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Dorotheum <Wien> / Kunstabteilung [Editor]; Dorotheum [Editor]; Dorotheum / Kunstabteilung [Contr.]; Kaiserlich-Königliches Versatz-, Verwahrungs- und Versteigerungsamt [Contr.]
Kunstauktion / Dorotheum: Gemälde alter und neuerer Meister, Aquarelle, Graphiken, Handzeichnungen, Miniaturen, Skulpturen, Kunstmöbel, Uhren, Luster, Bildteppiche, Meßkleider, Arbeiten in Silber und Goldemail, Glas, Porzellan und Fayence, Ausgrabungen: Versteigerung: 4., 5. und 6. März 1940 — Wien, Nr. 458.1940

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.13872#0006
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AUKTIONSBEDINGUNGEN

Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Bezahlung in Reichsmark.

Gesteigert wird in der Regel um 10% des Ausrufpreises bzw. des letzten Anbotes,
wobei der Betrag abgerundet wird. Vom Ersteher wird bei allen versteigerten Posten zum
Meistbote ein Aufgeld von 20°/q eingehoben. Der Zuschlag erfolgt an den Höchstbieter.

Das Meistbot ist vom Ersteher bei der Auktion selbst zu erlegen. Zahlungen sind aus-
nahmslos dem ambulanten Kassier oder an der Versteigerungskasse zu leisten.

Eine ausnahmsweise Zahlungsstundung bezieht sich nur auf acht Tage, vom Tage an,
an dem der Kauf bestätigt wurde. Nach Ablauf dieser Frist ist das Dorotheum berechtigt,
noch nicht bezahlte Gegenstände zu veräußern und einen etwaigen Minderertrag sowie
Spesen und Zinsen dem ursprünglichen Ersteher aufzulasten.

Vor Bezahlung des Meistbotes findet eine Ausfolgung des erstandenen Gegenstandes
nicht statt.

Erstandene Gegenstände sind, soweit sie geringeren Umfanges sind, nach Schluß der
Auktion mitzunehmen, größere Objekte am nächstfolgenden Tage abzuholen. Vom vierten
Tage angefangen wird ein täglicher Lagerzins eingehoben.

Die Auktionsleitung behält sich vor, Posten zu trennen, zu vereinigen, zurückzuziehen
und die Reihenfolge der Katalognummern zu unterbrechen.

Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Objekte erfolgte, soweit
nicht Spezialexperten im Texte angegeben sind, durch die nebenstehend genannten
Experten. Das Dorotheum übernimmt diesbezüglich keine Haftung.

Bei antiken Gegenständen werden grundsätzlich nur solche Fehler oder Beschädigungen
angeführt, die den künstlerischen Wert eines Gegenstandes beeinflussen, wie zum Beispiel
Ergänzungen bei Plastiken, Übermalungen, Restaurierungen usw., während kleinere, für die
Bewertung gänzlich belanglose Mängel im Kataloge keine Aufnahme finden.

Reklamationen nach erfolgtem Zuschlage aus Gründen der Schätzung, Bestimmung,
Beschreibung oder des Erhaltungszustandes können daher nicht berücksichtigt werden,
zumal sämtliche Objekte zur Besichtigung ausgestellt waren.

Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der Übernahme der Gegenstände, eventuell
der Zustellung, gelten die Normen des Dorotheums. Bei Meinungsverschiedenheiten über
ein Doppelangebot oder über ein vom Auktionator übersehenes Angebot steht dem Auktions-
leiter das Recht zu, auch nach erfolgtem Zuschlage die betreffende Nummer nochmals
vorzunehmen. Die Aufbewahrung erstandener Posten geschieht lediglich auf Gefahr des
Erstehers.

Kaufaufträge übernehmen die Korrespondenzabteilung der Versteigerungsanstalt (Telephon
R 25 5 50 Serie) und die vom Dorotheum bestellten beeideten Sensale: Franz Spanraft, Ernst
Bäumel, Christoph Huber, August Freis, Josef Lehner und E. Willscher.

Dem Dorotheum nicht bekannte Personen wollen jedem Auftrage mindestens die Hälfte
des beabsichtigten Meistbotes beifügen.

dorotheum

Auskünfte erteilt bereitwilligst die Kunstabteilung, L, Dorotheergasse 11 (Telephon
R 25 0 18, R 29 1 78).

Auslandszahlungen müssen in Devisen oder in freien Reichsmark erfolgen. Die Annahme
von Reichsmarknoten als Zahlung eines Ausländers ist gesetzlich verboten.
 
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