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Dorotheum <Wien> [Hrsg.]
Aus den Depots des Tiroler Landesmuseums Ferdinandeum und aus anderem Privatbesitz: Ölgemälde alter und neuer Meister, Aquarelle, Miniaturen, Handzeichnungen, Graphik, Arbeiten in Porzellan, Glas, Fayence, Glasgemälde, Kassetten, Standrahmen, Metallarbeiten (Türklopfer), Japonika, Uhren, Skulpturen, Textilien, Einrichtungsgegenstände, Waffen u. a. ; Versteigerung: Montag, den 20., Dienstag, den 21. und Mittwoch, den 22. März 1939 — Wien, 1939

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.15044#0002
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Verbot der Teilnahme von Juden an den Versteigerungen des

Dorotheums!

Personen, die nach den gesetzlichen Bestimmungen Juden sind oder als Juden
gelten, sind als Käufer von den Versteigerungen des Dorotheums ausgeschlossen
und dürfen daher weder die Schaustellungs- noch die Versteigerungssäle
betreten. Ebenso sind Ankäufe für Juden durch Mittelspersonen verboten.

Auktionsb e dingungen

Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in Reichsmark.

Gesteigert wird in der Regel um 10% des Ausrufpreises, beziehungsweise des

letzten Anbotes, wobei der Betrag abgerundet wird. Vom Ersteher wird bei allen

versteigerten Posten zum Zuschlag ein Aufgeld von 20% eingehoben. Der Zuschlag
erfolgt an den Höchstbieter,

Das Meistbot ist vom Ersteher bei der Auktion selbst zu erlegen. Zahlungen sind
ausnahmslos dem ambulanten Kassier oder an der Versteigerungskasse zu leisten.

Eine ausnahmsweise Zahlungsstundung bezieht sich nur auf acht Tage, vom
Tage an, an dem der Kauf bestätigt wurde. Nach Ablauf dieser Frist ist das Doro-
theum berechtigt, noch nicht bezahlte Gegenstände zu veräußern und einen etwaigen
Minderertrag sowie Spesen und Zinsen dem ursprünglichen Ersteher aufzulasten.

Vor Bezahlung des Meistbotes findet eine Ausfolgung des erstandenen Gegen-
standes nicht statt.

Erstandene Gegenstände sind, soweit sie geringeren Umfanges sind, nach Schluß
der Auktion mitzunehmen, größere Objekte am nächstfolgenden Tage abzuholen.
Vom vierten Tage angefangen wird ein täglicher Lagerzins eingehoben.

Die Auktionsleitung behält sich vor, Posten zu trennen, zu vereinigen, zurück-
zuziehen und die Reihenfolge der Katalognummern zu unterbrechen.

Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Objekte erfolgte,
soweit nicht Spezialexperten im Texte angegeben sind, durch die nebenstehend
genannten Experten. Das Dorotheum übernimmt diesbezüglich keine Haftung.

Bei antiken Gegenständen werden grundsätzlich nur solche Fehler oder Be-
schädigungen angeführt, die den künstlerischen Wert eines Gegenstandes beein-
flussen, wie zum Beispiel Ergänzungen bei Plastiken, Übermalungen, Restaurierungen
usw., während kleinere, für die Bewertung gänzlich belanglose Mängel im Katalog
keine Aufnahme finden.

Reklamationen nach erfolgtem Zuschlag aus Gründen der Schätzung, Bestim-
mung, Beschreibung oder des Erhaltungszustandes können daher nicht berück-
sichtigt werden, zumal sämtliche Objekte zur Besichtigung ausgestellt waren.

Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der Übernahme der Gegenstände,
eventuelt der Zustellung, gelten die Normen des Dorotheums. Bei Meinungsver-
schiedenheiten über ein Doppelangebot oder über ein vom Auktionator übersehenes
Angebot steht dem Auktionsleiter das Recht zu, auch nach erfolgtem Zuschlag die
betreffende Nummer nochmals vorzunehmen. Die Aufbewahrung erstandener Posten
geschieht lediglich auf Gefahr des Erstehers,

Kaufaufträge übernehmen die Korrespondenzabteilung der Versteigerungsanstalt
und die im Dorotheum bestellten beeideten Sensale; Fr. Spanraft, E. Bäumel,
Ch, Huber, A. Freis, J. Lehner und A. Dubell, Wien I, Dorotheergasse 17.

Dem Dorotheum nicht bekannte Personen wollen jedem Auftrag mindestens die
Hälfte des beabsichtigten Meistbotes beifügen.

Dorotheum

Auskünfte erteilt bereitwilligst die Kunstabteilung, I, Dorotheergasse 11 (Tele-
phon R-25-0-18, R-29-1-78).
 
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