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der Gemeinde nebst der Nechtsprechung ivar dem aus zivölf von der
Bürgerschaft gewählten „ili athsve r >vandte n" (vgl. z. B. S. 173)
bestehenden Stadtrathe anvertraut, a»s desseu Mitte eiu erster und
ein zweiter „Bü rgerinei ster" geivählt wurde, ivelche die eigeut-
lichen bürgerlichen Vertreter der Stadt ivareu. An der Spitze des
Collegiuins aber siand ein voin Knrfnrsten ernannter Beamter, der
„Stadtschultheiß" (vergl. S. 92 und 112 Auni. 6ch ivelcher
Titel seit 1717 in „Stadtdirektor" verivaudelt ivurde. Daher erklärt
es sich, daß letzterer für seine Person nicht zur Bürgerschaft gehörte,
sondern „Marschalls- und Hofangehöriger" ivar. Den Stadtschnlt-
heiß und seinen Stellvertreter bezeichnet die unten anzuführende
Stadtordnung von 1471 als „Rathbürgermeister", die beiden Bürger-
meister im engeren Sin» aber als „Der Gemeine Bürgernieister".
Dem Oberamte ivar der Stadtrath nicht untergeben, sondern eoor-
dinirt, indem ihm fiir den Stadtbezirk die gleichen Befugnisse zn-
stunden, ivie jener Behörde für die Landorte.

Die hier ivie in den beiden vorhergehenden Theilen unseres
Berzeichnisses in erster Linie genannten Personen waren durchweg
Hausbesitzer. Das Miethverhültniß, welches jeiveils mit einem „da-
bei" oder „dabei wohnt" oder „im selben Haus wohnt" oder „hat
bei sich" oder „Jtem" bezeichnet ivird, war, abgesehen natürlich von
den Studierenden, bei weitem nicht so häufig, wie heutzutage. Doch
kommt es auch in gegenwärtiger Classe vor, nicht selten mit der aus-
drncklichen Bemerkung, daß der betreffende „Bürger" sei.

Aber unerklärlich ist es uns, hier unter den bürgerlichen Ein-
wohnern eine Anzahl von Berufsarten zu sinden, welche unzweifel-
haft zu dem Personal des Hofs oder der kurfürstlichen Regiernng
gehörten, nnd deshalb in den ersten Theil, S. 31—128, hätten
aiifgenommen iverden sollen, wie dieses dort mit zahlreichen Personen
gleicher oder ähnlicher Stellung geschehen ist. So z. B. die kur-
fürstlichen Canzleyverwandten S. 163, 168, verglichen mit Canzlepbott
und Canzleyknecht S. 56, 62 re., ferner die Musiker S. 174, 175,
verglichen mit S. 31, 32, 56, 57, 65, die Einspännigen S. 175,
Hofmaler S. 178 rc.

Ueber die älleren Gemeindeverhällnisse Heidelbergs s. Sladtord
 
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