BAULICHE VERÄNDERUNGEN
rechte Tür mit ihrer Bekleidung später ein Stück
nach rechts versetzt wurde. Da Sorges Planung
nicht verwirklicht wurde, müssen die von ihm ge-
zeichneten Türen im Saal schon vorhanden gewe-
sen sein. Es sind somit die Türen, die 1754 anstelle
82 der kleinen Schlupftüren in die Saalwand eingebro-
90 chen wurden. Die Bekleidung der mit H gekenn-
zeichneten kleineren Tür zum Abtritt wie auch der
Lambris, die hölzerne Wandbekleidung im unteren
Wandbereich, scheinen allerdings eine Ergänzung
des Planers zu sein, denn sie lassen sich für den vor-
hergehenden Umbau des Saales nicht nachweisen.
1803 wurde ein neuer Anlauf zur Umgestaltung
des Saales unternommen. Wegen der angeordneten
Einrichtung zweier Gerichtsräume waren ohnehin
Arbeiten im Rathaussaal erforderlich. Daher bean-
tragte der Kämmereireferendar Schulz am 19. August
1803 bei der Finanz- und Polizei-Kommission in
Heiligenstadt, die seit der Übernahme des Eichsfel-
des durch Preußen zuständig war, auch gleich, „den
großen Vorsaal im hiesigen Rathhause zu einem
Tanzsaale einrichten zu lassen“. Er verwies darauf,
daß der Saal zum letzten Schützenfest renoviert
und als Ballsaal benutzt wurde, wobei ein ansehnli-
cher Überschuß verblieben sei, und schloß aus dem
Fehlen eines anderen geeigneten Saales in Duder-
stadt, es sei „unumgänglich nöthig, daß dieser Saal
eine ordentliche Einrichtung erhalte, damit der-
selbe, wie der Rathssaal zu Heiligenstadt für die
Kämerey ein nutzbares Objekt werde“6-*. Bauin-
spektor Heinz reichte auf Anforderung am 16. Sep-
tember 1803 einen entsprechenden Kostenanschlag
93 ein. Daraus und aus der zugehörigen Zeichnung
geht hervor, daß für die Gerichtsräume der Bereich
westlich der westlichen Holzstütze vorgesehen
war, der restliche Raum — außer einem schmalen
Gang zur Befeuerung der Öfen — für den Tanzsaal.
Die westliche Eingangstür sollte zugemauert wer-
den. In den Ecken des Saales sollten vier Öfen auf
gestellt werden; die östlichen sollten von außen
durch die Saalwände beschickt werden. An der neu-
errichteten westlichen Stirnwand war der Einbau
einer Orchesterbühne geplant. Diese Planung pas-
sierte die Revision mit nur leichten Veränderungen: 94
der Gang vor den Gerichtsräumen sollte zu Lasten
des Tanzsaales bis zur Säule in der Mitte verbreitert
werden, die westliche Eingangstür sollte offen blei-
ben. Allerdings wurden auch Zweifel geäußert, ob
die Einrichtung des Tanzsaales tatsächlich sinnvoll
und rentabel sei und ob sie nicht kostengünstiger in
einem anderen Gebäude erfolgen könnte. Ausge-
führt wurde in den folgenden Jahren lediglich die
Einrichtung der Gerichtsräume; Tanzveranstaltun-
gen fanden auch weiterhin im Rathaussaal statt,
ohne daß dieser speziell dafür ausgerüstet wurde.
In der Planungszeichnung des Bauinspektors 93
Heinz ist die östliche Holzstütze im Saal zum
ersten Mal mit einer runden Verkleidung darge-
stellt, die damit ein der Steinsäule angenähertes
Aussehen erhielt. Auch der im gleichen Jahr als Ge-
genvorschlag für die Saalgestaltung gezeichnete
Plan von Baudirektor Gartschock enthält dieses 94
Detail. Obwohl beide Planungen — soweit sie den
Saal betreffen — nicht verwirklicht wurden, ist
diese runde Stützenverkleidung bei Umgestaltung
des Saales im Jahre 1818 schon vorhanden.
Gartschocks Zeichnung enthält noch eine andere
interessante Idee, die später nicht wieder aufge-
nommen wurde. Wie im überarbeiteten Grundriß-
plan von Heinz schließt Gartschock die östliche 95
der beiden Parallelwände an die mittlere Steinsäule
an und nimmt den Gedanken der Orchesterempore
an dieser Wand auf, so daß sich die Empore um die
Steinsäule schließt. Den allzu großzügig bemesse-
nen Vorraum zu den Gerichtsräumen nutzt er, um
eine Treppe zum Dachboden unterzubringen. Von
einem Zwischenpodest dieser Treppe aus ist auch
die Orchesterempore zugänglich. Die bisherige
105 Saalsüdwand. Zustand bis zur Wiederherstellung des Saa-
les 1982.
