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Zietz, Peer; Landesamt für Denkmalpflege Hessen [Hrsg.]
Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland: Baudenkmale in Hessen: Werra-Meißner-Kreis: 3, Altkreis Witzenhausen — Braunschweig, Wiesbaden: Vieweg, 1995

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https://doi.org/10.11588/diglit.49727#0694
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Grenzsteine

Flurdenkmale

Flurdenkmale

Flur- und Kleindenkmale legen ein breitgefächertes Zeugnis von der Ent-
wicklung eines geschichtlich gewachsenen Territoriums ab. Sie bezeichnen
als Rechtsdenkmale Grenzen verschiedener Art und Gewichtung, sei es zur
Abgrenzung landesherrschaftlicher Machtbereiche auf hoher politischer
Ebene, sei es zur Eingrenzung wirtschaftlicher Nutzflächen. Neben den
Grenzsteinen bilden die Verkehrsmaie eine wichtige Gruppe innerhalb der
Flurdenkmale. Sie verdeutlichen die Erschließung wichtiger Handelswege
und bieten Regelungen für deren Benutzung. Sühne- und Gedenksteine wie-
derum spiegeln markante Geschehnisse im Rahmen von Ortshistorien.
Schon diese wenigen angefügten Beispiele zeigen, daß den Flurdenkmalen
in der Rekonstruktion historischer Abläufe besondere Aufmerksamkeit ge-
schenkt werden sollte. Da im Werra-Meißner-Kreis eine große Anzahl derar-
tiger Kulturdenkmale erschlossen werden konnte, schien es sinnvoll, diese
in einem gesonderten Abschnitt zusammenzufassen. Diese Verfahrensweise
ermöglicht einen raschen Zugriff auf einzelne Objekte und bietet daneben
einen überschaubaren Gesamteindruck. Auf Grund der hohen Denkmal-
dichte werden ermüdende Wiederholungen vermieden.
Die aus geschichtlichen Gründen schützenswerten Flurdenkmale sind in
den Gemeindekarten 1:50.000 ausgewiesen.

Grenzsteine
Cent- und Landesgrenzen
Der Werra-Meißner-Kreis ist seit jeher Grenzgebiet, an dem machtpolitische
Interessen aneinanderstoßen. Innerhalb dieses Gebietes spielten die sog.
Centgrenzen eine besondere Rolle, da sie im Spätmittelalter erste Verwal-
tungs- und Gerichtsgrenzen festlegten. Erhalten haben sich lediglich zwei
Grenzsteine aus dem frühen 16. Jahrhundert, die die Cent Bilstein markier-
ten. Eine stattliche Reihe von Steinen aus dem Jahr 1837 regelte den Grenz-
verlauf zwischen dem Kurfürstentum Hessen und dem Königreich Preußen.


Ifd.
Nr.
Gemeinde/
Ortsteil
Flur,
Flurstück
Inschrift/
Datierung
Kulturdenkmal
1
B. Sooden-Allendorf
Hilgershausen
2, 132/1
1 Centstein
2
B. Sooden-Allendorf
55, 14/1
1 Centstein
3
B. Sooden-Allendorf
Oberrieden
5, 25/1
5, 27
5, 28
4,76
15, 434
15, 428
KH/KP 1837
11 Grenzsteine
4
Witzenhausen
Werleshausen
Neuseesen
Unterrieden
Neu-Eichenberg
Eichenberg
1
2
1
2
6
7
8
9
12
16
17
KH/KP 1837
94 Grenzsteine


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