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Dorotheum <Wien> / Kunstabteilung [Hrsg.]
Ölgemälde alter und neuerer Meister, Aquarelle, Miniaturen, Handzeichnungen, Photos berühmter Persönlichkeiten, Graphik, Skulpturen, Porzellan, Metallarbeiten, Glasgemälde, Einrichtungsgegenstände, ...: 15., 16. und 17. März 1934 — Wien, 1934

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https://doi.org/10.11588/diglit.6682#0003
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AUKTIONSBEDINGUNGEN

Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Bezahlung in österreichischer Schilling-
währung.

Vom Ersteher wird bei allen versteigerten Posten zum Zuschlage ein Aufgeld von
2O°/0 eingehoben. Gesteigert wird in der Regel um io°/0 des Ausrufpreises bzw. des
letzten Anbotes, wobei der Betrag abgerundet wird.

Das Meistbot ist vom Ersteher bei der Auktion selbst zu erlegen. Zahlungen sind
ausnahmslos dem ambulanten Kassier oder an der Versteigerungskasse zu leisten.

Eine ausnahmsweise Zahlungsstundung bezieht sich nur auf acht Tage, vom Tage,
an dem der Kauf bestätigt wurde, an gerechnet. Nach Ablauf dieser Frist ist das
Dorotheum berechtigt, noch nicht bezahlte Gegenstände zu veräußern und einen
etwaigen Minderertrag sowie Spesen und Zinsen dem ursprünglichen Ersteher auf-
zulasten.

Vor Bezahlung des Meistbotes findet eine Ausfolgung des erstandenen Gegen-
standes nicht statt.

Erstandene Gegenstände sind, soweit sie geringeren Umfanges sind, nach Schluß
der Auktion mitzunehmen, größere Objekte am nächstfolgenden Tage abzuholen.
Vom vierten Tage angefangen wird ein täglicher Lagerzins eingehoben.

Die Auktionsleitung behält sich vor, Posten zu trennen, zu vereinigen, zurück-
zuziehen und die Reihenfolge der Katalognummern zu unterbrechen.

Bei antiken Gegenständen werden grundsätzlich nur solche Fehler oder Beschädi-
gungen angeführt, die den künstlerischen Wert eines Gegenstandes beeinflussen, wie
z. B. Ergänzungen bei Plastiken, Ubermalungen, Restaurierungen usw., während
kleinere, für die Bewertung gänzlich belanglose Mängel im Kataloge keine Aufnahme
finden.

Reklamationen nach erfolgtem Zuschlage aus Gründen der Schätzung, Bestimmung,
Beschreibung oder des Erhaltungszustandes können daher nicht berücksichtigt werden,
zumal sämtliche Objekte zur Besichtigung ausgestellt waren.

Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der Übernahme der Gegenstände,
eventuell der Zustellung, gelten die Normen des Dorotheums. Bei Meinungsverschie-
denheiten über ein Doppelangebot oder über ein vom Auktionator übersehenes
Angebot steht dem Auktionsleiter das Recht zu, auch nach erfolgtem Zuschlage die
betreffende Nummer nochmals vorzunehmen. Die Aufbewahrung erstandener Posten
geschieht lediglich auf Gefahr des Erstehers.

Kaufaufträge übernehmen die Korrespondenzabteilung der Versteigerungsanstalt
und die im Dorotheum bestellten beeideten Sensale: Fr. Spanraft, F. Hanak,
E. Bäumel, Fritz Huber, Christoph Huber, A. Freis, Wien I, Dorotheergasse 17.

Dem Dorotheum nicht bekannte Personen wollen jedem Auftrage mindestens die
Hälfte des beabsichtigten Meistbotes beifügen.

DOROTHEUM

Die mit * versehenen Posten gelangen als verfallene Pfänder zur Ver-
steigerung.

Die bei den Bildern angegebenen Größen lauten auf cm.
 
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