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Dorotheum <Wien> [Hrsg.]
Versteigerung der gesamten Wohnungseinrichtung Wien IV, Brucknerstraße 6, 2. Stock, Tür 5, Lift / Fernsprecher U-41-002: laut Zahl 269 vom 14. Juli 1938 der Exekutionsabteilung der Steuer-Administration für den 1. Bezirk ; Mobiliar (Stil- und Gebrauchsmobiliar), Ehrbar-Flügel, Teppiche, Gemälde, Glas, Porzellan, Bronzen, Textilien ... ; Versteigerung: 27., 28. Juli 1938 — Wien, 1938

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https://doi.org/10.11588/diglit.9516#0004
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Verbot der Teilnahme von Juden an den Versteigerungen des Dorotheums!

Personen, die nach den gesetzlichen Bestimmungen Juden sind oder als
Juden gelten, sind als Käufer von den Versteigerungen des Dorotheums
ausgeschlossen und dürfen daher weder die Schaustellungs- noch die Ver-
steigerungssäle betreten.
Es werden daher an obgenannte Personen weder unsere Kataloge noch
unsere Mitteilungen versendet, und wollen irrtümlich an Juden oder als
Juden geltende Personen gelangende Kataloge oder Mitteilungen rück-
gesendet werden.

Versteigerungsbedingungen:

Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Reichsmarkwährung.
Gesteigert wird in der Regel um 10 Prozent. Der Zuschlag erfolgt an den Höchst-
bietenden. Vom Ersteher wird zum Meistbote ein Aufgeld von 20 Prozent
eingehoben.

Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits mit
dem Zuschlag auf den Käufer über.

Die Auktionsleitung behält sich vor, Posten zu vereinigen oder zu trennen sowie die
Reihenfolge der Nummern nicht genau einzuhalten; an dem Tagesprogramm wird
jedoch festgehalten.

Nach Bedarf können auch nichtkatalogisierte, jedoch schaugestellte Gegenstände
der Auktion angeschlossen werden.

Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in welchem sie sich im
Augenblicke des Zuschlages befinden. Die im Kataloge enthaltenenAngaben und Be-
schreibungen der zum Verkauf ausgestellten Gegenstände werden nicht gewährleistet.

Da durch die Ausstellung jedermann Gelegenheit geboten ist, sich
von der Beschaffenheit und dem Zustande der einzelnen Gegenstände
genau zu überzeugen, können Anstände nach erfolgtem Zuschlage
nicht mehr berücksichtigt werden.

Bei Meinungsverschiedenheiten über ein Doppelangebot oder über ein vom Auktio-
nator übersehenes Nachgebot steht dem Auktionsleiter das Recht zu, auch nach erfolgtem
Zuschlage die betreffende Nummer nochmals vorzunehmen.

Bei der Besichtigung wird größtmögliche Vorsicht empfohlen, da jeder Besucher
einen von ihm angerichteten Schaden zu ersetzen hat. Auskünfte erteilen während
der Schaustellung die diensthabenden Beamten.

Die erstandenen Gegenstände sind unbedingt am Tage nach der Versteigerung
abzuholen und lagern bis dahin ohne Garantie lediglich auf Gefahr des Erstehers.

Der Abtransport erstandener Gegenstände hat ausschließlich auf Kosten und Gefahr
des Käufers zu erfolgen; das Dorotheum übernimmt keine Haftung für eventuelle
Verluste oder Beschädigungen.

Auskünfte erteilen und Kaufaufträge nehmen entgegen das Korrespondenz-
büro (Fernruf Nr. R-25-5-50 Serie) und die vom Dorotheum bestellten beeideten
Sensale Franz Spanraft, Ernst Bäumel, Christoph Huber, August Freis, Karl
Hermanek und losef Lehner.

Dem Dorotheum nicht bekannte Personen wollen bei jedem Auftrage mindestens
die Hälfte des beabsichtigten Meistbotes erlegen.

Im übrigen gelten die Normen der Versteigerungsanstalt.

Preis des Kataloges 20 Rpf. Dorotheum.

Die erstandenen Gegenstände sind bis längstens 30. Juli 1938 in der Zeit
von 8 bis 1 Uhr mittags abzuholen, widrigenfalls sie auf Kosten und Ge-
fahr des Erstehers ins Dorotheum überführt und unter Anrechnung der
tarifmäßigen Gebühren eingelagert werden.

Erstandene Lust er können erst nach Schluß der Versteigerung, ab 29. Juli I.J.,

ausgefolgt werden.
 
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