Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Die Gartenkunst — 1.1899

DOI Artikel:
Vereinsberichte
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.20975#0047
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
I, 2 DIE GARTENKUNST 37

Wettbewerb Düsseldorf. Tn Bezug auf die uns von

vielen Seiten eingesandten Zuschriften über die den "Wert des
Objekts geradezu Hohn sprechenden Preise, welche seitens
der Stadt Düsseldorf bei dem Wettbewerb behufs Erlangung
von Entwürfen für einen Friedhof ausgesetzt sind, teilen wir
an dieser Stelle mit, dal's wir bei der Stadtverwaltung zu
Düsseldorf vorstellig geworden sind und neben der Erhöhung
der Preise auch eine, den vom Vereine aufgestellten Grund-
sätzen entsprechende Vermehrung der Fachleute im Preis-
gericht beantragt haben. Wir verfehlen nicht hierbei zu be-
merken, dass wir schon vor Jahresfrist anlafslich einer anderen
Gelegenheit der Stadt unsere Grundsätze für Wettbewerbungen
ziigesandt und auf dieselben aufmerksam gemacht haben.

Der Vorstand.

Bericht des Ausschusses für Garteutechnik.

Strafsenbäume. Zum Zwecke der Beratung des Antrages
Kowallek in der Jahresversammlung zu Köln, betreffend Auf-
stellung von allgemeinen Pegeln für die Bepflanzung der ver-
schiedenen Strafsen mit Bäumen, hat Unterzeichneter den
technischen Ausschufs zum 6. Nov. 1898 nach Köln eingeladen,
unter Zuziehung bewährter Kräfte. Mit Ausnahme des ver-
hinderten Herrn Obergärtner Heicke waren in dem gastlich
angebotenen Bureau des Kölner Gartendirektors aufser dem
unterzeichneten Vorsitzenden erschienen die Herren Kgl.
Garteninspektor a. D. Bouche, Endenich-Bonn, Stadtgärtner
Beithner-Bonn, Stadtgärtner Hillebrecht-Düsseldorf, Stadt-
gartendirektor Kowallek-Köln, Stadtgartendirektor Stefens-
Essen.

Es wurde beraten und beschlossen betreffs derMindest-
mafse, die zur gedeihlichen Entwickelung der Strafsenbäume
allgemein festzusetzen seien. Ueber diese Mafse kann man
gern hinausgehen, an allen Orten, wo die Verhältnisse dies
gestatten, darunter aber sollte nie gegangen werden. Diese
Mafse sind folgende:

Strafsen unter 15 m Breite sollten nie bepflanzt werden.

Der Abstand der Bäume von den Häusern darf nicht unter
3,75 m, wenn möglich nicht unter 4 m sein; der Abstand von
den Vorgärten nicht unter 2,20 m.

Die Abstände der Bäume seien von den Gasrohren 2 m,
von der Wasserleitung 2 m, von 'den Kanälen 2 m, von der
Mitte der Gleise der elektrischen Kleinbahnen und Pferde-
bahnen 2,50 m, von den Gaslaternen 2,50 m.

Die in der Nähe von Bäumen liegenden Gasrohre müssen
nach dem Legen stark asphaltiert werden.

Es wurde als dringlich bezeichnet, bei allen Stadtverwal-
tungen dahin vorstellig zu werden, dafs bei jeder Neuanlage
von Strafsen vor Fertigstellung des Planes der betreffende
Gartenkünstler stimmberechtigt betreffs etwaiger Bepflanzung
gehört werde, und dafs vor Ausführung der neuen Strafse im
gemeinschaftlichen Plan endgültig festgelegt werde: die Lage
der Kanäle und Wasserleitungen, der Gasleitungen, der unter-
und oberirdischen elektrischen Leitungen, der etwaigen Bahn-
gleise, sowie die'Standpunkte der Bäume und der Laternen. Eine
Feststellung der später sehr zu berücksichtigenden Ausfahrten
über die Bürgersteige kann leider bei einer Neuanlage einer
Strafse noch nicht gemacht werden.

Da, wo in den Bürgersteigen für die Bäume ein Kies-
streifen gemacht wird, sollte derselbe nicht unter 1 m breit
sein. Da es aber des Verkehrs wegen erwünscht ist, zwischen
den Bäumen feste Übergänge herzustellen aus Pflaster oder
Platten, oder schöner und besser aus Mosaikpflaster, soll der
zum Bewässern und zur Luftzufuhr nötige freie Baum um den

Baum in der Breite nicht unter 1 m, in der Länge nicht unter
1,6 m sein. Baumroste sollen nicht unter 1,10 m Durchmesser
oder im Quadrat haben.

