I.
Diözese Speier.
1. 1115 Mai 15. Mainz.
Erzbischof Adelbert von Mainz, Legat des apostolischen Stuhles,
beurkundet, dass König Dagobert die von ihm gegründete Abtei
Klingenmünster in der Weise dem Mainzer Stuhle unterworfen
habe,1) dass 1. jeder neugewählte Abt der Bestätigung des jeweiligen
Mainzer Erzbischofs in spiritualibus et temporalibus bedürfe, dass
2. der Bischof von Speier erst nach eingetroffener Bestätigung dem
neuen Abt die kirchliche Benediktion, aber nur auf Ansuchen und
ohne Entgeld, erteilen dürfe, und dass 3. die Abtei von jeglicher
Dienstleistung an den König, Bischof oder Vogt befreit sei und nur
dem Erzbischof von Mainz ein Streitross und ein Schäffel Dünkel
für die königliche Heerfahrt als Bekognition ihrer Abhängigkeit zu
entrichten habe. — Datum: Maguncie, idus Maii.
Beglaubigte Papierkopie im Kreisarchive Speier.
2. 1136 April 3. Mainz.
Erzbischof Adelbert von Mainz inkorporiert der Abtei Clingen,
einst Blidenvelt genannt, und deren Abte Cunrad zum Ersatz für
die während seiner Gefangenschaft erduldeten Vermögenseinbussen
die Kirchen zu Glizencella und Bliswilre. Zeugen: Werner,
Abt bei St. Alban und Wernbold, Abt bei St. Jakob in Mainz,
Heinrich, Dompropst und Stiftspropst bei St. Viktor, Adalbert, Stifts-
propst bei St. Peter und Stephan, Gomhbert, Propst bei St. Johann,
alle in Mainz, Henrich, Propst in Burg, und der Propst Godeschalk
von Miikkestadt. — Datum: Moguncie III. nonas Aprilis.
Kopie im Kreisarchiv Speier.
') Mag die Tradition, dass der Merovingerkönig Dagobert I. (622—38)
oder Dagobert II. (674—79) das Kloster Klingenmünster gegründet habe, richtig
sein, so kann die Unterstellung des Letzteren unter das Erzbistum Mainz, das
erst ums Jahr 745 errichtet wurde, nicht schon vom Gründer betätigt worden
sein. Es liegt hier wieder ein Beispiel vor, wie man im Mittelalter bestrebt war,
tatsächlich bestehendenBechtsVerhältnissen ein mögliehst hohes Alter zuzuschreiben.
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Diözese Speier.
1. 1115 Mai 15. Mainz.
Erzbischof Adelbert von Mainz, Legat des apostolischen Stuhles,
beurkundet, dass König Dagobert die von ihm gegründete Abtei
Klingenmünster in der Weise dem Mainzer Stuhle unterworfen
habe,1) dass 1. jeder neugewählte Abt der Bestätigung des jeweiligen
Mainzer Erzbischofs in spiritualibus et temporalibus bedürfe, dass
2. der Bischof von Speier erst nach eingetroffener Bestätigung dem
neuen Abt die kirchliche Benediktion, aber nur auf Ansuchen und
ohne Entgeld, erteilen dürfe, und dass 3. die Abtei von jeglicher
Dienstleistung an den König, Bischof oder Vogt befreit sei und nur
dem Erzbischof von Mainz ein Streitross und ein Schäffel Dünkel
für die königliche Heerfahrt als Bekognition ihrer Abhängigkeit zu
entrichten habe. — Datum: Maguncie, idus Maii.
Beglaubigte Papierkopie im Kreisarchive Speier.
2. 1136 April 3. Mainz.
Erzbischof Adelbert von Mainz inkorporiert der Abtei Clingen,
einst Blidenvelt genannt, und deren Abte Cunrad zum Ersatz für
die während seiner Gefangenschaft erduldeten Vermögenseinbussen
die Kirchen zu Glizencella und Bliswilre. Zeugen: Werner,
Abt bei St. Alban und Wernbold, Abt bei St. Jakob in Mainz,
Heinrich, Dompropst und Stiftspropst bei St. Viktor, Adalbert, Stifts-
propst bei St. Peter und Stephan, Gomhbert, Propst bei St. Johann,
alle in Mainz, Henrich, Propst in Burg, und der Propst Godeschalk
von Miikkestadt. — Datum: Moguncie III. nonas Aprilis.
Kopie im Kreisarchiv Speier.
') Mag die Tradition, dass der Merovingerkönig Dagobert I. (622—38)
oder Dagobert II. (674—79) das Kloster Klingenmünster gegründet habe, richtig
sein, so kann die Unterstellung des Letzteren unter das Erzbistum Mainz, das
erst ums Jahr 745 errichtet wurde, nicht schon vom Gründer betätigt worden
sein. Es liegt hier wieder ein Beispiel vor, wie man im Mittelalter bestrebt war,
tatsächlich bestehendenBechtsVerhältnissen ein mögliehst hohes Alter zuzuschreiben.
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