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Frankfurter Meß-Relation, das ist: halbjährliche Erzehlungen der neuesten Staats - und Welt-Geschichten — 1775/​1776

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Zwölfter Haupttitul: Von Africanischen Geschichten
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https://doi.org/10.11588/diglit.53665#0095

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M K .LZ
Zwölfter Hazzpttitul.
Don Micamsthcn Gsschichten.
Musdieftm Wettshki! sind disNachrrchcett sehr zwMulig. Einige re-
den von einem zweyttn Angriff, den die Spanier auf Algier wa-
gen würden. Die Spanier reden davon m einem sehr höhen Ton. Sie
sagen, wenn es nur einige Bombardements beträfe , wäreunsere Flot-
te hinreichend genug, und unser tapferer Don Barcelo könnte mit un-
fern Schebecken allen; die Seemacht von Marocco und Algier vertilgen
und ihre Häven sp aren. Allein die zahlreiche Landtruppen, die im Früh-
ling sollen eingeschfft werden, sind em Beweiß, daß man eine grössere Un-
ternehmung im Schilde führe.« Man rechnet , daß man aufftt foooo.
Mann unserer Troupen noch über 20000. Neapolitaner, Schweitzer
und andere Vökcker in unfern Diensten haben werde. Zu andem Zei-
ten würden vielleicht alle diese Troupen nicht hinreichend gewesen siyn,
an den Küsten der Barbersy einige Plätze zu erobern, welche Europäi-
sche Mächte unter der Hand unterstützen könnten; allein die jetzigen
Umstände scheinen günstig zu seyn, diesen Plätzen dis Hoffnung einer
Hülfe zu benehmen, welche sie bishero noch ungestraft genossen. In-
zwischen glauben viele Personen, daß es nicht möglich seye, mir Nutzen
in Aftica ein Etablissement zu errichten. Algier selbst, sagt man, würde
uns, wie die anderen Oerter, die wir da haben, zur Last feyn. Allein
die Freunde der Unternehmung behaupten, daß nicht allein die Eroberung
von Algier und seiner Schatze die Kosten der Unternehmung bezahlen,
sondern auch aufewig unsere Besitzungen m Sicherheit und die Maroe-
caner im Zaum halten würden.
Andere Nachrichtm lauten gantz anders, und reden von einem Frie-
den der zwischen Spanien und Marocco geschloffen werden soll. Sie
nennen schon die Friedensbedingungen, die folgende siyn sollen. 1) Es
soll zwischen bchdm Mächten von nun an ein fester und immerwähren-
der Friede siyn, und diejenige, welche denselben brechen sollten, sollen
die aus diesem Bruche entstehenden Schäden und Kosten der andern zu
vergüten gehalten sepn. 2.) Kein Schiff der einen oder andern dieser
Mächte soll auf die andere Sklaven machen können, doch soll den Unter-
tanen jeder Macht stet) stehen, sich in dem Gebiethe der andern nieder-
zulassen, wenn diese es demselben steywillig gestatten will. z.) Handel
und Wandel zwischen beyden Reichen soll wiederum offen und stey seyn,
so wie er vor dem Kriege gewesen. 4.) Der Kayser von Marocco cs-
Mr ditt
 
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