Die in Betracht kommenden Bäume werden in 4 Klassen
geteilt:

I. Klasse, Bäume von 20—30 m Höhe, Abstand von den
Häusern 8 m, von den Vorgärten 6 m, Reihenabstand 12—20 m.
Es sind dies wohl meist Bäume für Aufsenstrafsen.

n. Klasse, Bäume von 10—20 m Höhe, Abstand von den
Häusern 6 m, von den Vorgärten 5 m, Reihenabstand 10—15 m.

III. Klasse, Bäume von 8—11 m Höhe, Abstand von den
Häusern 4,50m, von den Vorgärten 3,50m, Reihenabstand 8—12m.

IV. Klasse, Bäume von 5—9 m Höhe, Abstand von den
Häusern 3,75 m, von den Vorgärten 2,25 m, Reihenabstand 6 —8 m.

Hierzu noch Antrag Grube: der zu pflanzende Baum richte
sich nach der Strafsenbreite, der Baum soll nie höher werden,
als die Strafse breit ist.

Ein Verzeichnis aller in Betracht kommenden Bäume
werden wir demnächst entgültig feststellen.

Aachen, Januar 1899.

Der Ausschufs für Gartentechnik
i. A. Grube.

Wir eröffnen hiermit die Besprechung des auf der dies-
jährigen Hauptversammlung von Herrn Gartendirektor Kowallek
eingebrachten Antrages: Aufstellung von allgemeinen Regeln
für die Bepflanzung der verschiedenartigen Strafsentypen in
gröfseren Städten unter Berücksichtigung möglichst aller vor-
kommenden Umstände und sprechen die ergebene Bitte aus,
uns oder der Redaktion die bisher gemachten Erfahrungen
mitteilen zu wollen. Der Vorstand.

Zu einer imposanten Kundgebung zu Gunsten der Schutz-
zolleinführung gestaltete sich die am 11. Januar zu Berlin
vom Handelsgärtnerverbande Deutsehlands einberufene
Versammlung, die von weit über 1300 Gärtnern und Garten-
bauinteressenten Berlins und Umgegend besucht war und der
auch zahlreiche Reichstagsabgeordnete beiwohnten. In dem
einleitenden Referate des Herrn v. d. Smissen, dem auch die
Leitung der Versammlung oblag, kam derselbe auf "die Ent-
stehung der Schutzzollbestrebungen, welche in den Jahren
1890/91 durch eine Petition mit 5000 Unterschriften an den
Reichstag zum Ausdruck kam, zu sprechen. Die gewaltige
Zunahme der Einfuhr, die lediglich eine Folge der Handels-
verträge sei, lasse jetzt zum Schutz der einheimischen Pro-
duktion den Zoll erstreben, Berlin und Umgegend sei ein
Absatzgebiet für die Waren aus allen H iinmelsrichtungen, allen
Ländern stände die Einfuhr offen, während für uns das Aus-
land verschlossen sei. In allen gärtnerischen Kreisen regte es
sich gewaltig für Erreichung von Schutzzöllen, die bekanntlich
erst in 5 Jahren eingeführt werden können. Bis dahin wäre
eifrige Arbeit und einiges Zusammenhalten notwendig, um
durch Wort und Schrift die Behörden und mafsgebenden Per-
sonen zu überzeugen. Als zweiter Redner begründete Herr
Handelsgärtner Kotte-Südende den Antrag, auf Schnittblumen
einen Zoll zu verlangen, damit, dafs unsere hier gezogenen
Schnittblumen nicht mehr Preise erzielten, welche die Er-
zeugungskosten deckten. Ein grolser Krebsschaden wären ferner
die Versteigerungen auf der Post, die den Berliner Markt mit
Schnittblumen überschwemmten. Durch eine immer gröfser
werdende Entfernung der Anzuchtsstellen vom Absatzgebiet,
indem Grund und Boden in unmittelbarer Nähe Berlins in
einem Preise ständen, der für Anlage von Gärtnereien nicht
gezahlt werden könne, erhöhten sich die Unkosten für den Ver-
trieb der Produktion. Der Kampf des deutschen Schnittblumen-
 
Annotationen