Ersteher dem ambulanten Kassier einen Gutschein übergibt, der die Zahlungspflicht
des Erstehers gegenüber dem in diesem Schein namentlich benannten Kataloggegen-
stand anerkennt. Ratenzahlungen können nicht zugestanden werden. Zahlungen sind
ausnahmslos dem ambulanten Kassier oder an der Versteigerungskassa zu leisten.

Die Zahlungsstundung bezieht sich nur auf acht Tage, vom Tage, an dem der
Kauf bestätigt wurde, an gerechnet. Nach Ablauf dieser Frist ist das Amt berechtigt,
noch nicht bezahlte Gegenstände zu veräußern und einen etwaigen Minderertrag dem
ursprünglichen Ersteher aufzulasten.

Vor Bezahlung des Meistbotes findet eine Ausfolgung des erstandenen Gegen-
standes nicht statt.

Erstandene Gegenstände sind längstens drei Tage nach Schluß der Auktion
abzuholen. Vom vierten Tage angefangen, wird ein täglicher Lagerzins im Betrage
von 1 pro mille des Meistbotes, bei voluminösen Gegenständen (Möbeln) mindestens
100 Kronen eingehoben.

Die Auktionsleitung behält sich vor, Posten zu trennen oder zu vereinigen und
die Reihenfolge der Katalognummern zu unterbrechen. Das Tagesprogramm wird
jedoch genau eingehalten.

Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sich zur Zeit
der Auktion befinden. Reklamationen nach erfolgtem Zuschläge aus Gründen der
Bestimmung oder des Erhaltungszustandes können nicht berücksichtigt werden, da
sämtliche Objekte zur Besichtigung ausgestellt waren.

Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der Uebernahme def Gegen-
stände, eventuell der Zustellung, gelten die Normen des Versteigerungsamtes. Bei
Meinungsverschiedenheiten über ein Doppelangebot oder über ein vom Auktionator
übersehenes Nachgebot steht dem Auktionsleiter das Recht zu, auch nach erfolgtem
Zuschläge die betreffende Nummer nochmals vorzunehmen. Die Aufbewahrung
erstandener Posten geschieht lediglich auf Gefahr des Erstehers.

Auskünfte erteilen die Zentraldirektion und die Kunstabteilung, Wien I., Spiegel-
gasse 16 (Telephone 29-16, 34-98, 95-28). Kaufaufträge übernehmen die vom Amte
bestellten beeideten Sensale: Fr. Spanrafft, F. Hanak, F, Bitterlich, E. Bäumel,

F. Huber, M. Chini und C. V. Binder,

Dem Amte nicht bekannte Personen wollen jedem Aufträge mindestens die
Hälfte des beabsichtigten Meistbotes beifügen.

Der Eintritt zur Schaustellung und Auktion ist den mit dem Katalog ver-
sehenen Besuchern Vorbehalten. Katalogpreis K 20.—.

Für ausländische Käufer empfiehlt sich die Ueberweisung eines Kronendepots
an die Depositenabteilung des Dorotheums,

Um Ausfuhrbewilligungen ist im Wege des Dorotheums beim Bundesdenkmal-
amte anzusuchen.

DOROTHEUM
 
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