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Das Rathaus in Duderstadt — Forschungen der Denkmalpflege in Niedersachsen, Band 6: Hameln: Verlag CW Niemeyer, 1989

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https://doi.org/10.11588/diglit.57465#0259
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INHALTLICHE NEUGESTALTUNG

werden, alle einzelnen Gewerke einer dieser beiden
Zuwendungsarten zuzuordnen. Bei jeder noch so
wichtigen baulichen Änderung, zusätzlichen oder
entfallenen Teilmaßnahmen galt es, sie auch unter
dem Gesichtspunkt der verschiedenen Finanzie-
rungsarten zu beleuchten und dann darüber zu ent-
scheiden.
Erschwerend für die Planung und Bauausfüh-
rung kam weiter hinzu, daß erst nach Mittelbewilli-
gung (Eintreffen des Bewilligungsbescheides) oder
nach Bewilligung des vorzeitigen Maßnahmebe-
ginns mit den Arbeiten begonnen werden durfte.
Ein früherer Beginn oder die Leistung von Ausga-
ben hätte zwangsläufig zu einer Aufhebung der Be-
willigung der Mittel geführt. Da sowohl der Bund
als auch das Land gerade beim ersten Bauabschnitt
erst nach Beschlußfassung über ihre Haushalte und
nach Aufteilung der Mittel die Bescheide erteilten,
trafen erst im Juli 1983 die ersten Bewilligungsbe-
scheide bei der Stadt Duderstadt ein. Baubeginn
war dann Ende Juli 1983. Teilweise waren die Mittel
(z.B. Denkmalpflege) nicht in das nächste Haus-
haltsjahr übertragbar. Deshalb war es in jedem der
fünf Baujahre notwendig, bis zum Jahresende hin
mit Hochdruck die Arbeiten abzuschließen. Der
letzte Mittelabruf war jeweils bis Anfang Dezem-
ber möglich. Innerhalb von zwei Monaten mußten
die Gelder dann verbraucht sein, später sogar bis
zum 31. 12. des Auszahlungsjahres. Dies erforderte

von der Planung, Bauleitung und Verwaltung ein
ständiges Miteinander und streng einzuhaltende
Terminplanungen, Mittelabruf und Überwachung
des Mittelverbrauches. Manches Veto oder so man-
cher Zeitdruck bei der Ausführung mußte deshalb
von der Finanzseite kommen, wenn über Planungs-
änderungen, denkmalpflegerische Befunde, Ko-
stenüber- oder -unterschreitungen bei einzelnen
Gewerken oder zwischen den Kostengruppen Ent-
scheidungen zu treffen waren oder wenn zum Jah-
resende die Rechnungen bis zu einem bestimmten
Datum geprüft und angewiesen sein mußten. Die-
ses nicht nur bautechnisch und denkmalpflegerisch
schwierige Objekt war auch hinsichtlich der Zu-
schüsse und Abrechnungstermine mit einem hohen
personellen Aufwand zu betreuen.
Obwohl das Rathaus ein denkbar schwieriges Fi-
nanzierungsobjekt war, ist es doch notwendig, die
gute Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung
Braunschweig besonders hervorzuheben. Sowohl
bei einleitenden Gesprächen wie auch bei der
eigentlichen verwaltungsmäßigen Abwicklung war
immer ein offenes Ohr für Duderstädter Belange
zu finden.
Inzwischen ist der letzte Bauabschnitt abgerech-
net, und deshalb ist es auch möglich, einen vorläufi-
gen Schlußstrich unter die Ausgaben und bei der Fi-
nanzierung zu ziehen.

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