106 Saal. Zustand bis zu seiner Wiederherstellung 1982.
107
rechte Tür mit ihrer Bekleidung später ein Stück
nach rechts versetzt wurde. Da Sorges Planung
nicht verwirklicht wurde, müssen die von ihm ge-
zeichneten Türen im Saal schon vorhanden gewe-
sen sein. Es sind somit die Türen, die 1754 anstelle
82 der kleinen Schlupftüren in die Saalwand eingebro-
90 chen wurden. Die Bekleidung der mit H gekenn-
zeichneten kleineren Tür zum Abtritt wie auch der
Lambris, die hölzerne Wandbekleidung im unteren
Wandbereich, scheinen allerdings eine Ergänzung
des Planers zu sein, denn sie lassen sich für den vor-
hergehenden Umbau des Saales nicht nachweisen.
1803 wurde ein neuer Anlauf zur Umgestaltung
des Saales unternommen. Wegen der angeordneten
Einrichtung zweier Gerichtsräume waren ohnehin
Arbeiten im Rathaussaal erforderlich. Daher bean-
tragte der Kämmereireferendar Schulz am 19. August
1803 bei der Finanz- und Polizei-Kommission in
Heiligenstadt, die seit der Übernahme des Eichsfel-
des durch Preußen zuständig war, auch gleich, „den
großen Vorsaal im hiesigen Rathhause zu einem
Tanzsaale einrichten zu lassen“. Er verwies darauf,
daß der Saal zum letzten Schützenfest renoviert
und als Ballsaal benutzt wurde, wobei ein ansehnli-
cher Überschuß verblieben sei, und schloß aus dem
Fehlen eines anderen geeigneten Saales in Duder-
stadt, es sei „unumgänglich nöthig, daß dieser Saal
eine ordentliche Einrichtung erhalte, damit der-
selbe, wie der Rathssaal zu Heiligenstadt für die
Kämerey ein nutzbares Objekt werde“6-*. Bauin-
spektor Heinz reichte auf Anforderung am 16. Sep-
tember 1803 einen entsprechenden Kostenanschlag
93 ein. Daraus und aus der zugehörigen Zeichnung
geht hervor, daß für die Gerichtsräume der Bereich
westlich der westlichen Holzstütze vorgesehen
war, der restliche Raum — außer einem schmalen
Gang zur Befeuerung der Öfen — für den Tanzsaal.
Die westliche Eingangstür sollte zugemauert wer-
den. In den Ecken des Saales sollten vier Öfen auf
gestellt werden; die östlichen sollten von außen
durch die Saalwände beschickt werden. An der neu-
errichteten westlichen Stirnwand war der Einbau
einer Orchesterbühne geplant. Diese Planung pas-
sierte die Revision mit nur leichten Veränderungen: 94
der Gang vor den Gerichtsräumen sollte zu Lasten
des Tanzsaales bis zur Säule in der Mitte verbreitert
werden, die westliche Eingangstür sollte offen blei-
ben. Allerdings wurden auch Zweifel geäußert, ob
die Einrichtung des Tanzsaales tatsächlich sinnvoll
und rentabel sei und ob sie nicht kostengünstiger in
einem anderen Gebäude erfolgen könnte. Ausge-
führt wurde in den folgenden Jahren lediglich die
Einrichtung der Gerichtsräume; Tanzveranstaltun-
gen fanden auch weiterhin im Rathaussaal statt,
ohne daß dieser speziell dafür ausgerüstet wurde.
In der Planungszeichnung des Bauinspektors 93
Heinz ist die östliche Holzstütze im Saal zum
ersten Mal mit einer runden Verkleidung darge-
stellt, die damit ein der Steinsäule angenähertes
Aussehen erhielt. Auch der im gleichen Jahr als Ge-
genvorschlag für die Saalgestaltung gezeichnete
Plan von Baudirektor Gartschock enthält dieses 94
Detail. Obwohl beide Planungen — soweit sie den
Saal betreffen — nicht verwirklicht wurden, ist
diese runde Stützenverkleidung bei Umgestaltung
des Saales im Jahre 1818 schon vorhanden.
Gartschocks Zeichnung enthält noch eine andere
interessante Idee, die später nicht wieder aufge-
nommen wurde. Wie im überarbeiteten Grundriß-
plan von Heinz schließt Gartschock die östliche 95
der beiden Parallelwände an die mittlere Steinsäule
an und nimmt den Gedanken der Orchesterempore
an dieser Wand auf, so daß sich die Empore um die
Steinsäule schließt. Den allzu großzügig bemesse-
nen Vorraum zu den Gerichtsräumen nutzt er, um
eine Treppe zum Dachboden unterzubringen. Von
einem Zwischenpodest dieser Treppe aus ist auch
die Orchesterempore zugänglich. Die bisherige
105 Saalsüdwand. Zustand bis zur Wiederherstellung des Saa-
les 1982.
106 Saal. Zustand bis zu seiner Wiederherstellung 1982.
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