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Dorotheum <Wien> / Kunstabteilung [Hrsg.]
Freiwillige Versteigerung der Wohnungseinrichtung und der Kunstsammlungen aus dem Besitze der Frau Elise Umlauf, Wien I, Rathausstraße 13, Mezzanin: alte und neue Bilder, Miniaturen, Tapisserien, Möbel, Porzellan, Glas, ... ; 8., 9., 10. und 11. November 1933 (Katalog Nr. 422) — Wien, 1933

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.6827#0008
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AUKTIONSBEDINGUNGEN

Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Bezahlung in österreichischer Schilling-
währung.

Vom Ersteher wird bei allen versteigerten Posten zum Zuschlage ein Aufgeld von 20<>/o
eingehoben. Gesteigert wird in der Regel um 10 o/o des Ausrufpreises, bzw. des letzten An-
botes, wobei der Betrag abgerundet wird.

Das Meistbot ist vom Ersteher bei der Auktion selbst zu erlegen. Zahlungen sind aus-
nahmslos dem ambulanten Kassier oder an der Versteigerungskasse zu leisten.

Eine ausnahmsweise Zahlungsstundung bezieht sich nur auf acht Tage, vom Tage, an
dem der Kauf bestätigt wurde, an gerechnet. Nach Ablauf dieser Frist ist das Dorotheum
berechtigt, noch nicht bezahlte Gegenstände zu veräußern und einen etwaigen Minderertrag
sowie Spesen und Zinsen dem ursprünglichen Ersteher aufzulasten.

Vor Bezahlung des Meistbotes findet eine Ausfolgung des erstandenen Gegenstandes
nicht statt.

Erstandene Gegenstände sind, soweit sie geringeren Umfanges sind, nach Schluß der
Auktion mitzunehmen, größere Objekte am nächstfolgenden Tage abzuholen. Vom vierten
Tage angefangen wird ein täglicher Lagerzins eingehoben.

Die Auktionsleitung behält sich vor, Posten zu trennen, zu vereinigen, zurückzuziehen
und die Reihenfolge der Katalognummem zu unterbrechen.

Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Objekte erfolgte, soweit
nicht Spezialexperten im Texte angegeben sind, durch die nebenstehend genannten Ex-
perten. Das Dorotheum übernimmt diesbezüglich keine Haftung.

Bei antiken Gegenständen werden grundsätzlich nur solche Fehler oder Beschädi-
gungen angeführt, die den künstlerischen Wert eines Gegenstandes beeinflussen, wie zum
Beispiel Ergänzungen bei Plastiken, Obermalungen, Restaurierungen usw., während
kleinere für die Bewertung gänzlich belanglose Mängel im Kataloge keine Aufnahme finden.

Reklamationen nach erfolgtem Zuschlage aus Gründen der Schätzung, Bestimmung,
Beschreibung oder des Erhaltungszustandes können daher nicht berücksichtigt werden,
zumal sämtliche Objekte zur Besichtigung ausgestellt waren.

Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der Übernahme der Gegenstände,
eventuell der Zustellung, gelten die Normen des Dorotheums. Bei Meinungsverschieden-
heiten über ein Doppelangebot oder über ein vom Auktionator übersehenes Angebot steht
dem Auktionsleiter das Recht zu, auch nach erfolgtem Zuschlage die betreffende Nummer
nochmals vorzunehmen. Die Aufbewahrung erstandener Posten geschieht lediglich auf
Gefahr des Erstehers.

MUS5ÜM5BI3LI OTHEK

Kaufaufträge übernehmen die Korrespondenzabteilung der Versteigerungsanstalt und
die im Dorotheum bestellten beeideten Sensale: Fr. Spanraft, F. Hanak, E. Bäumet, Fritz
Huber, Ch. Huber, A. Freis, Wien I, Dorotheergasse 17.

Dem Dorotheum nicht bekannte Personen wollen jedem Auftrage mindestens die
Hälfte des beabsichtigten Meistbotes beifügen.

DOROTHEUM

Mit Rücksicht auf den beschränkten Raum kann der Zutritt zur Versteigerung und
Schaustellung nur den mit einem Katalog versehenen Besuchern gestattet werden.

Auch empfiehlt es sich aus dem gleichen Grunde, die Kaufaufträge einem
der Sensale zu Übergeben. Es ist Vorsorge getroffen, daß Sensale während der Schau-
stellung und Versteigerung anwesend sind (Telephon B 49-8-24).

Die erstandenen Objekte sind spätestens am 14. Nov. 1. J. abzuholen, widrigen-
falls sie auf Kosten des Erstehers ins Dorotheum geschafft und unter Anrechnung der
tarifmäßigen Lagergebühren eingelagert werden.
 
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