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Glasschröder, Franz Xaver
Urkunden zur Pfälzischen Kirchengeschichte im Mittelalter — München, 1903

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https://doi.org/10.11588/diglit.1168#0316
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Vorbemerkungen.

1. Im nachstehenden Register bedeutet die eingeklammerte Zahl das Jahr
des Vorkommens des betreffenden Orts- oder Personennamens, die davon durch
Doppelpunkt geschiedene Zahl die Nummer des Regests. Ein fror der Jahrzahl
bedeutet, dass die betreffende Person in diesem Jahre gestorben ist, ein f nach
der Jahrzahl meldet, dass sie im fraglichen Jahre als tot angegeben wird.

2. Bei Ortsnamen, welche lediglich als Heimat oder Wohnsitz einer Per-
sönlichkeit genannt werden, sind die Jahrzahlen weggelassen. Dasselbe ist bei
den Sachbetreffen der Fall, wenn nicht der Zeitpunkt des Vorkommens von Inter-
esse erscheint.

3. Den Ortsnamen, welche alle in der modernen Form zum Vortrag kommen,
sind die in den Regesten sieh findenden älteren Namensformen in Klammern
beigefügt. Bei bedeutender Abweichung der älteren von der modernen Namens-
form ist erstere ebenfalls an zuständiger Stelle unter Verweis auf Letztere ins
Register aufgenommen. Bei den nichtpfälzischen Orten ist die geographische
Lage angegeben.

4. Die Personen-Zunamen sind prinzipiell in der urkundlichen Form im
Register vorgetragen, soweit es sich nicht um ganz bekannte Adelsfamilien handelt,
bei denen der modernen Namensform die in den Regesten sich findenden älteren
Formen in Klammern beigefügt sind.

5. Personen des 12.—14. Jahrhunderts, welche in den Urkunden nur mit
ihrem Taufnamen genannt werden, sind im Register womöglich unter ihrer amt-
lichen Stellung aufgeführt und nur mangels einer solchen an der ihnen im Al-
phabet zukommenden Stelle vorgetragen.

6. Abkürzungen: Domh. = Domherr; Domv. = Domvikar; Stiftsh. -
Stiftsherr; Stiftsv. = Stiftsvikar; z. Sp. = zu Speier.
 
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