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Felix Fleischhauer <Stuttgart> [Hrsg.]
Antiquitäten und Kunstgegenstände, Gemälde Zeichnungen, Stiche, Württembergica, sowie viele Ridinger Stiche, Fächer, Stoffe, Zinn, Porzellane, Waffen, Uhren, Münzen, Siegel etc. aus dem Besitze der Frl. H. in U..... und Herrn S. in St..... sowie aus verschiedenem Besitze: Versteigerung Stuttgart 1913 : Mittwoch, den 26. bis Freitag, den 28. Februar (Katalog Nr. 49) — Stuttgart, 1913

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https://doi.org/10.11588/diglit.30879#0005
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V erkaufs-Ordnung,

Die Versteigerung geschieht nach der Reihenfolge der Nummern, doch
behält sich der Unterzeichnete ausdrücklich das Recht vor, auch ausser der
Reihe zu versteigern.

Mittwoch, den 26. Hebruar Nr. 1—350.

Donnerstag, den 27. Februar Nr. 351—700.

Freitag, den 28. Februar Nr. 701 bis Schluss ev. Fortsetzung
Samstag, den 1. März.

NB. An jedem dieser Tage werden die Gemälde von 11 Uhr ab auf Wunsch
versteigert. _

Bedingungen der Auktion.

Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt zur
Ausstellung und die Beiwohnung der Auktion gestattet.

Die Versteigerung findet gegen Barzahlung statt. Die Steigerer haben
auf den Zuschlagspreis das übliche Aufgeld von 10o/0 zu entrichten.

Gebote bis zu Mk. 10.— können mit Mk.—.50, bis Mk. 100.— mit Mk. 1.—,
über Mk. 100.— mit Mk. 5.— mindestens abgegeben werden.

Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot
abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebots erfolglos
bleibt, entscheidet das Los. (Verordnung vom 10. 7. 02.)

Sofern nicht ein anderes Uebereinkonnnen getroffen ist, steht dem
Auktionator das Recht zu, Gegenstände, welche innerhalb 24 Stunden nach
Abiauf der Auktion nicht bezahlt sind, für Rechnung des Steigerers auf die
ihm am geeignetsten erscheinende Art weiter zu verkaufen, ohne den Schuldner
davon zu benachrichtigen. Für einen etwaigen Mindererlös ist derseibe haft-
bar, während er auf Mehrerlös keinen Anspruch hat.

Die Gegenstände gehen beim Zuschlag in Rechnung und Gefahr des
Steigerers über. Die Aufbewahrung bis zur Zahlung und Abnahme geschieht
mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Steigerers. — Während der
Dauer der Auktion ist der Auktionator nicht verpflichtet, Rechnung zu er-
teilen, oder Ersteigertes, sollte es gleich bezahlt sein, abzugeben.

Die Gegenstände werden ohne Qarantie und in dem Zustande verkauft,
in welchem sie sich befinden. Reklamationen nach erfolgtem Zuschlag können
nicht berücksichtigt werden, da die Ausstellung Gelegenheit zur Prüfung bietet,
Die Bezeichnungen sind nach den Angaben der Vorbesitzer beibehalten.

Aufträge übernehmen die bekannten Antiquitäten- und Kunsthandlungen,
sowie der Unterzeichnete, der auch bereitwilligst jede auf die Auktion bezügl.
Auskunft erteilt.

Als vereinbarter Erfüliungsort für alle Verpflichtungen der Käufer gilt
Stuttgart.

stuttgart, Teicphon 3763. Felix Fleischhauer.

Seestr. 76 p. Kunsthändler.

Fiir etwaigen, bei unsachgemässem Anfassen der Gegenstände ent-
standenen Schaden ist der Besucher haflbar.

NB.! Die Auktion störende Unterhaltungen, sowie das Feilbieten fremder

Gegenstände während der Auktion sind strengstens verboten!
 
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