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Glasschröder, Franz Xaver
Urkunden zur Pfälzischen Kirchengeschichte im Mittelalter — München, 1903

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https://doi.org/10.11588/diglit.1168#0015
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7. 1250 April 4. Lyon.

Papst Innocenz IV. erlaubt dem Abt des dem apostolischen
Stuhle unmittelbai unterstellten Benediktinerklosters Weissenburg
in der Speierer Diözese, dass derselbe zum Ersatz der 500 Mark
Silbers, mit welchen das Kloster den erwählten Bischof von Speier
in seiner Tätigkeit für die Gesamtkirche unterstützt hat, die Ge-
fälle der seinem Patronat unterstehenden Pfarrkirchen Steinfeld
und Schlegelthal (Schleithal) in der Speierer Diözese bei deren
nächster Vakatur auf drei Jahre einziehen darf, vorbehaltlich des
den beiden Pfarrvikaren zu reichenden Unterhalts. — Datum:
Lugduni IL nonas Aprilis pontificatus anno VII.

Kopie im Kreisarchiv Speier: Weissen!). Kopialb. LJQ» fol. 59.

8. 1261 März 30.

W(ernherus), Dompropst zu Speier•, erweist den Umwohnern
der Kapelle zu Dameheim mit Rücksicht darauf, dass besagte
Kapelle von alters her durch den Pfarrvikar von Gotther amstein,
dem sie unterstellt ist, infolge zu grosser Entfernung nicht sicher
und bequem versehen werden konnte, die Gnade, dass ein eigener
Priester ständig bei derselben Wohnung nehmen soll, zu dessen
Unterhalt das Kloster Hornbach jährlich 10, der Pfarrvikar zu
Gottheramstein 6 und die Einwohnerschaft von Dameheim gleich-
falls 6 Malter Korn beisteuern sollen, damit derselbe bei aus-
reichendem jährlichen Einkommen von 22 Malter Korn zur Ehre
Gottes und zum Heile der Seelen die Versäumnisse im Gottesdienste
gutmache, welche früher vielleicht infolge der erwähnten allzugi-ossen
örtlichen Entfernung vorgekommen. Dem Abte und Konvente bleibt
das Eecht gewahrt, den Priester zu bestellen und ihm durch den
Speierer Dompropst die kanonische Investitur erteilen zu lassen.
— Datum: Feria IV. proxima p. Annunciacionem b. Virginis.
Kopie im Hombacher Cod. Dankardi des Müneh. Reiohsarchivs fol. 33^

9. 1271 August 26.

Der kranke Speierer Domherr Cunrad, genannt v. Bernhnseti,
stiftet in seinem Testamente für seinen Scholaren Arnold eine Prä-
bende (S. Galli) im Dom zu Speier, deren Kollator nach Arnolds
Ableben der jeweilige Domdechant sein soll, setzt Johann de Sancta
Cruce, ferner seinen Brüdern Wolfram, Friedrich und Nuger (Ka-
nonich des St. Thomasstifts zu Strassburg), sowie seinen Dienern
Legate aus, zum Teil aus einem Guthaben bei Konrad, genannt
Schutte, und bestellt Dompropst W(erner), Domdechant Al(bert)
 
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