l\" Vorwort.
dem Umfange herausgegeben haben; ich erinnere nur an v. Mieris und v. Schwartzen-
berg. *) Aus diesen reichhaltigen Büchern ist nur das herangezogen worden, was politisch
oder geographisch das heutige Ostfriesland unmittelbar angeht. So viel über den geo-
graphischen Bereich des Ostfriesischen Urkundenbuehes.
Was sodann den Zeitraum betrifft, dessen Diplome zum Abdruck gelangen sollen,
so ist derselbe wesentlich ein anderer, als der sonst für Urkundenbücher gewöhnlich
angenommene. Denn die Ostfriesische Geschichte ist jung, und wenn die meisten anderen
Urkundenbücher wegen Ueberfülle des Stoffes die Publication der Urkunden vom 15. Jahr-
hundert ab nur mit grosser Auswahl und womöglich in abgekürzter Gestalt bewerk-
stelligen, so beginnt das politisch wichtigste Material für Ostfriesische Geschichte erst
mit dieser Zeit, und von der Schwelle dieses Jahrhunderts an wächst auch die
Fülle des Stoffes, so dass, während der ganze Zeitraum bis zum Jahre 1400 nur
ca. 200 Nummern enthält, von denen ein Theil in den Nachträgen erscheinen wird,
für das einzige 15. Jahrhundert allein ca. 1500, und unter ihnen nur ein kleiner Theil
bereits gedruckter Urkunden zur Veröffentlichung in Aussicht genommen sind. Bei der
Armuth an Veröffentlichungen von Quellenmaterial zur Ostfriesischen Geschichte glaubte
ich, dass möglichste Vollständigkeit in der Mittheilung des vorhandenen Stoffes er-
wtinscht sein würde; und so ist der Grundsatz aufgestellt worden, selbst scheinbar
minder bedeutende Urkunden thunlichst vollständig und ausführlich aufzunehmen und
nur selten in Regestenform zu kleiden, denn die Fülle des Stoffes ist nicht so gross,
dass Beschränkungen, wie sie so vielfach bei anderen derartigen Publicationen nöthig
erscheinen, hier einzutreten hätten. Es wird vielmehr möglich sein, den gesammten
urkundlichen Stoff bis zum Jahre 1500 in zwei Bänden zu vereinigen. Und dass bei
der Eigenthümlichkeit des Landes und seiner politischen Verhältnisse grösstmögliche Voll-
ständigkeit das Wünschenswertheste sein wird, davon glaube ich überzeugt sein zu dürfen.
Nicht aber, als ob ich den Anspruch erhöbe, dass nun keine sonst etwa bereits gedruckte
oder auch diese oder jene ungedruckte Urkunde übersehen sei! Wenn man sich be-
wusst ist, aufrichtig dem Ziele zugestrebt und die vorgenommene Arbeit durch emsiges
Sammeln des vorhandenen Materials thunlichst brauchbar gemacht zu haben, wird man
getrost den Ausspruch Böhmers2) anführen dürfen, da er sagt, „die Beantwortung der
Frage, ob eine Urkunde gedruckt ist oder nicht, sei zuweilen nicht sowohl Sache mensch-
licher Kenntniss, als göttlicher Allwissenheit". Und dazu mag berücksichtigt werden,
dass der Herausgeber anfangs im kleinen Orte, fem von jeder grösseren Bibliothek,
') v. Mieris, Groot Charterboek der graaven van Holland, van Zeeland en beeren van Vriesland. Leyden
1753—1756. 3 Vol. Fol. — v. Sclnvartzenberg, Groot Placaat en Cbarterboek van Vriesland. Leeuwarden
1768-1778. 3 Vol. Fol.
2) Regesta, 1831, Vorrede S. VI.
dem Umfange herausgegeben haben; ich erinnere nur an v. Mieris und v. Schwartzen-
berg. *) Aus diesen reichhaltigen Büchern ist nur das herangezogen worden, was politisch
oder geographisch das heutige Ostfriesland unmittelbar angeht. So viel über den geo-
graphischen Bereich des Ostfriesischen Urkundenbuehes.
Was sodann den Zeitraum betrifft, dessen Diplome zum Abdruck gelangen sollen,
so ist derselbe wesentlich ein anderer, als der sonst für Urkundenbücher gewöhnlich
angenommene. Denn die Ostfriesische Geschichte ist jung, und wenn die meisten anderen
Urkundenbücher wegen Ueberfülle des Stoffes die Publication der Urkunden vom 15. Jahr-
hundert ab nur mit grosser Auswahl und womöglich in abgekürzter Gestalt bewerk-
stelligen, so beginnt das politisch wichtigste Material für Ostfriesische Geschichte erst
mit dieser Zeit, und von der Schwelle dieses Jahrhunderts an wächst auch die
Fülle des Stoffes, so dass, während der ganze Zeitraum bis zum Jahre 1400 nur
ca. 200 Nummern enthält, von denen ein Theil in den Nachträgen erscheinen wird,
für das einzige 15. Jahrhundert allein ca. 1500, und unter ihnen nur ein kleiner Theil
bereits gedruckter Urkunden zur Veröffentlichung in Aussicht genommen sind. Bei der
Armuth an Veröffentlichungen von Quellenmaterial zur Ostfriesischen Geschichte glaubte
ich, dass möglichste Vollständigkeit in der Mittheilung des vorhandenen Stoffes er-
wtinscht sein würde; und so ist der Grundsatz aufgestellt worden, selbst scheinbar
minder bedeutende Urkunden thunlichst vollständig und ausführlich aufzunehmen und
nur selten in Regestenform zu kleiden, denn die Fülle des Stoffes ist nicht so gross,
dass Beschränkungen, wie sie so vielfach bei anderen derartigen Publicationen nöthig
erscheinen, hier einzutreten hätten. Es wird vielmehr möglich sein, den gesammten
urkundlichen Stoff bis zum Jahre 1500 in zwei Bänden zu vereinigen. Und dass bei
der Eigenthümlichkeit des Landes und seiner politischen Verhältnisse grösstmögliche Voll-
ständigkeit das Wünschenswertheste sein wird, davon glaube ich überzeugt sein zu dürfen.
Nicht aber, als ob ich den Anspruch erhöbe, dass nun keine sonst etwa bereits gedruckte
oder auch diese oder jene ungedruckte Urkunde übersehen sei! Wenn man sich be-
wusst ist, aufrichtig dem Ziele zugestrebt und die vorgenommene Arbeit durch emsiges
Sammeln des vorhandenen Materials thunlichst brauchbar gemacht zu haben, wird man
getrost den Ausspruch Böhmers2) anführen dürfen, da er sagt, „die Beantwortung der
Frage, ob eine Urkunde gedruckt ist oder nicht, sei zuweilen nicht sowohl Sache mensch-
licher Kenntniss, als göttlicher Allwissenheit". Und dazu mag berücksichtigt werden,
dass der Herausgeber anfangs im kleinen Orte, fem von jeder grösseren Bibliothek,
') v. Mieris, Groot Charterboek der graaven van Holland, van Zeeland en beeren van Vriesland. Leyden
1753—1756. 3 Vol. Fol. — v. Sclnvartzenberg, Groot Placaat en Cbarterboek van Vriesland. Leeuwarden
1768-1778. 3 Vol. Fol.
2) Regesta, 1831, Vorrede S. VI.