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Das Rathaus in Duderstadt — Forschungen der Denkmalpflege in Niedersachsen, Band 6: Hameln: Verlag CW Niemeyer, 1989

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https://doi.org/10.11588/diglit.57465#0011
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Zur Einführung:

Duderstadt und die Denkmalpflege

Das den Mittelpunkt des Untereichsfeldes bil-
dende Duderstadt ist von Zerstörungen während
des Zweiten Weltkrieges verschont geblieben. Sein
aus geschlossenen Fachwerkzeilen geprägtes Orts-
bild gewann deshalb nach dem Untergang der Alt-
städte von Hildesheim und Braunschweig, die bis
dahin für „Fachwerk“ beispielhaft gestanden hat-
ten, für die Kunsttopographie Niedersachsens be-
sondere Bedeutung. Noch dazu, wo die zwischen
den beiden Pfarrkirchen St. Cyriakus und St. Serva-
tius sich ausdehnende Marktstraße mit ihrem dort
mittig angeordneten Rathaus in dieser Stadt eine
ganz besonders einprägsame städtebauliche Situa-
tion schafft.
Daß die unzerstörte bauliche Substanz mit der
Erstarkung der Wirtschaftskraft in den 50er Jahren
unter einen entsprechenden Veränderungsdruck
geriet, ist naheliegend. Es ist dem ehemaligen Stadt-
baurat Minthe und dem späteren Stadtdirektor
Krukenberg zu danken, daß sie sich deshalb früh-
zeitig bemüht haben, durch eine kommunale Ge-
staltungssatzung das zunehmende Baugeschehen
zu steuern, vor allem aber zugleich das Bewußtsein
der Bürgerschaft zu stärken. Allerdings ist es nicht
eben leicht gewesen, eine solche Satzung durchzu-
setzen, da zwangsläufig von dem einen oder ande-
ren der Duderstädter doch persönliche Einengun-
gen befürchtet wurden. „Eine Stadt kann jedoch
nur dann einen geschlossenen Organismus darstel-
len, wenn ihre Bürger in bestimmten Grenzen sich
einzuordnen bereit sind.“
Diesen bemerkenswerten Satz aus der am 9. März
verabschiedeten und am 10. April 1961 in Kraft ge-
tretenen „Ortssatzung über Baugestaltung der
Stadt Duderstadt“ stehen andere Hinweise in der
Erläuterung eindrucksvoll zur Seite.
Bei der Erarbeitung und Durchsetzung der Sat-
zung hatten der Niedersächsische Landeskonser-
vator und seine Mitarbeiter nach besten Kräften
mitgewirkt und Duderstadt im Jahr darauf in das

Tagungsprogramm der „Vereinigung der .Landes-
denkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutsch-
land“ mit einbezogen. Am 28. Juni 1962 besuchten
nicht nur Konservatoren aus allen Ländern der
Bundesrepublik und der DDR, sondern auch aus
dem europäischen Ausland, aus Dänemark, Italien,
Jugoslawien, den Niederlanden, Österreich und
der Schweiz Duderstadt und zollten insbesondere
dieser vorbildlichen Gemeinsinn unterstreichen-
den Satzung hohe Anerkennung.
„Es lohnt sich, daß durch das Fachwerk geprägte
vollkommen in sich geschlossene Ortsbild mit den
reich gegliederten Straßenzeilen, den seit dem
16. Jahrhundert in stetiger Abfolge nachweisbaren
Haustypen und den zum Teil noch vorhandenen
spätbarock-biedermeierlichen Bürgergärten mit
allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu erhalten
und in die Zukunft zu retten. In dem Wissen, daß es
gerade die sogenannten kleinen Dinge sind, die
einer Hausfassade den Maßstab geben und damit
das Stadtbild mitgestalten, geht die Bauordnung
neben den allgemeinen Richtlinien sehr genau auf
Einzelheiten, wie Dachmaterial, Fenstersprossen,
Putzstruktur, Farbgebung, Fachwerkverbindung,
Holzstärken usw. ein.“, so heißt es im Tagungs-
bericht.
Duderstadt ist in seinem denkmalpflegerischen
Grundverständnis dem Niedersächsischen Denk-
malschutzgesetz von 1978 weit vorausgeeilt. Die
Alltagsarbeit der Konservatoren ist hiervon nach-
drücklich geprägt worden.
Heute umgreift der denkmalpflegerische Auf-
trag neben der in den Vordergrund tretenden bera-
tenden Tätigkeit vor allem die Erfassung, Erfor-
schung und Dokumentation. Der hier vorgelegte
Forschungsband des Instituts für Denkmalpflege
macht deutlich, daß erst eine methodische Be-
standserfassung und eine sorgfältige Bauunter-
suchung den angemessenen Umgang mit einem
Baudenkmal erlauben, noch dazu mit einem von

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